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Diskussion über besondere Rezepturen
Dies berichtete Gerd Ehmen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, bei der Kammerversammlung am 16. März in Kiel. Bisher gelten nur für Zytostatika-Zubereitungen Sonderregeln, nach denen die Rezepturen an andere Apotheken mit spezieller Ausrüstung übertragen werden können. Vor dem Hintergrund der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung werde nun diskutiert, welche Leistungen von jeder Apotheke erbracht werden müssen, berichtete Ehmen. Es dürfe nicht sein, dass Patienten mit ausgefallenen Rezepturen abgewiesen würden. Zugleich warnte Ehmen davor, die Herstellung von Rezepturen an externe Dienstleister auszulagern. Dann werde das Pharmaziestudium überflüssig.
Die derzeitigen Diskussionen beziehen sich wohl insbesondere auf aseptische Rezepturen, also auch auf Augentropfen. Für Ehmen gehört es zum Selbstverständnis, auch solche Rezepturen in Apotheken herstellen zu können. Das Thema war bereits Gegenstand eines Antrages der Sächsischen Landesapothekerkammer beim Deutschen Apothekertag 2010, damals ohne den Bezug auf die Apothekenbetriebsordnung. Die Antragsteller hatten vorgeschlagen, weitere Ausnahmen nach dem Vorbild der Zytostatika-Rezepturen zuzulassen, um den Patienten die Suche nach einer spezialisierten Apotheke für zunehmend anspruchsvolle Rezepturen zu ersparen. Nach kurzer Debatte war der Antrag in einen Ausschuss verwiesen worden.
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