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2,0% mehr Gehalt ab Januar

Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 haben ADEXA und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Erhöhung der Gehälter um 2,0 Prozent abgeschlossen. Zudem ist ein Tarifvertrag zur arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge unterschrieben worden, der am 1. Januar 2012 in Kraft tritt und die Arbeitgeber verpflichtet, Zuschüsse von 10,– bis 27,50 Euro zu zahlen. Außerdem gab es Änderungen im Bundesrahmentarifvertrag.*

Die Tariferhöhung gilt ebenso für die Auszubildenden in Apotheken. Dabei konnte für die Pharmazeuten im Praktikum eine außerordentliche Erhöhung der Vergütung im ersten Halbjahr erreicht werden. Hier beträgt die Vergütung jetzt – in Anlehnung an den im Oktober erhöhten BAföG-Höchstsatz – 670,– Euro (bisher 619,– Euro).

"ADEXA hat damit den Arbeitsplatz öffentliche Apotheke für den Berufsnachwuchs ein Stück attraktiver gemacht", kommentiert Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende der Apothekengewerkschaft. "Aufgrund der drohenden Einbußen durch das AMNOG ist der Abschluss sehr moderat ausgefallen, stellt aber gleichzeitig sicher, dass die Belastung nicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgewälzt wird und die Gehälter adäquat angehoben werden. ADEXA trägt so dafür Sorge, dass der Apothekenbereich nicht zum Niedriglohnsektor wird, denn dann gäbe es bald kein qualifiziertes Personal mehr. Qualität hat ihren Preis!"

* Diese Tarifverträge gelten für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Sachsen und Nordrhein.

Info: Änderungen im Bundesrahmentarifvertrag:


  • Notdienste dürfen nicht länger als 24 Stunden dauern.

  • § 11 (Erholungsurlaub) wurde überarbeitet und "lesefreundlicher" gestaltet. Zusätzlich wurde vereinbart, dass "… der Urlaubsanspruch in Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubs nach § 3 Bundesurlaubsgesetz auch nach diesem Übertragungszeitraum bestehen bleibt, wenn der Mitarbeiter den Urlaub in dem Übertragungszeitraum wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte."

  • ADEXA hat erreicht, dass das gesamte pharmazeutische Personal sechs Tage Bildungsurlaub in zwei Jahren erhält (§ 12). Dieser Anspruch galt bisher nur für Approbierte.

  • Eine weitere Änderung ist bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (§ 19) vorgenommen worden. Hier hatte der Arbeitgeberverband eine Streichung des Absatzes gefordert, der die Kündigung aus Anlass einer Krankheit regelte. Da es in Bezug auf derartige arbeitgeberseitige Kündigungen sehr strenge gesetzliche Vorgaben gibt, war diese Regelung tatsächlich entbehrlich und entfällt.

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