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- AZ 49/2011
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Gesundheitspolitik
Abstruses Verhalten
Der Streit um die Null-Retaxationen kocht weiter hoch. Krankenkassen, allen voran die Novitas BKK, verweigern Apotheken wegen zum Teil geringster Rezeptformfehler die Erstattung, obwohl Patienten ihr Arzneimittel von der Apotheke erhalten haben. Zwar hat die Novitas BKK, die hier einen besonders harten Kurs gegen die Apotheken eingeschlagen hat, vor Kurzem zugesichert, im vierten Quartal dieses Jahres nicht zu retaxieren, doch die Null-Retaxationen, die zuvor durchgeführt wurden, will diese Kasse nicht zurücknehmen. Sie beruft sich stur auf Einhaltung der Lieferverträge.
Mittlerweile hat sich die Bezirksregierung von Düsseldorf zu diesem Retax-Terror bei Betäubungsmitteln geäußert. Klare Stellungnahme der Behörde: Den Krankenkassen fehlt es an der Zuständigkeit für die betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Betäubungsmittelrezepten. Wenn eine Kasse die Begleichung der Kosten für eine BtM-Verordnung verweigert aufgrund formaler betäubungsmittelrechtlicher Mängel, kann das keinen Erfolg haben, so die Bezirksregierung, die ihr an die Apothekerkammer gerichtetes Schreiben u. a. auch an das Gesundheitsministerium von NRW, die Bundesopiumstelle und weitere Bezirksregierungen schickte.
Nicht nur bei mir schiebt sich mehr und mehr der Verdacht in den Vordergrund, hier sucht eine Kasse mit Hinweis auf Einhaltung des Liefervertrags nach Möglichkeiten, ihre Ausgaben auf Kosten der Apotheker zu reduzieren. Oder die beauftragte Prüfstelle Protaxplus sucht nach Tätigkeitsnachweisen. Anders kann man ein solches abstruses Verhalten einer Kasse und einer Prüfstelle mittlerweile nicht mehr deuten. Letztlich geht ein solches Kassenverhalten zulasten der eigenen Versicherten, die im Fall von leicht fehlerhaften BtM-Rezepten erst mit Zeitverzögerung beliefert werden können. Nach Ansicht der Kasse muss das Rezept formal einwandfrei ausgefüllt und damit der Liefervertrag erfüllt sein, erst dann gibt es das Schmerzmittel – so lange hat der Patient zu leiden. Was ist das für eine Kasse!
Juristisch gesehen ist eine Retaxation auf Null zudem höchst umstritten, wie Rechtsanwalt Dettling ausführt: Er spricht von einem illegitimen Mittel zur ungerechtfertigten Bereicherung der Kassen. Eine Null-Retaxation widerspricht der allgemeinen Wertung, sie ist "nicht normal". Und sie ist ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit und Fairplay.
Mein Fazit: Die Lieferverträge müssen schleunigst geändert werden. Kleine Formfehler dürfen nicht zur Retaxierung führen.
Peter Ditzel
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