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- AZ 42/2011
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Gesundheitspolitik
Baustelle Nachtdienst
Nacht- und Notdienst, bei vielen Apothekerinnen und Apothekern ein ungeliebtes Thema: Man verbringt Nächte und Wochenenden in der Apotheke, man wird nachts herausgeklingelt, manchmal auch für Lappalien – und unterm Strich bleibt wirtschaftlich gerechnet so gut wie nichts übrig. Die Notdienstgebühr deckt bei Weitem nicht die Kosten, laut ABDA besteht beim Nacht- und Notdienst eine Unterdeckung.
Dennoch, Nacht- und Notdienst ist vorgeschrieben. Die Einteilung der dienstbereiten Apotheken übernehmen die Kammern – nicht immer zum Gefallen einer jeden Apotheke. So ist es gerade in der letzten Zeit immer wieder zu Diskussionen darüber gekommen, ob Apotheken mit Filialen den Nachtdienst nur von einer ihrer Filialen aus durchführen dürfen. Nein, hat unlängst das Bundesverwaltungsgericht entschieden, Apotheker mit mehreren Filialen können nicht verlangen, den turnusgemäßen Notdienst immer nur mit einer ihrer Apotheken wahrzunehmen. Eine Kammer kann durchaus entscheiden, dass alle Apotheken einer Gemeinde in einen wechselseitigen Notdienst einbezogen werden. Zudem entspreche es dem Leitbild der Apothekenbetriebsordnung, dass jede Apotheke zur Dienstbereitschaft verpflichtet sei.
Die neue Apothekenbetriebsordnung könnte da allerdings eine etwas andere Richtung einschlagen wollen. Nach dem bisher bekannt gewordenen Eckpunktepapier denkt das Bundesgesundheitsministerium daran, den Notdienst auch nur von einer Apotheke eines Filialverbundes übernehmen zu lassen. Das mag für den Filialverbund praktisch sein, kann für die Patienten aber große Nachteile mit sich bringen (weite Entfernungen).
Zudem würde es das Prinzip aushöhlen, dass jede Apotheke Deutschlands eine Vollapotheke ist, mit allen Rechten, Pflichten und Aufgaben. Auf dem diesjährigen Apothekertag haben sich die Apothekerinnen und Apotheker deutlich für Vollapotheken ausgesprochen und der "Apotheke light" eine Abfuhr erteilt. Apotheken mit weniger Pflichten wären eine Gefahr für unser System.
Das heißt nicht, dass man über Verbesserungen bei der Nachtdienst-Einteilung nachdenken kann. Beispielsweise kann es im Sinne der Patienten nicht verkehrt sein, Apotheken- und Ärztenotdienste zu koppeln. Und man könnte auch darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, dass es in Großstädten eine oder mehrere 24-Stunden-Apotheken gibt. Auch das könnte für den Patienten Vorteile bringen.
Peter Ditzel
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