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Gesundheitspolitik
Apothekenbetriebsordnung: Novelle kommt nicht voran
Es gab auch keine neuen Unterlagen oder Entwürfe. Zurzeit gibt es drängendere Aufgaben: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und die Gesundheitspolitiker von CDU, CSU und FDP haben gegenwärtig alle Hände voll zu tun mit dem neuen Versorgungsstrukturgesetz. Dessen Ziel war ursprünglich, dem Ärztemangel auf dem Lande entgegenzuwirken – doch mittlerweile hat sich eine Vielzahl weiterer Themen im "Omnibusverfahren" an das Gesetzgebungsverfahren angedockt. Mehr als 100 Änderungsanträge auf über 1000 Seiten liegen dazu vor. Einer davon betrifft das ABDA/KBV-Konzept (siehe auch Beitrag in dieser Ausgabe der AZ), ein anderer die Klarstellung zum Rabattverbot des Großhandels (siehe DAZ 36/2011, S. 15).
Unklar bleibt derweil, ob und wann die ApBetrO wieder auf die gesundheitspolitische Tagesordnung kommt. Im Fachreferat ist der Entwurf weitgehend fertiggestellt. Allerdings fehlen noch ein paar wichtige Punkte: In den im April bekannt gewordenen Eckpunkten waren Erleichterungen beim Nacht- und Notdienst im Verbund von Filialapotheken ebenso vorgesehen wie bei der Ausstattung mit Laborgeräten. Dagegen hatte die ABDA protestiert. Bahr hatte die ABDA-Vertreter daraufhin aufgefordert, eigene Vorschläge dazu vorzulegen. Aus Koalitionskreisen verlautete jetzt, der Gesundheitsminister warte noch immer auf Antwort. Doch die ABDA bleibt dabei, dass alle Apotheken in Not- und Nachtdienste einzubeziehen sind und auch im Hinblick auf die Laborausstattung eine "Apotheke light" nicht akzeptabel ist. Änderungsbedarf an den bestehenden Regelungen sieht sie also nicht.
Unklar ist zudem, wie es mit dem angestrebten Verbot von Pick-up-Stellen weitergeht. Auch hier hatte Bahr die ABDA aufgefordert, eigene Vorschläge zu unterbreiten.
Nun heißt es, frühestens im Oktober gehe es mit der Novelle der ApBetrO weiter. Übrigens: Vor einem Jahr war man schon genauso weit.
AZ 2011, Nr. 37, S. 8
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