Gesundheitspolitik

Elena ist tot – und die eGK?

Peter Ditzel

Für Datenschützer war es ein Freudentag, als in der vergangenen Woche verkündet wurde, dass der für 2012 geplante elektronische Entgeltnachweis, das Elena-Verfahren, eingestellt wird. Elena sollte die bisher vom Arbeitgeber in Papierform übermittelten Informationen zum Einkommen der Beschäftigten an die Behörden ablösen. Auf einem zentralen Server sollten sensible Arbeitnehmerdaten gespeichert werden, Arbeitsagenturen und andere Behörden sollten darauf Zugriff bekommen. Doch Datenschützer sahen in dem Verfahren ein hohes Gefährdungspotenzial für den Datenschutz. Jetzt das Aus für Elena, Grund ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. 33 Mio. Euro soll der Bund so in den Sand gesetzt haben.

Ein weit größeres Projekt mit noch empfindlicheren Daten wird dagegen weiter verfolgt: die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ihre Entwicklung begann bereits Anfang der 2000er Jahre, eingeführt werden sollte sie zum 1. Januar 2006. Doch bis heute ist sie nicht zum Laufen gekommen. Querelen und Uneinigkeit aller Beteiligten untereinander und mangelnde Datensicherheit haben ihre Einführung bis heute verhindert. Unter Rösler erfolgte eine Bestandsaufnahme zur eGK, ein neuer Anlauf soll erfolgen. Über die Karte sollen nur noch bestimmte Daten abrufbar sein, so z. B. die Versichertenstammdaten, ein Notfalldatensatz, ärztliche Befunde, eine elektronische Fallakte. Nach wie vor also höchst persönliche und sensible Daten. Das elektronische Rezept und weitere medizinische Anwendungen sollen vorerst nicht in Angriff genommen werden. Aber: Können die heutigen Vorkehrungen zur Datensicherheit im Netz garantieren, dass die Daten sicher sind? Angesichts fast täglicher Meldungen über erfolgreiche Hacker-Angriffe auf angeblich sichere Server von Firmen, Behörden und sogar Staaten kommen mir massive Zweifel.

Derzeit versucht ein regionales Projekt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zur Arzneimitteltherapiesicherheit die Vorteile einer eGK in den Fokus zu rücken. Über eine elektronische Karte könnten z. B. Verordnungen von Ärzten besser abgeglichen werden, Arzt und Apotheker könnten auf die Medikationsdaten der Patienten zugreifen. Unbestritten: Lassen sich Funktionen, Vorteile und Sicherheit in diesem Projekt nachweisen, dann wäre ein erster Schritt hin zu einer besseren Kommunikation und Arzneimittelsicherheit getan.


Peter Ditzel



AZ 2011, Nr. 30-31, S. 1

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.