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Wirtschaft
Den Policen-Wald "lichten"
Gesetzliche Versicherungen
Bei einer Reihe von Versicherungen braucht gar nicht erst überlegt zu werden, ob sich ein Abschluss rentieren könnte oder nicht. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung – wenn Sie Arbeitnehmer sind. Der Gesetzgeber unterstellt bei diesen Versicherungen, dass Arbeiter und Angestellte schutzbedürftig sind – unabhängig davon, ob das im Einzelfall tatsächlich der Fall ist. Auto-, Motorrad- und andere Kraftfahrer sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies mit Blick darauf, dass ein verschuldeter Unfall außer den Schuldigen auch den Geschädigten ins finanzielle Unglück stürzen kann.
Private Versicherungen
Diese Versicherungen sollten oder könnten Sie haben (sie sind zumindest "überlegenswert"):
• Eine der wichtigsten Versicherungen, deren Abschluss der Gesetzgeber nicht vorgeschrieben hat, ist die Privat-Haftpflichtversicherung. Sie schützt vor möglichen Millionenforderungen, wenn Sie einem Anderen einen Schaden zufügen, etwa als Fußgänger, als Radfahrer oder Inline-Skater. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für den Hund kann dieselbe Bedeutung haben wie die private Haftpflichtversicherung für Frauchen oder Herrchen. (Katzen sind in der Privat-Haftpflichtversicherung ihrer Besitzer eingeschlossen.)
• Eine private Rentenversicherung – allein oder neben der gesetzlichen Rentenversicherung kann, vor allem mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der privaten Altersvorsorge, wichtig sein, wenn nicht wegen der steuerlichen Vorteile eine andere Anlageform, etwa eine Riester- und Rürup-Rente beziehungsweise ein Riester-Fonds- oder Banksparplan vorgezogen wird.
.Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt die (seit Jahren stark eingeschränkten) Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In den ersten fünf Jahren einer Berufstätigkeit kann sie ein Vollersatz sein.
• Eine private Krankenversicherung ist im Regelfall nur für Selbstständige und solche Arbeitnehmer be-deutsam, die nicht (mehr) versicherungspflichtig sind und auch nicht die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gewählt haben. Ihr Versicherungsschutz sollte auch ein Krankentagegeld einschließen, das den Einkommensausfall während einer Arbeitsunfähigkeit ersetzt.
• Eine Pflege-Zusatzversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen wie privaten Lebensversicherung auf.
• Eine private Unfallversicherung schützt zum Beispiel Hausfrauen und Kinder für den Invaliditätsfall. Ar-beitnehmer (die ja gesetzlich unfallversichert sind, ohne selbst Beiträge dafür aufwenden zu müssen) können durch eine solche Police auch Unfälle in der Freizeit versichern. Allerdings: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe oben) schließt dieses Risiko bereits mit ein.
• Eine Risiko-Lebensversicherung empfiehlt sich für Sie, wenn Sie eine Familie zu versorgen haben, die im Falle Ihres Todes preiswert finanziell abgesichert sein soll.
• Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist beinahe ein "Muss" – egal, ob eine gesetzliche oder ohnehin schon eine private Krankenversicherung besteht. Für die gesetzlich Krankenversicherten kann sie der einzige Schutz sein (etwa in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht). Privat Krankenversicherten kann sie helfen, den "Schadenfreiheitsrabatt" aus der Hauptversicherung zu bewahren.
• Eine Kfz-Teilkaskoversicherung ist vor allem wichtig für den Fall, dass das Auto oder das Motorrad gestohlen wurde. Aber auch Schäden durch Unwetter wie Überschwemmungen und Hagel sind abgedeckt. In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. (Kfz-Vollkaskoversicherung: siehe weiter unten)
• Eine Hausratversicherung macht nur Sinn, wenn das Hab und Gut einen hohen Wert hat. Wer pauschal 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichert, dem wird im Schadenfall von seiner Versicherung nicht entgegengehalten, er sei "unterversichert" (was sonst eine geringere Zahlung zur Folge hätte). Ist der Wert des Hausstandes höher, so sollte er versichert sein, um auch im Fall eines Totalschadens "voll" abgesichert zu sein. – Für den Fall von Überschwemmungen ist es sinnvoll, die Hausratversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert zu haben. – Und außerdem: Wer zusätzlich eine Elektronikversicherung abschließen möchte, um alle Elektronik-, Elektro- und Gasgeräte repariert/ersetzt zu bekommen, selbst wenn sie durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit beschädigt wurden, der mag das tun. (Beispiele: Kühlschrank, Gasherd, Flachbildschirm, DVD-Player, mobiles "Navi", Smartphone.)
• Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist für Bauherren beinahe ein Muss, falls während der Bauphase "Besucher" zu Schaden kommen. Ebenso die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für Vermieter.
• Eine Wohngebäudeversicherung (gegebenenfalls kombiniert mit einer Elementarschadenversicherung) sollte für Hausbesitzer selbstverständlich sein, wenn sie nach einem Brand, Sturm oder einer Überschwemmung nicht auch finanziell "im Freien" stehen wollen.
• Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für den Öltank wird vor allem für Behälter unter der Erde abgeschlossen, weil hier besonders hohe Schäden eintreten können (Grundwasser!).
• Die Reise- und Warenlagerversicherung ist wichtig unter anderem für Schmuckhändler (für "Valoren" wie Edelsteine, Uhren, Schmuck, aber auch Schecks, Bargeld, Wertpapiere, Gold und Silber).
Diese zusätzlichen Versicherungen können diejenigen haben, die sich’s leisten wollen:
• Eine stationäre Zusatzversicherung steht gesetzlich Krankenversicherten offen, die im Krankenhaus Chefarztbehandlung oder ein "ruhiges Zimmer" haben möchten.
.Eine Kapital-Lebensversicherung schließt derjenige ab, der bequem und sicher (wenn auch nicht unbedingt mit der höchstmöglichen Rendite einer Geldanlage) den vorzeitigen oder planmäßigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben finanziell absichern will. Vor allem in Kombination mit einer "Direktversicherung" über den Arbeitgeber eine überlegenswerte Möglichkeit der zusätzlichen Alterssicherung.
• Eine Rechtsschutzversicherung lässt die Versicherten juristischen Streitigkeiten "gelassener" entgegensehen.
• Auf eine Kfz-Vollkaskoversicherung legt wert, wer sein (selbstverschuldetes) Unfallrisiko hoch einschätzt. Sie schließt die Kfz-Teilkaskoversicherung generell ein.
• Eine spezielle Fahrradversicherung kann sinnvoll sein, wenn eine "High-Tech"-Ausführung gefahren wird.
• Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist insbesondere hilfreich, wenn der Urlaub weit im Voraus ge-bucht wird, Kinder mitfahren und er vielleicht auch noch teuer ist. Entsprechendes gilt für die Reiseab-bruchkostenversicherung, die gegebenenfalls unmittelbar nach dem Einchecken einsetzt.
Diese Versicherungen werden kaum gebraucht:
• Eine Glasbruchversicherung – ein solcher Schaden wirft selten jemanden um.
• Eine Insassen-Unfallversicherung – weil inzwischen Beifahrer weitgehend auf anderem Weg geschützt sind: durch den eigenen Fahrer, falls er den Unfall verschuldet hat, durch den "Gegner" im umgekehrten Fall.
• Eine Reisegepäckversicherung – weil ihre Bedingungen, überspitzt formuliert, mehr Ausschlüsse als Leistungsgründe vorsehen.
• Eine spezielle Urlaubs-Haftpflicht- und Unfallversicherung – weil solche Risiken in den Ferien nicht größer sind als in der übrigen Jahreszeit. Und außerdem die Versicherungssummen für den Ernstfall sehr niedrig sind. Wer meint, in diesen Bereichen Versicherungsbedarf zu haben, der sollte ihn komplett abschließen – nicht nur für die Dauer des Urlaubs.
• Ausbildungsversicherungen – weil es sich dabei um Kapital-Lebensversicherungen handelt, die Eltern oder Großeltern zugunsten ihrer Kinder beziehungsweise Enkel abschließen. Da die Risikoanteile in solchen Versicherungen vom Alter der Versicherungsnehmer abhängen (und nicht von denen, die davon profitieren sollen, also den Kindern/Enkeln), machen sich insbesondere, wenn Großeltern einzahlen, die Kosten für den Risikoanteil negativ bemerkbar.
• Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung – weil Arbeitnehmer sie in der Regel nicht gebrauchen. Sie be-kommen mindestens sechs Wochen lang das Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Anschließend ist die gesetzliche Krankenkasse am Zug – mit bis zu 90 Prozent vom vorherigen Nettoverdienst.
Für Selbstständige allerdings empfehlenswert.
• Zusatzkrankenversicherungen (für Brillen, Heilmittel usw.) sind nicht unbedingt notwendig, weil die dafür aufzuwendenden Beträge in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlt werden können.
Sinnvoll kann allerdings eine Zusatzversicherung für Zahnersatzleistungen sein.
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