Präventionskongress

So werden sie kalkuliert

Schon heute bieten viele Apotheken ihren Patienten und Kunden über die Arzneimittelversorgung hinaus ein breites Spektrum an individuellen Dienstleistungen und Serviceangeboten. Allerdings sind die Leistungen bisher nicht eindeutig definiert, außerdem besteht kein Preis- bzw. Wertbewusstsein für diese Leistungen. Der neue Leistungskatalog präventiver Dienstleistungen (LeiKa) in der Apotheke, den Mathias Arnold, Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt, als Miturheber dieses Katalogs vorstellte, kann eine Grundlage für ein qualitätsgesichertes und betriebswirtschaftlich sinnvolles Leistungsangebot sein.
Mathias Arnold
Foto: DAZ/diz

Ein einheitlicher Leistungskatalog für Beratungs- und Serviceangebote in Apotheken (LeiKa) kann den Apotheken bei der Qualitätssicherung und Kalkulation dieser Angebote Hilfe und Unterstützung bieten. Dabei geht es einerseits um eine qualitätsgesicherte Definition der angebotenen Leistungen. Auf der Grundlage von wissenschaftlich anerkannten Leitlinien werden Anforderungen und Abläufe beschrieben, die letztendlich ein einheitliches Qualitätsniveau sichern. Andererseits bilden diese Leistungsbeschreibungen die Basis für betriebswirtschaftliche Analysen, mit deren Hilfe die Apotheke diese Leistungen sinnvoll kalkulieren kann. Als besonderen Vorteil hob Arnold hervor, dass die Definitionshoheit der Dienstleistungen und ihrer Kalkulation im LeiKa beim Apotheker liegt und damit unabhängig ist von Verträgen mit den Krankenkassen.

Der Leistungskatalog ist eine erste Übersicht von Dienstleistungen aus der Apotheke. Er ist ein Praxisinstrument für die öffentliche Apotheke. Er regelt das Grundsätzliche für pharmazeutische Dienstleistungen, er bietet einheitliche und allgemeingültige Qualitätsstandards. Er ist auch eine Hilfe zur Abgrenzung von unseriösen Angeboten. Und er hilft, den ökonomischen Wert apothekerlicher Dienstleistungen zu ermitteln. Der LeiKa definiert Umfang und Ablauf der Dienstleistungen, regelt Grundsätzliches für die Erbringung der Leistung, beispielsweise die Qualifizierung des Personals, die Ausstattung der Apotheke, das Regelzeitvolumen für die Leistung und die Qualitätssicherung. Er gibt Hinweise zur Durchführung der Dienstleistung, er enthält Arbeitshilfen – aber: der LeiKa enthält keine konkreten Preisangaben für die Dienstleistungen. Das wäre allein schon aus kartellrechtlichen Gründen nicht möglich gewesen. Er gibt jedoch Hilfen zur Kalkulation und zur Wertermittlung der Dienstleistungen.

Dienstleistungsangebote Der Leistungskatalog hilft dabei, Umfang, ­Ablauf und den Wert von Dienstleistungen zu ermitteln.
Foto: ABDA

Prinzipiell sollte jede Leistung der Apotheke einen Beitrag zur Kostendeckung leisten. Die Kalkulation erfolgt auf Basis der konkreten Gegebenheiten einer Apotheke. Der kalkulierte Preis ist ein Maß für den Wert der Leistung. Allerdings: Nicht jeder Preis kann und muss am Markt durchgesetzt werden. Die Kalkulation erfolgt vor dem Hintergrund von Fragen wie: Welchen Wert hat die Leistung für meine Kunden? Warum soll die Leistung angeboten werden? Welche Ziele werden damit verfolgt? Welche Voraussetzungen sind erforderlich? Welche Marketingmaßnahmen sind erforderlich? Wer aus dem Team erbringt die Leistung? Wie groß ist der Aufwand?

Arnolds Erfahrung: Das Angebot einer Leistung ist in aller Regel kein Selbstläufer. Die Umsetzung einer Leistung muss in der Apotheke geplant und festgelegt werden, alle Mitarbeiter sollten hinter dem Leistungsangebot stehen. Durchführung und Ablauf sowie Abrechnung sind genau zu beschreiben. Zu klären ist auch, ob die Leistung ein Dauer- oder ein Aktionsangebot der Apotheke ist, aktiv vonseiten der Apotheke oder nur auf Nachfrage des Kunden angeboten wird und auch an Krankenkassen, Betriebe, Schulen, Heime und Selbsthilfegruppen herangetragen werden soll.

Der LeiKa wird in den kommenden Wochen über Kammern und Verbände verteilt. Eine Erweiterung des Katalogs ist vorgesehen.

diz

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