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Präventionskongress
Aktualisierte Impfempfehlungen der STIKO
Besorgniserregende Meldungen über global auftretenden Pandemien, die Rückkehr längst vergessener Infektionskrankheiten in Europa, eine zunehmende Impfmüdigkeit der Bevölkerung in Kombination mit einer gestiegenen Mobilität und Reiselust machen aktuelle Informationen über Standard-, Auffrischungs- und Indikationsimpfungen zwingend erforderlich, so Dr. Friedrich-Markus Grasberger, Miesbach. In der zurückliegenden Saison hat vor allem die Diskussion um die Influenza die Gemüter erregt. Ziel der aktuellen Empfehlung und Erläuterungen der STIKO ist es zum einen, sachlich zu informieren und zum anderen die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle durch Influenzaviren – einschließlich der Influenza A (H1N1) – in allen Altersgruppen zu senken. Dazu stehen wirksame und sicherere Impfstoffe zur Verfügung. Durch Musterzulassungen können die Impfstoffe relativ schnell hergestellt werden, wobei die Festlegung des Impfstammes und der Impfstoffkomponenten zu einem sehr frühen Zeitpunkt notwendig ist.
Erweiterte Empfehlungen zur Influenzaimpfung
Die vergangene Saison hat nach Ansicht von Grasberger in Deutschland deutliche Infrastrukturschwächen gezeigt. Im Falle einer echten Pandemie und einer erforderlichen Massenimpfung wäre der öffentliche Gesundheitsdienst an seine Grenzen gestoßen. Zudem müsse die Kommunikation in einer Pandemiesituation massiv verbessert werden, betonte Grasberger. "Die Meinungsführerschaft darf nicht selbst ernannten Experten überlassen werden." Die Akzeptanz der saisonalen Influenzaimpfung in der Bevölkerung wird als gering eingeschätzt. Darum, so Grasberger, ist Aufklärung wichtiger denn je.
Die STIKO hat ihre Empfehlungen aktualisiert und die zur Impfung gegen die Neue Influenza A (H1N1) bis auf Weiteres zurückgezogen. Dagegen wurde die Impfempfehlung für Schwangere erweitert: Zusätzlich zu den bisherigen Indikations- und Berufsgruppen wird die Impfung aller Schwangeren gegen saisonale Influenza empfohlen. Gesunde Schwangere sollen die Impfung vorzugsweise ab dem 2. Trimenon erhalten. Für Schwangere mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung wird die Impfung ab dem 1. Trimenon empfohlen. Neu aufgenommen wurde die Impfempfehlung für Patienten mit chronischen neurologischen Krankheiten.
Mit dem Ziel einer Verhinderung des kongenitalen Rötelnsyndroms wurde auch die Empfehlung zur Indikationsimpfung gegen Röteln ausgesprochen. Bei Frauen im gebärfähigen Alter soll der Nachweis von zwei Röteln-Impfungen erbracht werden. Ungeimpften Frauen wird das Nachholen von zwei Röteln-Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen empfohlen, einmal geimpfte Frauen sollen eine einmalige Impfung erhalten.
Die Masern-Impfung (in Form der Masern-Mumps-Röteln-Impfung) wird zukünftig für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, sofern sie nicht oder nur einmal geimpft sind oder der Impfstatus unklar ist. Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-Impfstoff) durchgeführt werden, in der Regel im Alter von elf bis 14 Monaten. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres soll auch die 2. MMR-Impfung erfolgt sein, um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen.
Bei Meningokokken wurde die Verfügbarkeit eines neu zugelassenen viervalenten Konjugatimpfstoffs berücksichtigt.
In Anbetracht der epidemiologischen Pertussis-Situation in Deutschland und der Schwere des klinischen Verlaufs einer Pertussis im Säuglingsalter ist es dringend geboten, mit der Grundimmunisierung der Säuglinge zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d. h. unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats, zu beginnen. Empfohlen werden je eine Impfung mit einem Impfstoff, der Pertussis-Antigene (aP/ap) enthält, eine weitere Impfung im Alter zwischen 11 und 14 Monaten sowie eine erste Auffrischung mit 5 bis 6 Jahren und eine weitere Dosis zwischen 9 und 17 Jahren. Für alle Erwachsenen gilt die Empfehlung, die nächste fällige Tetanus/Diphterie(Td)-Impfung einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung zu verabreichen.
Eine präexpositionelle Impfung gegen Tollwut wird Tierärzten, Jägern oder Forstpersonal nur dann empfohlen, wenn in deren Tätigkeitsgebieten Fälle an Wildtier-Tollwut neu aufgetreten sind. Zusätzlich gilt eine Empfehlung zur Impfung gegen Tollwut ausdrücklich für Personen mit engem Kontakt zu Fledermäusen.
ck
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