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Industrie sieht Licht und Schatten

BERLIN (ks). Bei der pharmazeutischen Industrie treffen die ersten konkreteren Vorschläge zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes auf ein geteiltes Echo. Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und Pro Generika begrüßt man zwar, dass bei Rabattverträgen künftig Kartellrecht anwendbar sein soll. Den Pharma-Mittelstand und die Generikaindustrie sieht man dennoch massiv bedroht.
Kein fairer Wettbewerb: BPI-Chef Dr. Bernd Wegener
Foto: DAZ/Sket

Aus Sicht des BPI widerspricht die Monopolstellung der Kassen bei den zentralen Verhandlungen dem Wettbewerbsgedanken im Gesundheitswesen. Darunter hätten insbesondere kleine und mittlere pharmazeutische Unternehmen zu leiden, die leicht an die Wand zu spielen wären. "Das widerspricht den Geboten der gleich langen Spieße und des fairen Wettbewerbs", so der BPI-Vorsitzende Dr. Bernd Wegener. Positiv wertet es der Verband jedoch, dass bei Rabattverträgen künftig das Kartellrecht zur Anwendung kommen soll. Damit könne "die ruinöse Politik einiger Krankenkassen im Rabattvertragsgeschäft endlich so gestaltet werden, dass ein nachhaltiger Preiswettbewerb entstehen kann". Trotzdem sei der pharmazeutische Mittelstand in Deutschland weiterhin in Gefahr, warnt der BPI. Auch unter den nun zur Diskussion gestellten Bedingungen bleibe der Preiskampf mit Produkten aus Billiglohnländern ruinös.

Ähnlich äußerte sich Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt: Auch wenn das Papier einige Vorschläge enthalte, die ordnungspolitisch zu begrüßen seien, werde die Generikaindustrie hierdurch nicht aus dem "ruinösen Unterbietungswettbewerb" befreit, "der ihre Leistungsfähigkeit und Innovationskraft kontinuierlich untergräbt", so Schmidt.

Hoffentlich nicht das letzte Wort: Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Nicht gefallen kann den Generikafirmen etwa, dass nun gesetzlich vorgegeben werden soll, dass die Aut-idem-Substitution ausdrücklich zulässig sein soll, wenn das verordnete und das abgegebene Medikament – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – lediglich ein gemeinsames Anwendungsgebiet aufweisen. Die Industrie hatte die bislang wenig präzise Formulierung im Gesetz– ebenso wie jene zur "identischen Packungsgröße" – anders interpretiert, als nun vorgeschlagen. Patienten – und Therapiesicherheit würden nun "vollends reinem Kostendenken geopfert", kritisiert Schmidt. "Das kann und darf nicht das letzte Wort zur Weiterentwicklung der Rabattverträge sein." Die Hoffnung, in diesem letzten Punkt recht zu haben, ist groß. Die Bezeichnung "Diskussionsentwurf" zeige die Bereitschaft der Bundesregierung, im Dialog mit allen Beteiligten an der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfes zu arbeiten. "Pro Generika begrüßt ausdrücklich den dahinterstehenden neuen Politikstil und wird sich an diesem Dialog intensiv beteiligen", so Schmidt.

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