Arzneimittelsicherheit

Arzneimittelkauf im Ausland – das kann gefährlich sein!

Von Harald G. Schweim, Bonn

Die große Reisezeit steht bevor, und viele Personen, die ins Ausland verreisen wollen, stellen sich die Frage nach der Arzneimittelversorgung am Urlaubsort. Beispielsweise der ältere, chronisch kranke Patient oder die Frau im gebärfähigen Alter, die mit der "Pille" verhütet. Personen, die zurzeit keine Arzneimittel einnehmen, müssen dennoch mit dem Auftreten akuter Gesundheitsstörungen rechnen, für die sie möglichst gut gerüstet sein sollten. Auch die "Schnäppchenjäger" machen sich Gedanken über ihre Arzneimittelversorgung. Ihnen sollte man raten: Vorsicht bei unschlagbar günstigen Kopfschmerzpillen vom Wochenmarkt oder der "Pille" zum Schleuderpreis vom fliegenden Händler! Hier ist die Gefahr groß, an gefälschte Medikamente zu geraten.

Wer eine Auslandsreise plant , sollte dabei auch an eine sichere Arzneimittelversorgung denken.
Foto: DAZ Archiv

Was soll der Apotheker antworten, wenn Patienten ihn nach der Arzneimittelversorgung im Urlaubsland fragen? Er soll seinen Patienten immer empfehlen, sich vor der Reise mit den voraussichtlich benötigten Arzneimitteln (z. B. Dauermedikation) zu bevorraten und auch die gängigen Arzneimittel der "Reiseapotheke" aus dem OTC-Bereich (z. B. Kopfschmerzmittel) mitzunehmen. Was ist aber zu tun, wenn den Patienten im Reiseland dennoch ein benötigtes Arzneimittel fehlt?

In den beliebtesten Reiseländern der Deutschen
(s. Kasten) ist der Erwerb sowohl von verschreibungspflichtigen Präparaten als auch von OTC-Arzneimitteln recht sicher. Dabei ist zu beachten, dass in einigen Ländern – auch in Europa – bestimmte Arzneimittelgruppen wie Antibiotika und Corticoide OTC-Produkte sind, da der Abgabestatus nicht international harmonisiert ist. Ich selbst würde davon abraten, ohne ausreichende Kenntnisse der Landessprache OTC-Arzneimittel zu kaufen, denn die Beschriftungen der Beipackzettel usw. sind landessprachlich. Wer Risiken der Arzneimittel und Vorsichtsmaßnahmen nicht lesen kann, gefährdet sich.

Beliebte Reiseziele


Beliebtestes Auslandsziel der Deutschen ist nach wie vor Spanien. Italien und Österreich rangieren auf Platz 2 bzw. 3. Danach folgen Frankreich, Dänemark, die Beneluxstaaten, Großbritannien, Irland und das übrige Skandinavien. Unter den Zielen außerhalb Europas liegen die Türkei und Nordafrika auf den Folgeplätzen. An Fernzielen werden am häufigsten die USA und Kanada, die Karibik sowie Mittel- und Südamerika gewählt. Südostasien, China, Japan oder Staaten in Afrika sind eher noch "exotische" Reiseländer. Ein Comeback erlebt Kenia, nachdem dieses klassische Afrika-Ziel wegen der politischen Unruhen voriges Jahr auch in der Urlaubergunst gelitten hatte.

Was zahlt die Kasse (nicht)?

Wenn gesetzlich Versicherte im europäischen Ausland medizinische Leistungen (Arztbesuch) in Anspruch nehmen, genügt meistens die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card). Für einige Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist dafür eine eigene Anspruchsbescheinigung notwendig. Sowohl die EHIC als auch die jeweilige Anspruchsbescheinigung kann man bei seiner Krankenkasse anfordern. Die Therapiekosten werden meist nicht voll übernommen, fast immer ist ein Anteil zu zahlen, und manchmal werden bestimmte Behandlungen (z. B. Zahnarzt) gar nicht erstattet. Die Regelungen sind derart unterschiedlich, dass der Apotheker darauf hinweisen und der Reisende sich ein Merkblatt bei seiner Krankenkasse besorgen sollte, das kostenlos erhältlich ist. Die meisten Krankenkassen informieren darüber auf ihren Internetseiten.

Wenn sich der Patient von einem nicht zugelassenen Leistungserbringer behandeln lässt oder Arzneimittel privat ohne Verordnung erwirbt, werden diese Kosten grundsätzlich weder erstattet noch übernommen. Daher ist es manchmal ratsam, eine ergänzende Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die z. B. auch Zahnarztkosten abdeckt.

Für in Ländern erbrachte Leistungen, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, darf keine deutsche Krankenkasse die Kosten übernehmen oder nachträglich erstatten. Eine Absicherung gegen das Krankheitsrisiko ist nur mit einer privaten (extra abzuschließenden) Auslandsreise-Krankenversicherung möglich.

Tipps des Apothekers für Auslandsreisende


Informieren Sie sich über Ihr Reiseland, je exotischer desto genauer. Stärker eingeschränkte Personen sollten zuvor ihren Arzt aufsuchen, Reiseziel und -dauer (und ggf. vorhersehbare Strapazen) mit ihm besprechen und auch seinen Rat befolgen, wenn er von einer bestimmten Reise abrät. Nach Rücksprache mit Ihrem Arzt sollten Sie sich (Dauer-)Medikamente möglichst schon vor Antritt Ihrer Reise verordnen lassen bzw. kaufen.

Eine kleine Reiseapotheke mit Akutmedikamenten (z. B. gegen Kopfschmerzen, Durchfall, zur Desinfektion) ist sinnvoll.

Vergewissern Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder den zuständigen Behörden in Deutschland, dass Sie die mitzunehmenden Arzneimittel in das betreffende Land einführen dürfen.

Kaufen Sie Arzneimittel keinesfalls auf Märkten oder bei fliegenden Händlern. Tütchen und lose Tabletten sind verdächtig. Auch Originalware ist hier oft verfallen oder falsch gelagert.

Kaufen Sie OTC-Arzneimittel nur dann, wenn Sie die Landessprache so weit beherrschen, dass Sie den Beipackzettel lesen können. Selbst wenn die Namen der Präparate übereinstimmen, können sie z. B. unterschiedliche Wirkstoffgehalte aufweisen.

Allergikern ist von ausländischen Produkten grundsätzlich abzuraten. Farb- und Hilfsstoffe können unterschiedlich sein und bei ihnen Allergien auslösen, die mitunter sehr schwerwiegend sein können.

Wenn Sie im Ausland Hilfe bei akuten Erkrankungen brauchen, ist der klügste Weg, einen – möglichst deutsch sprechenden – Arzt aufzusuchen. Innerhalb Europas genügt für gesetzlich Versicherte meistens die Europäische Krankenversicherungskarte. Die verordneten Arzneimittel sind zu verauslagen und werden erstattet.

"Billige" Medikamente können teuer werden, Sie bezahlen ggf. mit Ihrer Gesundheit!

"Schnäppchen" bei Arzneimitteln?

Arzneimittel sind im Ausland oft billiger als in Deutschland. Das liegt z. B. an unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen und daran, dass die Hersteller bei der Preisgestaltung auch die Möglichkeiten des Marktes – sprich: die Kaufkraft der Einwohner des jeweiligen Landes und die Wettbewerbssituation – berücksichtigen. Preiswertere Arzneimittel sind für viele Reisende, die im Urlaub Kosten sparen wollen, eine Versuchung (s. Kasten).

Mit Arzneimitteln sparen? Die Polizei warnt!


"Viele Deutsche haben Arzneimittel als Mitbringsel aus dem Urlaub entdeckt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Medikamente sind im Ausland meist günstiger zu bekommen, und der Erwerb unterliegt kaum Beschränkungen – für viele Bundesbürger ein Anreiz, sich auch in größeren Mengen mit Medikamenten einzudecken und diese nach Deutschland mitzubringen. Beim Kauf von Arzneimitteln ist jedoch Vorsicht geboten: Es kann sich um Arzneimittelfälschungen handeln, die die angegebenen Wirkstoffe nicht oder nicht ausreichend enthalten oder sogar gesundheitsschädlich sind. Darüber hinaus unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt kommen, die für den Verbraucher unbedenklich sind. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten dürfen Reisende nur die Menge an Medikamenten einführen, die zum persönlichen Bedarf bestimmt ist. Die Einfuhr im Postversand ist nur über Apotheken erlaubt. Für andere [Personen] Medikamente entgeltlich mitzubringen, ist verboten. Auch dürfen die Arzneimittel nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sein."

Quelle: www.polizeiberatung.de/vorbeugung/gefahren_im_internet/arzneimittel

Mancher Reisende fragt sich, ob eine kostengünstige (Vorrats-)Beschaffung von Arzneimitteln, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden (dazu zählen die "Pille" und Potenzmittel), im Ausland möglich ist und welche Risiken damit verbunden sind. Konkret geht es um folgende Fragen:

1. Darf ich im EU-Ausland Medikamente kaufen und nach Hause mitnehmen?

2. Bekomme ich die (auf Vorrat) gekauften Medikamente dann auch von meiner Krankenkasse erstattet?

3. Wie groß ist das Risiko, an eine Fälschung zu geraten?

Zu 1. Ja, jeder darf in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge (also nicht zum Weiterverkauf oder zur Weitergabe an Dritte) Medikamente, die in Deutschland zugelassen sind, auch in EU-Ländern einkaufen. Im Ausland die "Pille" für die Freundin in Deutschland zu besorgen ist ein Fall der verbotenen Einfuhr von Arzneimitteln und deshalb strafbar.

Zu 2. Nein! Nach dem Sozialgesetzbuch V haben die gesetzlichen Krankenkassen den Versicherten die Leistungen als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Für Pflichtversicherte kommt grundsätzlich eine Kostenerstattung nicht in Betracht.

Zu 3. Die Weltgesundheitsorganisation warnt regelmäßig vor den Risiken des Medikamentenkaufs im Ausland: Die Verbraucher können eine äußerlich gut gemachte Fälschung kaum entlarven. Verdächtig sind eine fehlende oder beschädigte Verpackung, lückenhafte Beipackzettel oder ein fehlendes Verfallsdatum. Die derzeitige (geschätzte) Situation ist etwa so: In den Industrieländern liegt die "Chance", in der legalen Verteilerkette ein gefälschtes Arzneimittel zu erhalten, deutlich unter 1%. In der illegalen Verteilerkette (d. h. Kunde und Verkäufer handeln illegal, z. B. durch Verstoß gegen die Verschreibungspflicht) beträgt das Risiko bei sogenannten Lifestyle-Arzneimitteln deutlich über 50%, bei Potenzmitteln z. B. bis zu 80%. Über alle Arzneimittelgruppen verteilt, liegt das Risiko bei etwa 10 bis 20%. Dass es Menschen gibt, die derartige Risiken eingehen wollen, findet man immer wieder in Gesprächsforen (Blogs) im Internet (Abb. 1).

Abb. 1: Ein Blog, wie es viele gibt. Die Autoren brüsten sich mit ihren Schnäppchen und nehmen Risiken bewusst in Kauf.

Während man davon ausgehen kann, dass Medikamente mit demselben Markennamen EU-weit dieselben wirksamen Bestandteile (Wirkstoffe) enthalten, so ist dies außerhalb der EU nicht immer der Fall – selbst bei legal in der Apotheke vertriebenen Präparaten. Bei Fälschungen kann der Käufer nie wissen, welche Stoffe er tatsächlich zu sich nimmt, denn in gefälschten Präparaten kann kein oder zu wenig Wirkstoff oder ein anderer (billigerer) Wirkstoff enthalten sein.

Manche Reiseveranstalter informieren auf ihren Websites über die "Arzneimittelsituation" im Urlaubsland, um die Reise attraktiver erscheinen zu lassen; sie listen die rezeptfrei erhältlichen Medikamente – darunter auch die "Pille" – mitsamt den Verkaufspreisen auf.

Auch in Blogs berichten Urlauber über ihre Arzneimittelkäufe im Ausland, z. B. dass sie in Thailand regelmäßig ihren "Jahresbedarf an Pillen" kaufen oder dass sie bei der Einfuhr noch nie Probleme hatten: "Ich bin im Übrigen seit etwa 10 Jahren nicht mehr vom Zoll kontrolliert worden, trotz Unmengen Gepäck und egal, wo ich herkam." Typisch für das Risikobewusstsein vieler Reisender sind die abgebildeten Einträge im "Forum Türkei" (Abb. 1).

Gefahren in Entwicklungsländern

In Entwicklungsländern ist das Risiko von Arzneimittelfälschungen sowohl in der legalen als auch in der illegalen Verteilerkette stark erhöht. Dort kommen auch des Öfteren gesundheitsschädliche Beimischungen vor. Es gibt Länder, in denen auch in der legalen Verteilerkette bis zu 90% der Produkte gefälscht sind.

Vor der Reise in "exotische Länder" sollte sich der Reisende sorgfältig belesen. Ein guter Einstieg dafür sind die Informationen des Außenministeriums (s. Kasten Internet).

Internet


Reiseinformationen des Außenministeriums

www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp


Abb. 2: Blister ohne Beipackzettel – dies ist leider die Praxis in vielen Apotheken in Entwicklungsländern.

Die Grundregel lautet: Je ärmer das Land, desto höher das Risiko von Fälschungen – und das gilt leider oft auch für Apotheken. Zudem geben die Apotheken oft lose Blister ohne Beipackzettel ab, sodass der Patient sich nicht über das Medikament informieren kann (Abb. 2).

Wenn das Arzneimittel in einer Faltschachtel verpackt ist, ist diese meistens in Englisch oder Französisch beschriftet. Treten in der Beschriftung orthografische Fehler auf, liegt der Verdacht einer Fälschung nahe (Abb. 3).

Nicht selten werden in Entwicklungsländern chinesische Produkte angeboten, auf deren Verpackung nur der Wirkstoff und die Darreichungsform auf Englisch, aber alles Weitere auf Chinesisch geschrieben ist (Abb. 4).

Abb. 3: Trotz des Hinweises auf die ­Britische Pharmakopöe (B. P.) dürfte es sich hier nicht um Arzneibuchqualität handeln. Darauf weisen orthografische Fehler auf der Verpackung hin, z. B. "hixtory".

Stutzig machte mich ein Produkt mit einer französisch beschrifteten Faltschachtel und dem Hinweis auf das amerikanische Arzneibuch USP, das in Hamburg von der Firma ZMC hergestellt worden sein soll (Abb. 5). Was meinen die Kolleginnen und Kollegen: Gibt es diese Firma? Und wenn ja, ist das Arzneimittel in Deutschland hergestellt? (Den Link zur Lösung des Rätsels finden Sie hier: www.sinoheal.com.)


Zur Ehrenrettung der Verantwortlichen in den Entwicklungsländern sei beispielhaft erwähnt: Die nigerianischen Behörden versuchen (verzweifelt) der Arzneimittelfälschungen in ihrem Land Herr zu werden. Sie haben ein Buch herausgegeben, das auf 98 Seiten 359 gefälschte Produkte mit ihren Erkennungsmerkmalen auflistet (Abb. 6). Anhand dieser Publikation ist das Risiko, an Fälschungen zu geraten, abzuschätzen: Es ist sehr groß.


Abb. 4: Faltschachtel eines chinesischen Ciprofloxacin-Präparates, Vorderseite. Die Texte auf der Rückseite und auf dem Beipack­zettel sind ausschließlich chinesisch.

Fazit

Fassen wir zusammen, was vor Auslandsreisen zu beachten ist:

Grundsätzlich sollte jeder Reisewillige seinen Urlaub auch im Lichte seiner Gesundheitssituation und seines Arzneimittelbedarfs planen – dies gilt auch für Reisen innerhalb Deutschlands. Stärker eingeschränkte Personen sollten ihren Arzt aufsuchen, Reiseziel und -dauer (und ggf. vorhersehbare Strapazen) mit ihm besprechen, sich Dauermedikationen in ausreichender Menge verordnen lassen und in der Apotheke ihres Vertrauens besorgen. Vor der Abreise sollte jeder mit dem Apotheker eine (kleine) Reiseapotheke mit den üblichen Produkten wie Kopfschmerzmittel, Pflaster und Desinfektionsmittel zusammenstellen.

Abb. 5: USP-Qualität? Das französisch beschriftete Ciprofloxacin-Präparat soll aus Deutschland stammen. Stimmt das?

Im europäischen Ausland sind die Sicherheitsstandards für Arzneimittel und Apotheken vergleichbar. Dort ist das Risiko, in der legalen Verteilerkette einer Fälschung aufzusitzen, so minimal wie in Deutschland. Allerdings können die Produkte sich dennoch unterscheiden. Selbst wenn die Handelsnamen übereinstimmen, können von Land zu Land verschiedene Wirkstoffgehalte im Handel sein. Auch müssen in fast namensgleichen Kombinationspräparaten im Ausland nicht alle Inhaltsstoffe dem bekannten inländischen Präparat entsprechen.

Ein zusätzliches Risiko existiert, wenn der Urlauber allergisch auf bestimmte Stoffe reagiert. Farb- und Hilfsstoffe können unterschiedlich sein und Allergien auslösen, die mitunter sehr schwerwiegend sein können. Allergikern ist daher von ausländischen Produkten grundsätzlich abzuraten.

Abb. 6: "Sammlung identifizierter gefälsch­ter Arzneimittel", Publikation aus Nigeria.

Ansonsten gilt als Faustregel: Sicherheit kostet Geld.
Die Folge ist, dass – leider – in ärmeren Ländern die Arzneimittelsicherheit meist geringer ist, oft mit fatalen Folgen für die Bevölkerung. Das müssen sich Touristen, besonders in Entwicklungsländern, stets vor Augen führen. Es ist dringend davon abzuraten, im Ausland Arzneimittel zu kaufen, um Geld zu sparen, denn es kann lebensgefährlich sein.


Autor

Prof. Dr. Harald G. Schweim, Drug Regulatory Affairs, RFWU Bonn

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