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DAZ aktuell
Mathias Höschel und Heinz-Uwe Dettling im IfUH-Beirat
Erstmals wurde damit auch ein Vertreter der Ärzte in den Beirat aufgenommen, so dass die Initiative nun aus Apothekern, Ärzten und Rechtsanwälten besteht. In Zukunft sollen auch andere Freiberufler, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, dazukommen.
Berufsübergreifend will die IfUH gegen den Fall des Fremdbesitzverbotes kämpfen, um die inhabergeführten Unternehmen zu stärken und den Zugang von Kapitalgesellschaften zu sensiblen, persönlich verantwortungsvollen Berufen entgegenzuwirken.
Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof in seinem aufsehenerregenden Grundsatzurteil vom 19. Mai u. a. auf Antrag des IfUH-Mitglieds Helga Neumann-Seiwert die Bedeutung des Fremdbesitzverbotes für Apotheken in Deutschland (und Europa) bestätigt. Das oberste europäische Gericht würdigte damit auch die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch fachlich ausgebildete, unabhängige und patientenorientierte Apotheker.
Die IfUH wurde 2007 als Verein mit Sitz in Köln gegründet. Zweck des Vereins ist die Erhaltung, Unterstützung und Förderung des unabhängigen Heilberufs zum Zwecke der optimalen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Mitglied der IfUH kann werden, wer die Unabhängigkeit der Heilberufe stärken und insbesondere von Einflüssen berufsfremder Kapitalgesellschaften frei halten möchte. Die IfU ist parteiunabhängig.
Erster Vorsitzender des Vereins ist Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank, Fachanwalt für Medizinrecht in Köln, stellvertretende Vorsitzende ist Frau Apothekerin Helga Neumann-Seiwert, Stadt-Apotheke Saarbrücken. Zur Schatzmeisterin wurde Frau Apothekerin Helen Blaschke, Apollonia-Apotheke Saarlouis, gewählt.
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