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Guter Rat für (angehende) Filialleiter

3224 Filialapotheken gab es 2009 in Deutschland – das entspricht 15 Prozent aller Apothekenbetriebsstätten. Ein stattlicher Anteil! Kein Wunder also, dass es einen großen Informationsbedarf hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Aspekte der Filialleitung gibt und ADEXA-Juristin Iris Borrmann mit ihren Seminaren zum Thema regelmäßig punktet. Denn die Rechte und Pflichten von Filialleitern sind – anders als bei den anderen Apothekenangestellten – eine komplizierte Sache, für die es keine einfachen rechtlichen Vorgaben gibt.
Iris Borrmann, Rechtsanwältin
Foto: ADEXA

Filialleiter und solche, die es noch werden wollen, hatten am 10. April die Gelegenheit, Tipps aus erster Hand zu bekommen: Auf Einladung der Landesgruppe Bayern erläuterte Iris Borrmann, Rechtsanwältin und Leiterin des ADEXA-Justiziariats, welche arbeitsrechtlichen Problematiken bei der Übernahme und Leitung einer Filialapotheke auf die leitenden Angestellten zukommen.

Zahlreiche Fragen der über 30 Seminarteilnehmer zeigten die Bedeutung des Themas für die Praxis. Dazu gehört beispielsweise die Mindestwochenarbeitszeit mit Blick auf die volle pharmazeutische Verantwortung der Filialleitung. Je nach Kammerbezirk existieren hier unterschiedliche Regelungen, was auch auf Arbeitsverträge zutrifft: Hier sollten Angestellte auf einer schriftlichen Ausfertigung eines Filialleiter-Arbeitsvertrags beharren. Für ADEXA-Mitglieder steht ein eigener Vordruck zur Verfügung.

Borrmann beleuchtete zudem unterschiedliche Vergütungsmodelle, basierend auf dem Gehaltstarifvertrag mit einem adäquaten Aufschlag sowie Formen der Umsatz- oder Gewinnbeteiligung. Auch die persönliche Haftung wurde unter die Lupe genommen. Das Spannungsfeld liegt einerseits in der pharmazeutischen Verantwortung und andererseits oft in mangelnden Gestaltungsspielräumen der Filialleiter.

Mit dem Seminar hat der Landesvorstand Bayern auf Wunsch zahlreicher Mitglieder ein aktuelles Thema der Berufspolitik aufgegriffen. Einmal pro Jahr wird für alle interessierten Mitglieder der Landesgruppe Bayern eine offene Vorstandssitzung organisiert, bei der externe Referenten ein spezielles Thema beleuchten.

Rechtsberatung und Abendsprechstunde für Mitglieder

Nadine Freialdenhoven
Foto: ADEXA

ADEXA-Mitglieder, die zum Thema Filialleitung Fragen haben, müssen natürlich nicht bis zum nächsten Seminar warten, sondern können sich an die arbeitsrechtliche Beratung in der Geschäftsstelle wenden

Tel. (0 40) 36 38 29 oder die Abendsprechstunde nutzen:

Dienstags Tel. 0 40) 80 77 93 06, Donnerstags Tel. (0 40) 80 03 08 17.

In diesem Jahr wird außerdem ein Buch von Iris Borrmann und Elfriede Hoffmann zu diesem Thema im Deutschen Apotheker Verlag erscheinen.


Nadine Freialdenhoven Vorsitzende des Landesvorstands Bayern

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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