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Recht
Steuerrecht: Neuer Höchstbetrag von 1200 Euro gilt erst seit 2009
(bü). Die Verdoppelung der steuerlichen Berücksichtigung von Handwerkerleistungen in Privathaushalten von 600 Euro auf 1200 Euro gilt erst seit dem Jahr 2009. Das Finanzgericht Münster stellte zwar fest, dass die entsprechende Formulierung im Gesetz "widersprüchlich und insoweit nicht eindeutig" sei. Die Entstehungsgeschichte der Neuregelung lasse aber nur den Schluss zu, dass der höhere Betrag erst seit 2009 in Anspruch genommen werden kann. Ein "Redaktionsversehen" könne keine Ansprüche begründen.
(FG Münster, 10 V 4132/09)
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