Gesundheitspolitik

AMNOG-Anhörung: Heftiger Schlagabtausch im Ausschuss

Lob und Tadel für Regierungspläne – Kassen fordern weiterhin Festschreibung des Apothekenabschlags auf 2,30 Euro

Berlin (ks). Die Neujustierung der Großhandelsspanne war bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) am 29. September im Gesundheitsausschuss des Bundestages eher ein Randthema. Weitaus mehr Raum nahmen Fragen rund um die (frühe) Nutzenbewertung von Arzneimitteln ein. Doch auch die Packungsgrößenverordnung und die Mehrkostenregelung kamen während des dreistündigen Hearings zur Sprache.

Die gesetzlichen Krankenkassen begrüßten den Gesetzentwurf in seiner Grundidee, übten aber auch Kritik – insbesondere an den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen, die aus ihrer Sicht zu pharmafreundlich geraten sind. Auf Widerstand stößt insbesondere der Plan, die Kriterien der Nutzenbewertung nicht dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu übertragen, sondern per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zu regeln. Grundsätzlich skeptisch äußerten sich Kassenvertreter zudem zum Vorhaben, das Kartellrecht auf die gesetzlichen Krankenkassen anzuwenden. Unterstützt wurden sie dabei vom Regensburger Rechtsprofessor Thorsten Kingreen, der die Neuregelung für "unvereinbar" mit EU-Recht einstufte. Dem widersprach der Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, Professor Helge Sodan. Die Anwendung des Kartellrechts sei "unbedingt erforderlich", betonte Sodan.

Der stellvertretende Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, warb in der Anhörung zudem für eine Ergänzung des AMNOG-Entwurfs: Der Apothekenabschlag sollte auf 2,30 Euro festgeschrieben werden. Der derzeitige Abschlag von 1,75 Euro bedeute für die Kassen Mehrausgaben von 320 Mio. Euro, so Graalmann.

G-BA-Chef im Kreuzverhör

Breiten Raum in der Anhörung nahm der Änderungsantrag ein, wonach der G-BA die Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels nicht mehr wegen eines fehlenden Nachweises der Zweckmäßigkeit ausschließen darf – er selbst soll vielmehr die Unzweckmäßigkeit beweisen. Der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess lehnt eine solche Änderung in § 92 SGB V rundweg ab. Der G-BA müsse auch weiterhin "das Recht haben, Verordnungseinschränkungen oder -ausschlüsse auszusprechen", sagte er auf eine Frage der SPD-Fraktion. "Das dürfen Sie uns nicht aus der Hand schlagen." Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU) nahm Hess zu dieser Frage ins Kreuzverhör: Wie viele Kosten-Nutzenbewertungen und wie viele Ausschlüsse wegen Unzweckmäßigkeit habe der G-BA vorgenommen? Auch wenn Hess einräumte, dass es jeweils nur zwei waren, so bekräftigte er die Bedeutung der Verfahren. Er verwies darauf, dass der G-BA selbst keine Studien in Auftrag geben, sondern diese nur bewerten könne. Spahn fragte zudem, ob der G-BA nicht schon heute an Verwaltungsakten von Bundesoberbehörden gebunden sei – konkret Beschlüsse des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Hess bestätigte dies, betonte jedoch, dass diese Entscheidungen nicht die Prüfung des Nutzens im Sozialversicherungsrecht enthielten.

Die geplante Novellierung der Packungsgrößenverordnung wurde von den befragten Experten ebenfalls kritisch gesehen: Die Pharmaverbände hatten sich auf eine gemeinsame Position verständigt und forderten eine gesonderte Diskussion in einem geordneten Verfahren – so wie es vergangene Woche auch der Bundesrat empfohlen hat. Grundsätzlich werde die vorgesehene Novelle nicht abgelehnt – wolle man sie aber auf den Bestandsmarkt anwenden, müssten 80.000 Packungsgrößen geändert werden. Da helfe auch die nunmehr vorgesehene Übergangsfrist nicht. Einer Anwendung der neuen, an der Therapiedauer orientierten Regelung auf neue Wirkstoffe verschließt sich die Industrie dagegen nicht. Sie hält der Koalition aber vor, ihr eigentliches Ziel sei es, mit der Neuregelung die Wirkung der Rabattverträge zu verstärken. Dies geschehe aber auch schon durch die geplante Änderung der Aut-idem-Regelung.

Zu den Rabattverträgen selbst fragte die Union, was die Kassen davon halten, die Laufzeit auf grundsätzlich zwei Jahre – maximal jedoch vier Jahre – festzuschreiben. Während die AOK sich für die zwei Jahre aussprach, verwies Ersatzkassen-Chef Thomas Ballast darauf, dass jeder Neuabschluss Risiken bei der Arzneimittelumstellung berge. Vier Jahre seien eine für Patienten hinnehmbare Zeit, zwei Jahre sind aus seiner Sicht weniger günstig.

Mehrkostenregelung: Kritik von vdk und BAG

Die SPD stellte schließlich noch Fragen zur Mehrkostenregelung. Sie wollte wissen, wie Patientenvertreter sie einschätzen. Jens Kaffenberger vom Sozialverband vdk erklärte, die Regelung sei problematisch, weil sie im "Umfeld interessengebundener Beratung" und "asymmetrischer Information" liege. Zudem müssten Patienten in Vorleistung gehen, ohne zu wissen, wie viel sie am Ende erstattet bekommen. Er beklagte zudem einen zu schwach ausgestalteten Patientenschutz. Die Beratung im Zusammenhang mit der Mehrkostenregelung müsse in der Apotheke dokumentiert werden. Die BAG Selbsthilfe sieht keinen wirklichen Grund, warum der Weg der Kostenerstattung eingeschlagen werden müsse. Besser wäre es, eine Aufzahlung zu ermöglichen – sofern dies mit einer unabhängigen Patienteninformation verbunden sei. Die AOK kritisierte die Regelung ebenfalls. Sie stelle die Rabattverträge infrage, da den Vertragspartnern keine verlässliche Mengenzusage gegeben werden könne. Außerdem sei zu befürchten, dass die Pharmaunternehmen dann wieder verstärkt ins Apotheken-Marketing investieren. Für die Versicherten werde so nichts besser, sondern nur teuer.

Nicht zur Sprache kamen im AMNOG geplante, aber (noch) nicht aufgegriffene Regelungsbereiche: Dazu zählen das Pick-up-Verbot und die Zytostatikaversorgung.

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