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Gesundheitspolitik
Neue Probleme beim Kassenabschlag für 2010
Hintergrund ist die Senkung des Kassenabschlages für 2009 von 2,30 Euro auf 1,75 Euro pro Packung aufgrund eines Schiedsspruches. Gemäß einer gerichtlichen Entscheidung hat die Klage der Krankenkassen gegen den Schiedsspruch keine aufschiebende Wirkung. Da eine Entscheidung über den Kassenabschlag für 2010 bisher nicht getroffen wurde, wird der nun veränderte Kassenabschlag von 2009 auch für 2010 angewendet. Die AOK Westfalen-Lippe sei nun aber von dieser Vorgehensweise abgewichen und bezweifle die Fortgeltung des Kassenabschlages für 2010. Daraufhin habe die Krankenkasse die Abrechnungen für April und Mai 2010 gekürzt. Die Rechenzentren hätten dazu keine Detailinformationen in Dateiform erhalten. Daher könnten die Kürzungen nicht apotheken-, rezept- und positionsbezogen verarbeitet werden. Doch würden das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) und die mit ihm verbundene AVN die Apotheken aufgrund der eigenen Datenlage mit den anteiligen Beträgen belasten, sofern die AOK Westfalen-Lippe bei ihrer Auffassung bleibt.
Im Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins heißt es zudem, das Abrechnungsunternehmen Syntela habe ebenfalls die Abschlagsdifferenzen für April und Mai in der Juli-Abrechnung abgezogen. Syntela habe jedoch die positionsbezogenen Kürzungsdaten übermittelt. Das Unternehmen rechnet für einige Betriebskrankenkassen ab, z. B. für die BKK 24 und die BKK Beiersdorf. Auch in diesen Fällen würden die Apotheken mit der September-Abrechnung belastet.
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