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Steuerbefreiung für Nachtzuschläge auf Streichliste

Ein wissenschaftliches Gutachten im Auftrag des Finanzministeriums setzt den Rotstift an diverse Steuervergünstigungen: Unter anderem sollen die Steuerbefreiung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und die Arbeitnehmersparzulage komplett gestrichen werden. So ließen sich insgesamt 4,8 Mrd. Euro einsparen. ADEXA hält insbesondere diese beiden Punkte für arbeitnehmer- und frauenfeindlich.

Von den 20 größten Steuersubventionen sollen laut Studie nur fünf Bestand haben, darunter die Förderung der Riester-Rente und der Sparerfreibetrag. Zehn weitere sollen "grundlegend gestrafft werden". Ganz gestrichen werden sollen – neben den Nachtzuschlägen und der Sparzulage für Arbeitnehmer – der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Bücher und Zeitschriften, die Steuerbefreiung für Kerosin bei Inlandsflügen und die steuerliche Förderung von Immobilien-Aktiengesellschaften.

Wenn die Pläne von der Regierung umgesetzt würden, wären auch die Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie die Vergütung für die Notdienstbereitschaften in Apotheken betroffen (§§ 5 – 8 BRTV).

ADEXA bewertet die Vorschläge kritisch. Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende der Apothekengewerkschaft: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von den steuerbefreiten Nacht- und Sonntagszuschlägen profitieren, arbeiten zum größten Teil in weniger gut bezahlten Berufen. Ein Wegfall dieser Subventionierung würde in unserer Branche, aber auch in den Pflegeberufen, viele Frauen mit geringem Einkommen treffen. Diese Pläne halten wir für unsozial – ebenso wie den Vorschlag, die Arbeitnehmersparzulage zu streichen." Neben spürbaren Einkommenseinbußen würde auch das ohnehin große Risiko der Altersarmut wachsen.

"Die Regierung hat Steuervergünstigungen versprochen, aber schon zeichnet sich ab, dass mit der einen Hand gegeben und mit der anderen weggenommen werden wird", so Neusetzer weiter. "Unterm Strich würden dadurch gerade die Einkommensschwachen belastet statt entlastet."


Dr. Sigrid Joachimsthaler

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