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Kein Nutzen für nicht insulinpflichtige Diabetiker
Wer Insulin spritzt, sollte seinen Blutzucker regelmäßig selbst kontrollieren, um das Insulin bedarfsgerecht dosieren zu können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wollte nun wissen, ob die Urin- und Blutzuckerselbstmessung auch bei der Behandlung von Typ 2-Diabetikern, die kein Insulin spritzen, einen relevanten Nutzen hat. Mit dieser Fragestellung beauftragte der G-BA das IQWiG. Bereits in seinem im Sommer vorgelegten Vorbericht kam das Kölner Institut zu einem negativen Ergebnis. Dieses hat sich nun im Abschlussbericht bestätigt.
Zu kurze Studienlaufzeiten
Insgesamt fanden die Wissenschaftler sechs randomisierte kontrollierte Studien, die sie für geeignet befanden, den Einfluss der Selbstmessungs-Maßnahmen auf den Krankheitsverlauf zu untersuchen. Die ausgewerteten Studien könnten jedoch nicht belegen, dass nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker von der Blutzuckerselbstmessung profitieren, so ihr Fazit. Es sei zudem unklar, ob der Blut-Test gegenüber dem Urin-Test einen Vorteil für die Patienten bieten würde. Es gebe nur wenige Studien, die geeignet seien, diese Fragen zu untersuchen – doch diese hätten viele für Patienten wichtige Aspekte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Aufgrund ihrer kurzen Laufzeiten zwischen sechs und zwölf Monaten erlaubten sie auch keine Aussagen zum langfristigen Nutzen einer Zuckerselbstkontrolle. Nach Auffassung der IQWiG-Wissenschaftler ist die Studienlage zur Zuckerselbstmessung damit insgesamt noch unzureichend. Was fehle, seien Studien mit längerer Laufzeit, die es ermöglichen, die langfristigen Auswirkungen einer Zuckerselbstkontrolle zu beurteilen.
Kritik der Diagnostika-Industrie
Der Geschäftsführer des Verbands der Diagnostica-Industrie (VDGH), Dr. Martin Walger, bezeichnete den Bericht als "rückwärtsgewandt und patientenfeindlich". Er ignoriere, dass Medizin und Gesundheitspolitik längst auf den informierten selbstbestimmten Patienten setzen, der an seiner eigenen Behandlung mitwirke. Walger hält dem IQWiG "methodische Schwächen" vor. So habe es die Blutzuckerselbstkontrolle ausdrücklich nicht als integralen Bestandteil eines umfassenden Schulungs- und Behandlungskonzepts beurteilt, wie dies zum Beispiel das National Institute of Clinical Excellence (NICE), fordere. Die Blutzuckerselbstmessung entfalte aber nur dann ihre volle Wirkung, wenn die Patienten intensiv geschult werden und die Methode in ein übergreifendes Konzept eingebettet sei. Zudem seien randomisierte kontrollierte Studien, auf die sich das IQWiG bei seiner Bewertung konzentrierte, bei der Blutzuckerselbstmessung unzureichend. Sie könnten bei Medikamenten eingesetzt werden, da diese direkt im Körper wirkten. "Die Blutzuckerselbstmessung liefert hingegen eine Information, aus der der Patient die richtigen Schlüsse ziehen muss", so Walger. Die Messung ermögliche es, den Therapieerfolg zu kontrollieren und die eigenen Lebensgewohnheiten bei verfehltem Erfolg gegebenenfalls anzupassen. Um diesen Nutzen zu belegen, seien Versorgungsstudien besser geeignet.
Der Ball liegt nun beim G-BA
Nun muss der G-BA seine Schlussfolgerungen aus dem Bericht ziehen: Sollen die gesetzlichen Kassen auch weiterhin für Teststreifen für nicht insulinpflichtige Diabetiker zahlen? Walger appellierte an das Gremium zu bedenken, dass es beim Diabetes wie bei keiner anderen Erkrankung den informierten selbstbestimmten Patienten brauche, der seinen Lebensstil ändert, um teure Folgeerkrankungen und -medikationen zu vermeiden.
Infos im Web
Der Abschlussbericht des IQWiG ist auf der Internetseite des Instituts – www.iqwig.de – publiziert. |
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