- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 5/2009
- Einsatz der ...
Arzneimittel und Therapie
Einsatz der Radiopharmazie in Therapie und Diagnostik
Radiopharmazeutika sind individuelle aseptische Zubereitungen, die in Diagnostik und Therapie eingesetzt werden. Sie bestehen aus einem bioaktiven Teil und einem Radionukleotid. Der bioaktive Teil übernimmt die Erkennung eines bestimmten Targets im zu untersuchenden oder zu therapierenden Gewebe und bestimmt Kinetik und Verteilung im Körper. Mit der Wahl des Radionukleotids werden Strahlungsart und Halbwertszeit bestimmt. Gebräuchliche Radionukleotide sind Oxygen-15, Nitrogen-13, Carbon-11 und Fluor-18 mit jeweils sehr kurzen Halbwertszeiten, Iod-131 und Strontium-89 mit sehr langen Halbwertszeiten sowie Technetium-99m mit einer Halbwertszeit von etwa sechs Stunden.
Radiopharmazeutika mit Technetium-99m werden in der Onkologie zur Darstellung von Metastasen verwendet. Das Radionukleotid wird aus einem Generator durch den Zerfall von Molybdän erzeugt. Es ist ein reiner Gammastrahler und seine Halbwertszeit von sechs Stunden schafft den erforderlichen Zeitraum für Zubereitung und Applikation. Radiopharmazeutika mit Strontium werden beim fortgeschrittenen Prostatakarzinom zur Schmerztherapie bei Knochenmetastasen eingesetzt. Aufgrund ihrer langen Halbwertszeit zerstört die abgegebene Strahlung einen Teil der malignen Zellen.
Ablauf einer nuklear-medizinischen Zubereitung
Vor der Zubereitung des Radiopharmazeutikums erfolgt eine Plausibilitätskontrolle und im Vorfeld eine Überprüfung auf mögliche Interaktionen. Nach der Freigabe wird das Radionukleotid vor Ort in einem Speziallabor erzeugt. (Anmerkung: In einigen europäischen Ländern werden Radiopharmazeutika in entsprechenden Räumen der Apotheke zubereitet. In Deutschland erfolgt die Herstellung in Speziallabors, die meist der Nuklearmedizin angegliedert sind. Die Herstellung ist im deutschen Arzneimittelrecht in der Verordnung zur Herstellung radioaktiver Arzneimittel [AmRadV] festgelegt). Dann erfolgt unter Berücksichtigung der GMP-Richtlinien die Verbindung mit dem bioaktiven Teil zum Radiopharmaka. Die Herstellung findet unter LAF-Werkbänken statt, um den Produkt- und Personenschutz zu gewährleisten. Der Personenschutz wird durch Messung der Strahlenbelastung, die sichere Handhabung radioaktiver Substanzen und durch das Monitoring der Kontamination kontrolliert. Der Produktschutz erfolgt durch die retrospektive Validierung der sterilen Arbeitsweise und umfasst die Partikelbelastung sowie mikrobiologische Untersuchungen.
Nach der intravenösen Applikation wird die erzeugte Strahlung mithilfe einer Gammakamera erfasst und die sichtbar gemachten Strukturen in ein Bild umgesetzt, das nunmehr ausgewertet werden kann.
Quelle
Prof. Dr. Per Hartvig Honoré, Kopenhagen: "Radiopharmazie – Entwicklung und Herausforderung für die klinische Pharmazie", 25. Januar 2009, 17. Norddeutscher Zytostatika Workshop (NZW), Hamburg.
Apothekerin Dr. Petra Jungmayr
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.