DAZ aktuell

Schiedsstelle will diese Woche entscheiden

BERLIN (ks). Der für den 27. November anberaumte Termin zur Verhandlung des Kassenabschlags ist erneut ergebnislos verstrichen. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben sich nicht über eine Anpassung einigen können. Die Schiedsstelle unter dem unparteiischen Vorsitzenden Dr. Rainer Daubenbüchel wird nun bis Ende dieser Woche eine Entscheidung treffen, hieß es seitens des DAV.

Vergangenen Freitag hatten die Verbände ihre letzte Chance zu einer Einigung. Knapp drei Stunden wurde verhandelt – doch ein finales Ergebnis blieb aus. Nun sind die drei Spitzen der Schiedsstelle gefragt. Neben dem früheren Präsidenten des Bundesversicherungsamtes Daubenbüchel werden die beiden Professoren für Öffentliches Recht, Professor Christian Starck (Uni Göttingen) und Professor Ingwer Ebsen (Uni Frankfurt/M.) nochmals in die Beratungen einsteigen. Diese Woche soll das letzte Wort gesprochen sein.

Derzeit liegt der Abschlag, den die Apotheken pro abgegebener GKV-Verordnung an die Kassen zahlen müssen bei 2,30 Euro. Er ist nach den Vorgaben des § 130 Abs. 1 SGB V von DAV und GKV-Spitzenverband regelmäßig "so anzupassen, dass die Summe der Vergütungen der Apotheken für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel leistungsgerecht ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung". Diese Anpassung sollte bereits Anfang 2009 stattfinden. Letztes Jahr hatten sich die Verhandlungspartner fast schon auf 1,70 Euro geeinigt – doch dieses Ergebnis wurde nach Intervention aus dem Bundesgesundheitsministerium seitens der Kassen wieder fallen gelassen. Nun darf man gespannt sein, wie die Schiedsstelle entscheidet.

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