Neue Grippe

Impfung von Marcumar-Patienten

Die pandemischen Influenza A/H1N1-Impfstoffe Pandemrix® und Celvapan® sind nur zur intramuskulären Injektion zugelassen. Das wirft die Frage auf, ob und wie Marcumar-(Phenprocoumon)-Patienten gegen die Neue Grippe geimpft werden können. Denn intramuskuläre Injektionen sind bei ihnen wegen der Gefahr massiver Einblutungen in die Muskulatur laut Fachinformation kontraindiziert.

Zu dieser Problematik hat jetzt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zusammen mit der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung (GTH) eine Stellungnahme abgegeben. Da es unrealistisch sei, in Pandemiesituationen bei allen mit oralen Antikoagulanzien behandelten Patienten die INR anzuheben oder sie auf niedermolekulare Heparine umzustellen, würden in den Fachinformationen von Pandemrix® und Celvapan® entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. So heißt es in der Fachinformation von Pandemrix®:

  • Die Impfung sollte intramuskulär, vorzugsweise in den Deltoidmuskel des Oberarms oder in den anterolateralen Bereich des Oberschenkels (je nach Muskelmasse) verabreicht werden.
  • Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung: Pandemrix® darf unter keinen Umständen intravaskulär verabreicht werden. Es gibt keine Daten zur subkutanen Verabreichung von Pandemrix® . Daher muss der Arzt entscheiden, ob die Anwendung des Impfstoffes bei Personen mit Thrombozytopenie oder einer Blutgerinnungsstörung, bei denen eine intramuskuläre Injektion kontraindiziert ist, gerechtfertigt ist und ob der mögliche Nutzen der Impfung das Risiko von Blutungen überwiegt.

Das PEI und die GTH verweisen auf zwei Studien, in denen die intramuskuläre Injektion bei mit oralen Antikoagulanzien behandelten Patienten nicht komplikationsreicher war als die subkutane Impfung. Für eine allgemeine Empfehlung entgegen der expliziten Warnhinweise in den Fachinformationen der oralen Antikoagulanzien reichen diese Studien jedoch nach Meinung des PEI und der GTH nicht aus.


[du/DAZ.online 25. 11. 2009]

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