Arzneimittel und Therapie

Dronedaron kontrolliert Herzrhythmus und -frequenz

Dronedaron (Multaq®) hat von der Europäischen Kommission die Zulassung für Patienten mit Vorhofflimmern erhalten, nachdem im September eine positive Empfehlung ausgesprochen wurde. Dronedaron ist angezeigt bei erwachsenen, klinisch stabilen Patienten mit nicht-permanentem Vorhofflimmern, um das Wiederauftreten von Vorhofflimmern zu verhindern oder die ventrikuläre Herzfrequenz zu senken. Die Einführung soll im Januar 2010 erfolgen.

Vorhofflimmern gilt als eine Hauptursache für Hospitalisierung und Mortalität im Zusammenhang mit Herzerkrankungen, da es ohne geeignete Therapie zu Komplikationen wie Schlaganfall oder Herzinsuffizienz kommen kann.

Dronedaron ist ein jodfreies, ansonsten aber dem Amiodaron eng struktur- und wirkverwandtes Benzofuranderivat, das in vitro antiarrhythmische Effekte aufweist. Es blockiert die Natriumkanäle bei schnellen Pulsfrequenzen, den Kaliumeinstrom, verlängert die kardialen Aktionspotenziale und Refraktärzeiten und besitzt Calcium-antagonistische Eigenschaften. Im Gegensatz Amiodaron ist es jedoch weniger lipophil und enthält kein Jod. Die Zulassung von Dronedaron basiert auf einem klinischen Entwicklungsprogramm, das sieben internationale, multizentrische randomisierte klinische Studien mit mehr als 7000 Patienten umfasst, von denen fast 4000 Patienten Dronedaron erhielten. Eine dieser Studien war die sogenannte Athena-Studie an 4628 Patienten mit einem Nachbeobachtungszeitraum von bis zu 30 Monaten. In dieser Studie reduzierte Dronedaron zusätzlich zur Standardtherapie den kombinierten Endpunkt kardiovaskulär bedingter Krankenhausaufenthalt oder Tod jeglicher Ursache im Vergleich zu Placebo um 24% und erreichte damit den primären Endpunkt der Studie. Die am häufigsten beobachteten Nebenwirkungen waren Diarrhö, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Asthenie. ck

 

Quelle

Multaq® jetzt in der Europäischen Union für Patienten mit Vorhofflimmern zugelassen, Pressemitteilung der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt, vom 30. November 2009. 

 


 

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