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Pharmazeutisches Recht
Geschäftsordnung der Apothekerkammer
Änderung der Geschäftsordnung der Apothekerkammer Hamburg vom 30. Juni 2009
Die Geschäftsordnung der Apothekerkammer Hamburg vom 29. Mai 2006 wird durch Beschluss der Kammerversammlung am 30. Juni 2009 wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Kammerversammlung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Zusammentreten von der Präsidentin/vom Präsidenten über das Kammerrundschreiben einberufen. Gleichzeitig wird die vorläufige Tagesordnung bekanntgegeben.
2. § 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: (2) Die Präsidentin/der Präsident gibt die endgültige Tagesordnung der Kammerversammlung mindestens 14 Tage vor ihrem Zusammentreten auf der Homepage der Apothekerkammer und in der Pharmazeutischen Zeitung bekannt.
3. In-Kraft-Treten Die vorstehende Änderung der Geschäftsordnung der Apothekerkammer Hamburg tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Rundschreiben der Apothekerkammer Hamburg in Kraft.
Ausgefertigt, Hamburg, den 23. September 2009 Rainer Töbing Präsident der Apothekerkammer Hamburg
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