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DAZ aktuell
1. Kongress für patientenorientierte Arzneimittelinformation
Um die Therapiesicherheit zu erhöhen, ist ein pharmazeutisch ergänzender nicht-ärztlicher Blick gefordert! Dr. Steffen Amann und Dr. Cornelia Vetter-Kerkhoff vom Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e. V. (ADKA) machten in ihrer Begrüßung der fast 300 Teilnehmer aus den verschiedenen Heilberufen deutlich, dass die aktive interdisziplinäre Informationsbereitstellung durch Apotheker im Krankenhaus, aber auch in anderen Bereichen des Gesundheitssystems, die Qualität der Arzneimitteltherapie verbessern und Fehler reduzieren hilft. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen der theoretisch vorhandenen Information und der dem Arzt für die Therapieentscheidung bzw. der Pflege für die Arzneimittelapplikation verfügbaren Informationen über Arzneimittel. Diese Lücke zu schließen, indem theoretisch verfügbares Wissen in der praktischen Arzneimittelanwendung beim einzelnen Patienten eingebracht wird, ist Aufgabe der Apotheker in den Arzneimittelinformationszentren und vor Ort auf der Station.
Helga Kühn-Mengel, Patientenbeauftragte der Bundesregierung, sprach die Gefahr einer Überinformation der Patienten an: Durch das Internet ist jederzeit ein schneller, aktueller Zugriff auf eine Fülle von Informationen möglich. Doch es besteht auch die Gefahr, einseitig bewertete Information durch Vertreter der Industrie nicht zu erkennen. Gefragt sind daher unabhängige, qualitätsgesicherte Informationen. Kühn-Mengel sieht hier die Krankenhausapotheker in einer zentralen vernetzenden Funktion: Sie sollten die Patienten stärker mittels Gespräche und Informationen in die Therapie einbinden. So kann auch die Eigenverantwortung jedes einzelnen gestärkt werden. Außerdem hat es sich gezeigt, dass gut informierte Patienten zufriedener und kooperativer sind, die Heilung verläuft schneller und nachhaltiger. Kritisch bewertete die Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Bestrebungen, das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufzuheben. Kühn-Mengel sagte zu, die stärkere Verankerung der Krankenhausapotheker im Gesundheitswesen gesundheitspolitisch zu unterstützen und in die entsprechenden Gremien in Berlin hineinzutragen.
Regelmäßige und persönliche Beratung ist Pflicht
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker Holger Hennig wies darauf hin, dass die Information zu Arzneimitteln keine Kürleistung ist. Nach § 14 Arzneimittelgesetz sind die Apotheker zu einer regelmäßigen und persönlichen Beratung verpflichtet. Der Europäische Gerichtshof hat im September vergangenen Jahres in seinem Urteil klar gemacht, dass die erforderliche räumliche Nähe der versorgenden Apotheke zwar eine Einschränkung des Binnenmarktes darstelle, diese Einschränkung aber sinnvoll und notwendig sei und nicht das übliche Maß überschreite. Gerade mit Blick auf dieses Urteil muss die Beratungs- und Informationsleistung durch den Apotheker erbracht werden, sonst haben die krankenhausversorgenden Apotheken das Recht auf die Beibehaltung des Regionalprinzips verwirkt. Hennig sprach ganz deutlich das Problem der Personalausstattung in deutschen Krankenhausapotheken an. Er forderte einen Apotheker pro 100 Krankenhausbetten. In Europa liegt der Durchschnitt bei 0,93 Apotheker pro 100 Krankenhausbetten. Deutschland ist mit der aktuellen Quote von nur 0,3 Apotheker pro 100 Krankenhausbetten das Schlusslicht in Europa!
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