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- DAZ 35/2009
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Prüfungstermine für PKA
Die nächste Zwischenprüfung für PKA wird am28. Oktober 2009 in den jeweiligen Berufsschulen stattfinden. Zu dieser Zwischenprüfung werden alle Auszubildenden zugelassen, die im Oktober 2009 mindestens zwölf Monate Ausbildungszeit zurückgelegt haben. Die Ausbilder der Prüfungskandidaten werden Anfang August von der Apothekerkammer Nordrhein angeschrieben und erhalten automatisch ein Anmeldeformular, das bis zum 23. September 2009 unterschrieben bei der Apothekerkammer Nordrhein einzureichen ist.
Sollten Ausbilder wider Erwarten kein Anmeldeformular für die Zwischenprüfung erhalten, wird um formlose, schriftliche Anmeldung gebeten.
Auszubildende, die nach zwölf Monaten Ausbildung noch minderjährig waren, müssen ihrer Anmeldung eine Kopie (!) der ärztlichen Bescheinigung für den Arbeitgeber über die erste Nachuntersuchung gem. § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (spez. Formblatt, kein Attest!) beifügen.
Die nächste Abschlussprüfung für PKA findet am 2. Dezember 2009 in den Berufsschulen Düsseldorf und Köln statt. Die Berichtshefte müssen den Prüfungsvorsitzenden der Berufsschulen (und nicht der Apothekerkammer Nordrhein!) bis zum 25. September 2009 vorgelegt werden. Die Anmeldefrist in der Apothekerkammer läuft am 23. Oktober 2009 ab. Die Anmeldefrist für Auszubildende, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen möchten, läuft am 31. August 2009 ab. Nähere Informationen und ein Anmeldeformular erhalten die betroffenen Ausbilder Mitte September 2009.
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