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DAV fürchtet Millionen-belastung für Apotheken
Beim Herstellerrabatt nach § 130a SGB V gibt es unterschiedliche Varianten. Für "patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel" liegt er bei 10 Prozent – für andere Arzneimittel dagegen nur bei 6 Prozent. Um zu erkennen, ob der erhöhte Generikaabschlag fällig wird oder nicht, muss der Hersteller eine entsprechende Kennzeichnung seiner Produkte vornehmen. Vier abschlagsbefreiende Schutzkennzeichen gibt es: Sie betreffen Wirkstoffpatente, einen verlängerten Unterlagenschutz, biologische Arzneimittel und solitäre Fertigarzneimittel. Doch eine Reihe von Herstellern meldeten in den vergangenen Jahren ihre Präparate falsch. Bislang sind die Apotheker deshalb auf rund 1,4 Mio. Euro nicht erstatteter Herstellerrabatte sitzen geblieben. Diese Summe könnte sich zu einer dreistelligen Millionenhöhe kulminieren, heißt es nun beim Deutschen Apothekerverband (DAV).
Nach langen Diskussionen über die Interpretation der Begriffe "patentfrei" und "wirkstoffgleich" hatten sich im Sommer 2008 der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Marktbeteiligten auf einen Leitfaden zur Definition des Generikaabschlages geeinigt. Nun hat der GKV-Spitzenverband für bislang etwa 460 Arzneimittel (PZN) ein sogenanntes Fehlerkontrollverfahren zur Umsetzung des Herstellerabschlages eingeleitet. Die betroffenen Hersteller wurden aufgefordert, ihre Abschlagskennzeichen zum Herstellerabschlag zu korrigieren oder gegebenenfalls zu begründen. Während zum 1. Januar 2009 zumeist eine korrekte Kennzeichnung der Hersteller erfolgte, weigern sich nun noch viele, auch für die Jahre 2006 bis 2008 eine Korrektur vorzunehmen.
Der DAV hat sich ebenfalls an die Hersteller gewandt, um vermittelnd einzugreifen – schließlich bleibt es letztlich auf den Schultern der Pharmazeuten hängen, wenn Hersteller und Kassen sich nicht einig sind. Die Kassen haben bereits angekündigt, die ausstehenden Rabatte nun über die Apothekenrechenzentren einzuziehen. Wie aus dem DAV zu hören ist, haben bereits einige Unternehmen signalisiert, dass sie – unter Vorbehalt – zahlen wollen. Allein bei zwei Firmen belaufe sich die ausstehende Summe für Humaninsulinpräparate auf 25 Mio. Euro. Letzte Woche erhielt der DAV die Zusicherung eines dieser Hersteller, die ausstehende Summe zu begleichen. Ansonsten ist jedoch noch wenig Bewegung zu verzeichnen – und betroffen sind insgesamt 147 Firmen. Die Unternehmen fahren Bestandsschutzargumente auf und bezweifeln, ob die Rabatte rückwirkend eingezogen werden können.
Der Geduldsfaden des DAV-Vorsitzenden Fritz Becker wird nun dünn: "Wir fordern die Hersteller auf, umgehend die ausstehenden Zahlungen zu leisten und die Hinhaltetaktik zulasten der Solidargemeinschaft und der Apotheken sofort aufzugeben", erklärte er vergangene Woche.
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