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Fast durchweg positive Stimmen aus der Politik
Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat die Bestätigung des Fremdbesitzverbots für Apotheken durch den Europäischen Gerichtshof begrüßt: "Die Apotheke im Eigentum des Apothekers sichert in Deutschland eine von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung. Für die deutschen Apotheker bedeutet das Urteil Rechtssicherheit. Das Urteil bestätigt zugleich die hohe Verantwortung der Apotheker für die sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen mit Medikamenten. Ich erwarte, dass die Apothekerschaft dieser Verantwortung auch in Zukunft gerecht wird und ihre Bemühungen zur ständigen Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung fortsetzt."
CDU/CSU: Handlungsbedarf bei Pick-up-Stellen
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz, MdB, freut sich über die Entscheidung und begrüßt, dass der EuGH den nationalen Entscheidungsspielraum im Bereich des Gesundheitsschutzes ausdrücklich anerkennt. "Wir können den bewährten und erfolgreichen Weg mit unabhängigen, inhabergeführten Apotheken in Deutschland im Interesse der Arzneimittelsicherheit und -verfügbarkeit weiter gehen. Dass sich die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Apothekers positiv auf die Arzneimittelversorgung auswirkt, wurde heute vom EuGH bestätigt. Damit kann die politische Vorgabe des Fremdbesitzverbots auch weiterhin bestehen bleiben. Die Luxemburger Entscheidung ermutigt, jetzt auch den politischen Gestaltungsspielraum zur Regelung von Pick-up-Stellen zu nutzen. Hier gilt es, Wettbewerbsverzerrungen und inakzeptable Auswüchse zu unterbinden."
SPD: Keine Rezepte in Drogerien und Tankstellen
Die für den Arzneimittelbereich zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Marlies Volkmer, MdB, begrüßt, dass einmal mehr die nationale Zuständigkeit im Bereich des Gesundheitsschutzes anerkannt wurde. Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung sind aber von einer anderen Seite bedroht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im letzten Jahr geurteilt, dass auch in Drogerien und Tankstellen Rezepte gesammelt und Arzneimittel abgegeben werden dürfen (Pick-up-Stellen). Bei den Patientinnen und Patienten kann eine Abgabe in Pick-up-Stellen dazu führen, dass die besonderen Wirkungen und Gefahren von Arzneimitteln verkannt werden. Tendenziell besteht die Gefahr, dass Pick-up-Stellen die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch unabhängige inhabergeführte Apotheken gefährden. Die Zeit ist reif, die Auswüchse des Versandhandels in Pick-up-Stellen zu unterbinden.
FDP: Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen gestärkt
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel Bahr: "Das Urteil trägt dazu bei, die qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln flächendeckend zu erhalten. Wer daran etwas ändern will, muss belegen, dass es dadurch besser wird. Apotheker sind nicht nur Kaufleute, sondern in erster Linie Heilberufler, die Gemeinwohlaufgaben und Pflichten erfüllen. Der Freiberufler ist nicht nur seinen legitimen wirtschaftlichen Interessen verbunden, sondern durch seine Unabhängigkeit dem Wohle des Patienten verpflichtet. Die FDP fordert, die sogenannten Pick-up-Stellen zu verbieten. Viel zu lange haben sich Union und SPD verweigert, die Ausfransungen des Versandhandels zu untersagen. In die anstehende Arzneimittelgesetznovelle muss ein Verbot der Pick ups aufgenommen werden."
Linke: Gegen Aldisierung der Apotheken
Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Frank Spieth, erklärte: "Dies ist eine Entscheidung im Sinne der Patientinnen und Patienten. Die Mitgliedstaaten der EU haben das Recht, Apotheken-Aldis, also Apothekenketten im Eigentum von profitorientierten Kapitalgesellschaften, zu untersagen. Apotheken-Discounter bergen ein erhebliches Gefährdungspotenzial, mit allen Folgekosten. Ein noch größeres Gefährdungspotenzial geht von Versandhandel und Pick-up-Stellen aus. Hier haben Patienten kaum Gelegenheit mit dem Apotheker über die Wirkungen, Einnahme und Nebenwirkungen eines Medikamentes zu sprechen."
Grüne: Der Ball liegt wieder im Feld der Politik
Anlässlich des Urteils des EuGH zum Fremdbesitzverbot bei Apotheken erklärte Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Viele im politischen Berlin hatten darauf gesetzt, dass ihnen die Luxemburger Richter die Auseinandersetzung mit den mächtigen Apothekerverbänden abnehmen. Diese Hoffnungen sind heute zerplatzt. Jetzt werden sich die Befürworterinnen und Befürworter von mehr Wettbewerb im Arzneimittelhandel schon selber zu Wort melden müssen. Weitere Tatenlosigkeit ist keine Alternative. Schließlich ist der Wandel auf dem Apothekenmarkt im vollen Gange. Die Politik muss sich endlich ihrer Aufgabe stellen, das Apothekenrecht so weiterzuentwickeln, dass die Versorgungssicherheit und der Patientenschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen gewährleistet werden können. Dabei werden auch Alternativen zum Fremdbesitzverbot auf die Tagesordnung gehören."
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