- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 21/2009
- Apothekereinsatz bei ...
DAZ aktuell
Apothekereinsatz bei Rabattverträgen wird honoriert
Wie auf einer Pressekonferenz am Rande des Bayerischen Apothekertags in Bad Füssing zu erfahren war, geht es der AOK Bayern um eine umfassende Beratung ihrer Versicherten in der Apotheke zum Thema Rabattarzneimittel. Man möchte die Unruhe, die früher beim Inkrafttreten von Rabattverträgen entstand, vermeiden, die Einsicht der Versicherten in Rabattverträge fördern und die Therapietreue bei einer notwendigen Umstellung des Arzneimittels erhöhen.
Der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbands Dr. Hans-Peter Hubmann, bekräftigte, dass die Apotheker prinzipiell zum Instrument der Rabattverträge stehen. Aber sie fühlten sich aufgrund verschiedener Anlaufschwierigkeiten nicht selten als "Knechte" oder Erfüllungsgehilfen der Kasse. Die Apotheker mussten aufgrund von Lieferschwierigkeiten mit erheblichen Problemen kämpfen, die Patienten lehnten eine Umstellung ihrer Medikation ab, Apotheker mussten in Beratungsgesprächen Überzeugungsarbeit leisten. Daher habe man sich entschlossen, in Bayern mit der AOK einen anderen Weg zu gehen. Apotheker leisten für AOK-Versicherte bei der Abgabe von verordneten Rabattarzneimitteln eine intensive pharmazeutische Beratung. Sie erklären wenn nötig Sinn und Zweck der Rabattverträge und sichern dadurch die Therapietreue bei einer Umstellung der Präparate. Die AOK honoriert diese apothekerliche Leistung mit einem Compliance-Bonus zwischen 65 Cent und 1 Euro, je≈nach Umsetzungsquote. Der Vertrag gilt für die 63 Wirkstoffe ab 1. Juni und ist bis zum Ende des Jahres befristet.
Wie der AOK-Ressortdirektor Peter Kraser andeutete, sei die Umsetzungsquote in Bayern bereits relativ hoch, sie soll aber noch weiter gesteigert werden. Die Bonuszahlung wird von der AOK pro Apotheke berechnet und bis Ende März 2010 ausgezahlt. Hubmann betonte, dass dieser Vertrag nicht in Konkurrenz mit dem Kassenabschlag steht bzw. sich nicht auf die noch zu verhandelnde Anpassung des Abschlags auswirkt.
Hubmann machte auch deutlich, dass dieser Vertrag keine Auswirkungen hat auf die Anwendung pharmazeutischer Bedenken bei der Abgabe von Rabattarzneimitteln. Die Apotheker sollen also nicht ins andere Extrem umschwenken, und jedem Patienten das Rabattarzneimittel aufdrängen, selbst wenn pharmazeutische Bedenken dagegen sprechen.
Der Kooperationsvertrag wird als strategische Partnerschaft zwischen der AOK Bayern und dem BAV angesehen und soll in Kürze ausgebaut werden. Angedacht ist, die Rolle des Apothekers als Medikationsmanager zu fördern, beispielsweise auf den Gebieten Diabetes und Asthma. Der Vertrag soll auch dazu dienen, die Präsenzapotheke zu stärken, da die geforderten Beratungsleistungen von der Versandapotheke so nicht zu leisten sind.
Der Vertrag gilt primär für Mitglieder des BAV. Nicht-Mitglieder können dem Vertrag jedoch gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr beitreten.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.