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Was ändert sich 2009?
Sozialversicherungen
Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung ist im Westen von 5300 Euro auf 5400 Euro monatlich gestiegen, im Osten von 4500 Euro auf 4550 Euro. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist zum 1. Januar von 3,3 auf 2,8 Prozent gesunken.
Dafür steigt für die meisten Arbeitnehmer der Beitrag zur Krankenversicherung: Durch die Einführung des Gesundheitsfonds gilt ab 2009 ein einheitlicher Satz von 15,5 Prozent – das sind 0,5 Prozent mehr als der Durchschnitt der bisherigen Beiträge. Auch könnten manche Kassen von ihren Versicherten demnächst Zusatzbeiträge erheben.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wurde bundesweit auf 3675 Euro angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze liegt jetzt bei 4050 Euro (liegt das Bruttomonatsgehalt eines Arbeitnehmers unter diesem Betrag, ist er verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern).
Seit dem 1. Januar gilt erstmals eine Versicherungspflicht für Personen ohne Krankenschutz, die schon einmal privat versichert waren. Dazu müssen die Privatkassen einen neuen Basistarif mit GKV-Leistungen anbieten, der maximal 570 Euro kosten darf.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Dazu sollen in den meisten Bundesländern sogenannte Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Für Pflegeheime werden Bewertungen von 1 für "sehr gut" bis 5 für "mangelhaft" vergeben. Alle 10.400 Pflegeheime sollen bis Ende 2010 öffentlich benotet sein.
Sozialleistungen und Rentenbesteuerung
Das Wohngeld soll im Schnitt von 90 auf 142 Euro monatlich ansteigen; damit soll auch die Entwicklung bei den Heizkosten berücksichtigt werden.
Die gesetzlichen Renten und das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich: Hartz IV) könnten zur Jahresmitte um 2,75 Prozent steigen – dies ist derzeit eine Prognose und keine verbindliche Zahl.
Für alle Neurentner im Jahr 2009 gilt jedoch schon ab Jahresbeginn: Der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich von 56 auf 58 Prozent.
Wer 2009 das 64. Lebensjahr vollendet und in Rente geht, bekommt zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag gutgeschrieben. Er beträgt in diesem Jahr 32 Prozent, ist aber auf maximal 1520 Euro begrenzt. Damit sollen Rentner andere Einkünfte wie Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus selbstständiger Arbeit verrechnen und so ihre Steuern reduzieren können.
Pendlerpauschale
Berufspendler können ihre Fahrtkosten wieder ab dem ersten Kilometer steuerlich absetzen – auch rückwirkend für die Jahre 2007 und 2008. Bis auf Weiteres gelten wieder 30 Cent pro Entfernungskilometer.
Familienförderung
Kinder von Hartz-IV-Empfängern erhalten bis zum 10. Schuljahr zu Beginn des Schuljahres je 100 Euro Zuschuss zum Schulbedarf.
Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind auf je 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro.
Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich auf 3864 Euro je Kind – zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf macht das 6024 Euro pro Jahr.
Durch die Erhöhung des Kinderfreibetrags ändert sich auch der Kindesunterhalt nach der Scheidung der Eltern oder bei der Trennung von nicht verheirateten Eltern. Denn der Mindestunterhalt ist von der Höhe des Kinderfreibetrags abhängig.
Eltern, die bereits Elterngeld beantragt haben, können von diesem Jahr an ihren Antrag noch einmal verändern und die Bezugsdauer neu zwischen sich verteilen. Auch berufstätige Großeltern können in Härtefällen Elterngeld beantragen.
Vermögenswirksame Leistungen
Die Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsgesetz werden auf 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare erhöht.
Abgeltungssteuer und Sparer-Pauschbeträge
Seit Jahresbeginn gilt für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent – dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken abgeführt.
Wessen persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, kann sich die Differenz über die Steuererklärung zurückholen. Wer keine Steuern zahlen muss, kann sich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung von der Abgeltungssteuer befreien lassen.
Staatlich geförderte Vorsorgeanlagen wie die Riester- oder Rürup-Rente sowie die herkömmliche Kapitallebensversicherung unterliegen nicht der neuen Steuer.
Statt der bisherigen Sparerfreibeträge von zuletzt 750 Euro für Singles und 1500 Euro für Paare gelten jetzt sogenannte Sparer-Pauschbeträge von 801 bzw. 1602 Euro.
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