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Pharmazeutisches Recht
Gebührenordnung der LAK
Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer hat am 19. November 2008 die folgende Änderung der Gebührenordnung vom 31.5.1995 (PZ v. 20.7.1995, S. 2659), zuletzt geändert am 16.5.2004 (PZ v. 10.6.2004, S. 2038) beschlossen, die mit Schreiben vom 5.12.2008 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (Az.: 32a G8545.115-2008/1-14) genehmigt wurde:
§ 1
Nr. 4 der Anlage zur Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt neu gefasst:
"4. Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems
4.1 Teilnahme am Einführungsseminar 1.000,-- €
4.2.1 Zertifizierungsverfahren / Rezertifizierungsverfahren
4.2.1.1 Apotheke / Krankenhausapotheke 1.700,-- €
4.2.1.2 Hauptapotheke mit einer Filialapotheke 2.650,-- €
4.2.1.3 Hauptapotheke mit zwei Filialapotheken 3.600,-- €
4.2.1.4 Hauptapotheke mit drei Filialapotheken 4.550,-- €
4.2.2 Zusatzgebühren bei besonderen Dienstleistungen der Apotheke:
4.2.2.1 Versorgung von Krankenhäusern 150,-- €
4.2.2.2 Herstellung von Zytostatika 150,-- €
4.2.2.3 Herstellung von Parenteralia ohne toxisches Potential 150,-- €
4.3 Teilnahme am Auffrischungskurs 175,-- €
4.4 Wiederholte Inaugenscheinnahme 500,-- €
4.5 Rücknahme der Zertifizierung 150,-- €
4.6.1 Widerruf der Zertifizierung 650,-- €
4.6.2 Widerruf der Zertifizierung ohne Inaugenscheinnahme 150,-- €
4.7 Für die Ablehnung und die Rücknahme eines Antrags auf Zertifizierung oder Rezertifizierung sowie für Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Rahmen der Satzung zur Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems in Apotheken gelten die Art. 8 und 9 des Bayerischen Kostengesetzes (KG) entsprechend."
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Bayerische Landesapothekerkammer Dr. Ulrich Krötsch Präsident
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