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Wahl spezial
Stehen die Politiker hinter den Apothekern?
Gesundheitspolitiker vor der Wahl
• Frank Spieth, Die Linke (AZ Nr. 36, S. 6)
• Jens Spahn, CDU (DAZ Nr. 36, S. 17)
• Dr. Konrad Schily, FDP (AZ Nr. 37, S. 2)
• Harald Terpe, Die Grünen (DAZ Nr. 37, S. 15)
• Peter Friedrich, SPD (DAZ Nr. 38, S. 18)
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Dennoch, auch wenn es nicht allzu laut zuging, heißt dies nicht, dass die Parteien einen breiten Konsens pflegen – im Gegenteil. In vielen politischen Bereichen, von der Außenpolitik bis zur Innenpolitik, zeigen sich die deutlichen Unterschiede in den Parteiprogrammen. Trifft dies auch für den Bereich zu, der uns als Apotheker besonders interessiert? Die Apotheke kommt in den meisten Programmen nicht vor oder nur am Rande. Wenn man wissen will, welche Richtung die Parteien in Sachen Apotheken einschlagen, muss man schon konkret nachfragen. Das haben wir getan. In den vergangenen Wochen unterhielten wir uns mit Parteimitgliedern, die im Gesundheitsausschuss des Bundestages arbeiten. Die Interviews hatten wir in DAZ und AZ veröffentlicht. Als Abschluss unserer Nachfragen legten wir den führenden Gesundheitspolitikern der fünf großen Parteien jeweils zehn gleichlautende Fragen vor, Fragen, die sich um den Apothekenbereich drehen, Fragen, die uns als Apothekerinnen und Apotheker brennend interessieren, Fragen, die unsere berufliche und wirtschaftliche Zukunft tangieren. Die Gesundheitspolitiker sollten Butter bei die Fische tun: wer steht zum bewährten Apothekensystem, wer möchte Änderungen und welche? Aus den Antworten können wir ablesen, welchen Stellenwert die Parteien den Apotheken zuteilen, welche Richtung die Apotheken einnehmen sollen.
Das Ergebnis: CDU/CSU, SPD, FDP und Die Linken stehen zur Apotheke in der heutigen Form, sie begrüßen das EuGH-Urteil, die Beibehaltung des Fremd- und Mehrbesitzverbots und den einheitlichen Abgabepreis bei Arzneimitteln. Bei Versandhandel und Pick-up-Stellen merkt man bereits unterschiedliche Einschätzungen, nicht alle Parteien lehnen dies konsequent ab. Eine durchweg kritische Haltung zu den heutigen Apothekenstrukturen nimmt die Gesundheitspolitikerin der Grünen, Biggi Bender, ein. Ginge es nach ihr, müsste sogar über Alternativen zum Fremdbesitzverbot nachgedacht werden. In unserer synoptischen Zusammenstellung können Sie die Antworten vergleichen.
Wir wünschen Ihnen einen spannenden Wahlsonntag!
Fremd- und Mehrbesitzverbot
AZ: Der EuGH hat entschieden, dass das Fremdbesitzverbot in Deutschland nicht gegen geltendes Europarecht verstößt. Gleichzeitig überlässt er es dem nationalen Gesetzgeber, sich für oder gegen Apothekenketten in der Hand von Kapitalgesellschaften zu entscheiden. Wie steht Ihre Partei zum geltenden Fremd- und Vielbesitzverbot?
Widmann-Mauz: Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass die Mitgliedstaaten – in Anbetracht der Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung – verlangen können, dass Arzneimittel von Apothekern vertrieben werden, die über eine tatsächliche berufliche Unabhängigkeit verfügen. Dabei steht es im Wertungsspielraum des nationalen Gesetzgebers zu beurteilen, ob der Betrieb einer Apotheke durch einen Nichtapotheker im Gegensatz zum Betrieb durch einen Apotheker diese Unabhängigkeit gefährdet. In Deutschland wollen wir den bewährten und erfolgreichen Weg mit der unabhängigen, inhabergeführten Apotheke im Interesse der Arzneimittelsicherheit und -verfügbarkeit weitergehen. Dies gilt für die bestehenden Regelungen des Fremd- und Mehrbesitzverbotes. Wer andere Wege vorschlägt, muss erst einmal beweisen, dass sein Weg der bessere ist.
Söder: Wir setzen uns für eine patientennahe Arzneimittelversorgung ein, bei der die Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln im Vordergrund stehen. In der Apotheke erhalten Patienten neben hochwertigen Medikamenten auch fachkundige Beratung. Durch Wochenend- und Nachtdienste stehen rund um die Uhr kompetente Ansprechpartner bereit. Diese besondere Funktion können die Apotheken nur erfüllen, wenn sie freiberuflich geführt werden. Ein reiner Marktliberalismus führt bei den Apotheken in die falsche Richtung. Apothekenketten in der Hand von Kapitalgesellschaften können die bedeutsame Rolle der inhabergeführten Individualapotheke nicht ersetzen. Deshalb halten wir am geltenden Fremd- und Mehrbesitzverbot fest.
Schmidt: Im Mai habe ich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg begrüßt, mit dem das deutsche Fremdbesitzverbot bestätigt wurde. Dazu stehe ich nach wie vor. Das Urteil bedeutet für die deutsche Apothekerschaft Rechtssicherheit. Damit sichert die Apotheke im Eigentum des Apothekers in Deutschland eine unabhängige Arzneimittelversorgung. Das Urteil bestätigt aber auch die große Verantwortung der Apothekerinnen und Apotheker für die sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln. Ich erwarte, dass die Apothekerschaft dieser Verantwortung auch in Zukunft gerecht wird und ihre Bemühungen zur ständigen Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung fortsetzt.
Bahr: Für die FDP sind die wohnortnahen, inhabergeführten Apotheken ein unverzichtbarer Baustein, um eine gute, flächendeckende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. In der Arzneimitteltherapie kommt es mehr noch als in anderen Bereichen darauf an, dass sich die Patienten auf die Qualität der Produkte verlassen können, dass sie jederzeit Zugang zu den benötigten Arzneimitteln haben und dass sie qualifiziert beraten und betreut werden. All das gewährleisten die niedergelassenen Apotheken seit Jahren in hervorragender Weise. Es ist fraglich, ob die notwendige pharmakologische Betreuung der Patienten in der gewohnten Qualität aufrechtzuerhalten wäre, wenn der Mehrbesitz von Apotheken über das heutige Niveau hinaus ausgeweitet würde. Die selbstständigen Apotheker stehen heute in einem starken Wettbewerb zueinander. Ob sich dieser Effekt bei einer Konzentration in Form von Apothekenketten verstärken würde, ist zumindest zweifelhaft. Die FDP begrüßt deshalb das Urteil des EuGH für ein Fremd- und Mehrbesitzverbot in Deutschland, das der Tatsache Rechnung trägt, dass der Apothekerberuf nicht nur ein kaufmännischer, sondern auch ein Heilberuf ist.
Bender: Der Wandel auf dem Apothekenmarkt ist im vollen Gange. Franchise-Systeme, Versandapotheken und die Beteiligung von Drogerie-Discountern am Arzneimittelhandel sind längst Teil der Versorgungsrealität. Die Politik muss sich endlich ihrer Aufgabe stellen, das Apothekenrecht so weiterzuentwickeln, dass die Versorgungssicherheit und der Patientenschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen gewährleistet werden können. Dabei werden auch Alternativen zum Fremdbesitzverbot auf die Tagesordnung gehören.
Bunge: Das EuGH-Urteil zu Apotheken ist eine gute Entscheidung für die inhabergeführte Apotheke. Es sichert unabhängige Beratung, da Apotheken nicht zum Spielball von profitorientierten Kapitalgesellschaften werden. Nur entsprechend qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker gewährleisten eine umfassende und unabhängige Beratung. Als Angestellte von Kapitalgesellschaften könnten sie sich dagegen kaum den Profitinteressen der Kapitaleigentümerinnen und Kapitaleigentümer widersetzen. An eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung wäre dann nicht mehr zu denken.
Die inhabergeführte Apotheke gewährleistet derzeit eine patientennahe, sichere und rasche Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten. Der EuGH hat mit seinem Urteil Raum geschaffen, gesetzgeberisch die qualifizierte und hochwertige Arbeit in der Apotheke zu stärken und weiterhin sicherzustellen.
Versandhandel mit Medikamenten
AZ: Seit 2004 ist der – auch grenzüberschreitende – Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland gestattet. Dies gilt auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Hat sich Ihrer Ansicht nach die Legalisierung bewährt oder befürworten Sie eine Änderung der geltenden Rechtslage?
Widmann-Mauz: Der Versandhandel mit Arzneimitteln wurde 2004 im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes in Deutschland eingeführt. Der Versandhandel mit Arzneimitteln kommt bestimmten Patientengruppen zugute. Strikte Grenzen für den Arzneimittelversandhandel sind unverzichtbare Stützen für die Arzneimittelsicherheit. Gefahren für die Arzneimittelsicherheit treten allerdings nicht beim Bezug über zugelassene deutsche Versandapotheken auf, sondern beim Bezug über Drittländer, insbesondere über das Internet. Eine vielfach geforderte Abschaffung des Versandhandels hätte also keine Auswirkungen auf diese Gefahren. Wo wir aber dringenden Handlungsbedarf sehen, ist bei der Problematik der Pick-up-Stellen. Wir werden deshalb Auswüchse im Versandhandel eindämmen.
Söder: Im Interesse der Arzneimittelsicherheit wollen wir den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten verbieten. Eine verlässliche Arzneimittelversorgung ist eine der tragenden Säulen in unserem Gesundheitssystem. Nur die Apotheken garantieren einen sicheren Vertriebsweg: Hier können sich die Patienten darauf verlassen, wirklich Originalpräparate zu bekommen. Deshalb setzen wir uns auch weiterhin für ein Verbot ein.
Schmidt: Der Versandhandel ist heute eine wichtige Ergänzung der deutschen Arzneimittelversorgung – gerade im ländlichen Bereich kommt er den Belangen der Verbraucherinnen und Verbraucher entgegen. Die Existenz der Präsenzapotheken berührt der Versandhandel nicht. Ihre Zahl hat seit Anfang 2004 sogar noch zugenommen. Seit seiner Einführung sind im legalen Versandhandel keine Arzneimittelfälschungen bekannt geworden. Zum Schutz des Verbrauchers ermöglicht das DIMDI-Sicherheitslogo und -register für Versandapotheken per Mausklick die Feststellung, ob eine bestimmte Apotheke behördlich zugelassen und damit legal ist. Es gibt keine Veranlassung für eine Änderung der Rechtslage.
Bahr: Die FDP hat damals der Einführung des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel widersprochen. Hintergrund war die Befürchtung, dass es in diesem Zusammenhang Schwierigkeiten mit der Arzneimittelsicherheit geben könnte. Nachdem jedoch das Versandhandelsverbot durch CDU/CSU, SPD und Grüne aufgehoben worden ist und sich seither entsprechende Versandhandelsstrukturen ausgebildet haben, kann man nicht so ohne Weiteres den Versandhandel wieder vollständig verbieten.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass weder Union noch SPD den Versandhandel wieder abschaffen wollen. Auch die Anhörungen haben deutlich gemacht, dass eine Rückkehr praktisch nicht möglich ist. Wir sollten gemeinsam an einem Weg arbeiten, wie die nicht gewollten Auswüchse verhindert werden können.
Bender: Wir sehen keinen Grund für eine Gesetzesänderung. Der Versandhandel erleichtert mobilitätsbehinderten Personen den Zugang zu Arzneimitteln. Das spiegelt sich auch im Kundenspektrum wieder. Die Arzneimittelsicherheit ist durch strenge Auflagen gewährleistet. Arzneimittelfälschungen sind ein Problem des unkontrollierten und illegalen Internethandels und nicht des Vertriebs über zugelassene Versandapotheken. Durch ein Versandhandelsverbot sind sie nicht in den Griff zu bekommen.
Bunge: Die Linke wird weiterhin für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln streiten. Nur so kann aus unserer Sicht eine patientennahe, sichere und rasche Arzneimittelversorgung dauerhaft sichergestellt werden. Denn der Versandhandel mit Medikamenten schwächt die Beratung und gefährdet langfristig das flächendeckende Apothekennetz. Noch spielt der Versandhandel mit Medikamenten eine untergeordnete Rolle; doch neue Vertriebsformen wie die Bestell- und Abholstationen in Drogeriemärkten werden eine neue Dynamik entwickeln. Wird das flächendeckende Apothekennetz dadurch infrage gestellt, gibt es ein Versorgungs- und Beratungsproblem für die Bevölkerung. Die Politik ist daher in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung sicherzustellen.
Pick-up-Stellen
AZ: Wie stehen Sie zu sog. Arzneimittel-Pick-up-Stellen?
Widmann-Mauz: Die Union unterstützt nachdrücklich ein Verbot von Pick-up-Stellen, denn wir wollen keine Apotheke light. Dies haben wir auch in den Verhandlungen zur 15. AMG-Novelle gegenüber unserem Koalitionspartner deutlich gemacht. Leider hat die SPD unsere Forderungen abgelehnt. Wir hoffen daher, unsere Vorstellungen in der kommenden Wahlperiode mit einer anderen politischen Konstellation umsetzen zu können.
Söder: Wir wollen keine Supermarktmedizin. Arzneimittel sind keine x-beliebigen Konsumgüter "von der Stange". Medikamente dürfen nicht neben Schokolade und Schuhcreme im Einkaufsregal liegen. Eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln kann nur in Verbindung mit einer aktiven Beratung in der Präsenzapotheke gewährleistet werden. Nur so können die Patienten vor gefälschten oder falsch ausgewählten Arzneimitteln geschützt werden. Deshalb sind wir ganz klar gegen Arzneimittel-Pick-up-Stellen.
Schmidt: Obwohl das Bundesverwaltungsgericht beim Versandhandel mit Bestell- und Abholservices für Arzneimittel über Drogeriemärkte keine Risiken für den Endabnehmer sieht, spreche ich mich klar gegen Auswüchse solcher Services aus. Deshalb habe ich konkrete Anforderungen an diese sogenannten Pick-up-Stellen vorgeschlagen. Darüber wurde bei der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes bis zuletzt diskutiert. In der Koalition konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Ich werde aber an meinen Vorschlägen festhalten, dass wir für die Pick-up-Stellen spezifische Regelungen definieren müssen.
Bahr: Diese Ausfransung des Versandhandels kann weder unter Sicherheitsaspekten noch im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen gewollt sein. Wenn Abgabestellen Gutscheine für Waschmittel oder Schokoriegel ausstellen, wenn Patienten Arzneimittel über sie beziehen, dann schwindet das Bewusstsein dafür, dass es sich bei Arzneimitteln um ein ganz spezielles Gut handelt, das mit Nebenwirkungen verbunden ist und bei dem eine sorglose Ausweitung des Konsums auf jeden Fall verhindert werden muss. Wettbewerb kann nur unter fairen Bedingungen funktionieren. Es ist eine Benachteiligung, wenn Wettbewerber Pflichten zu erfüllen haben, die andere nicht erfüllen müssen. Die Apotheke vor Ort bringt wichtige Gemeinwohlaufgaben wie Nacht- und Wochenenddienst, muss Labor und Mindestgrößen der Ladenfläche und entsprechend fachkundiges Personal sowie Sicherheitsstandards gewährleisten. Wir brauchen daher dringend eine gesetzliche Klarstellung, dass ein Versand von Arzneimitteln nur aus Apotheken durch Apotheken selbst oder von diesen beauftragten Transportunternehmen unmittelbar an den Endverbraucher zulässig ist. Die FDP hat einen entsprechenden Antrag in dieser Wahlperiode vorgelegt, der jedoch von CDU/CSU, SPD und Grünen abgelehnt wurde. Die FDP rät davon ab, Vorgaben für Pick-up-Stellen zu formulieren. Wer Standards für Abholstellen hochsetzen will, der schafft ein mittelfristig viel größeres Problem, der schafft eine "Apotheke light". Wir brauchen kein Personal, das ein bisschen fachkundig ist und keine Räume, die ein bisschen wie Apotheken aussehen. Das verzerrt die Versorgung und verwirrt den Verbraucher.
Bender: Aufgrund ihrer Zerstrittenheit ist es der Großen Koalition leider nicht gelungen, zu verbindlichen Regeln zu kommen. Wir wollen die Abholstellen eindeutigen Qualitätsanforderungen unterwerfen. So dürfen sie nur in Drogeriemärkten zugelassen werden. Tankstellen sind für die Abgabe von Arzneimitteln nicht geeignet.
Bunge: Arzneimittel sind besondere Güter. Ihre Abgabe erfordert deshalb hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Mit großen Bedenken sehen wir daher die Abgabe von Arzneimitteln außerhalb von Apotheken. Aus Sicht der Linken besteht die einzige und konsequente Möglichkeit darin, den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu begrenzen. Damit würde sich auch die Situation in den Medikamentenabholstellen entspannen und könnte grundlegend angegangen werden. Ein alleiniges Verbot der sogenannten Pick-up-Stellen springt dagegen zu kurz und birgt bekanntermaßen verfassungsrechtliche Bedenken.
Einheitlicher Apothekenabgabepreis
AZ: Wie stehen Sie zum einheitlichen Apothekenabgabepreis bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln?
Widmann-Mauz: Wir werden am einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel festhalten.
Söder: Ein einheitlicher Apothekenabgabepreis muss unbedingt erhalten bleiben. Der Patient muss auf das ihm verschriebene Medikament vertrauen können. Zeit- und nervenaufreibende Preisvergleiche zwischen verschiedenen Arzneimittelanbietern sind kranken Menschen kaum zuzumuten. Außerdem sind viele Patienten oft auch nur sehr eingeschränkt mobil. Deshalb muss ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel überall gleich viel kosten.
Schmidt: Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist der einheitliche Apothekenabgabepreis durch Gesetz vorgegeben. Es gibt keinen Anlass, hieran etwas zu ändern.
Bahr: Ein einheitlicher Arzneimittelabgabepreis bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln hat den Hintergrund, Patienten davor bewahren zu wollen, im Krankheitsfall aufwendig Preisvergleiche anstellen zu müssen. Er ist zudem darin begründet, dass die Beratungskompetenz des Apothekers, die jederzeit und überall gewährleistet sein soll, nicht gesondert finanziert wird, sondern sich im Preis widerspiegelt. Der einheitliche Apothekenabgabepreis besteht jedoch nur noch auf dem Papier. Durch die Rabattverträge gelten für viele Arzneimittel unterschiedliche Preise je nach Krankenkasse bzw. Kassenart. Das ist eine schleichende Unterhöhlung der Arzneimittelpreisverordnung. Die daraus resultierenden Konsequenzen für Apotheker, Ärzte, Patienten und Krankenkassen müssen eingehend diskutiert werden. Wenn der Prozess so weiterläuft wie sich das zurzeit abzeichnet und immer mehr Krankenkassen von diesem Instrument Gebrauch machen, wird sich die Frage nach der Aufrechterhaltung der Arzneimittelpreisverordnung stellen. Der gesamte Arzneimittelmarkt ist komplett auf den Prüfstand zu stellen. Man muss dann im Einzelnen überlegen, welche Instrumente überhaupt noch notwendig sind und wie über ein funktionierendes Wettbewerbsrecht das Entstehen marktbeherrschender Stellungen verhindert werden kann.
Bender: Eine Abschaffung des einheitlichen Apothekenabgabepreises könnte zu mehr Wettbewerb im Arzneimittelhandel führen. Allerdings könnte dies auch mit Risiken zum Beispiel in ländlichen Regionen mit wenigen Apotheken verbunden sein. Höchstpreise wären also erforderlich.
Bunge: Die Linke spricht sich dafür aus, dass es bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht zu einem Wettbewerb um den niedrigsten Preis gegenüber den Patientinnen und Patienten kommt. Im Vordergrund muss die Qualität um die beste Beratung und die beste Versorgung stehen. Dabei ist zu beachten, dass eine erhebliche Verantwortung für eine gute Beratung und Versorgung von den Apotheken ausgehen muss, da die Patientinnen und Patienten in der Regel selbst nicht den Beratungsbedarf einschätzen können. Hier könnte es schnell zu einer Discount-Mentalität kommen.
Rabattverträge
AZ: Haben sich Ihrer Ansicht nach die Rabattverträge bewährt? Streben Sie rechtliche Änderungen an?
Widmann-Mauz: Wir werden den gesetzlichen Rahmen für Rabattverträge im Interesse der Wettbewerbs- und Verbraucherfreundlichkeit überarbeiten und die Vielzahl der zum Teil gegensätzlichen Instrumentarien zur Preisfindung und -festsetzung auf ihre Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit hin überprüfen. Wir brauchen weniger Bürokratie im Gesundheitswesen, dies gilt auch für den Arzneimittelsektor.
Söder: Die Vorschriften über die Arzneimittelversorgung im SGB V sind insgesamt wenig schlüssig, teilweise in ihrer Wirkung sogar kontraproduktiv. Dieses Vorschriftendickicht muss dringend gelichtet und dann auf seine Wirkungsweise überprüft werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Rabattverträge überprüft werden müssen.
Schmidt: Rabattverträge helfen den Krankenkassen, Wirtschaftlichkeitspotenziale in der Arzneimittelversorgung zu erschließen. Sie können Patientinnen und Patienten von der Zuzahlung entlasten und ermöglichen den Krankenkassen eine kostengünstigere Versorgung zum Vorteil der Versicherten. Sie haben sich grundsätzlich bewährt. Einzelne Schwierigkeiten, die anfangs bei der Umsetzung auftraten – erinnert sei an die Lieferschwierigkeiten einiger Hersteller bei den ersten Rabattverträgen – konnten pragmatisch behoben werden.
Bahr: Mit den Rabattverträgen wurde dem Instrumentenkasten zur Preisregulierung im Arzneimittelbereich ein weiteres Instrument hinzugefügt. Diese Politik des Immer-weiter-Draufsattelns ist jedoch fatal. Sie führt zu einem Höchstmaß an Intransparenz, sie berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen, schon vorhandenen Instrumenten nicht und sie findet keine Einbettung in einen sauberen wettbewerbsrechtlichen Rahmen. Ärzte und Apotheker sind kaum in der Lage, die Vielzahl der mittlerweile vorhandenen Rabattverträge zu durchschauen. Lieferschwierigkeiten für bestimmte Arzneimittel verschärfen die Situation in den Apotheken. Chronisch kranke Patienten sind zum Teil damit konfrontiert, dass sie bei jeder Verordnung ein Arzneimittel einer anderen Firma erhalten – mit einer anderen Aufmachung und eventuell sogar einem anderen Einnahmerhythmus. Das gefährdet die Compliance gerade bei älteren Patienten. Für Ärzte und Patienten hat das Instrument der Rabattverträge ein hohes Maß an Verunsicherung gebracht – es wirft mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Die FDP schlägt die Einführung einer Mehrkostenregelung vor, um die Wahlfreiheit, wie wir sie uns vorstellen, auch tatsächlich umsetzen zu können. Ist die gewünschte Therapie teurer als der Betrag, den die Krankenkasse übernimmt, soll diese Therapie nicht von Vornherein ausgeschlossen werden.
Bender: Die Rabattverträge helfen den Krankenkassen viel Geld zu sparen. Angesichts der wachsenden Anforderungen an das Gesundheitswesen ist das zu begrüßen. Allerdings können die Rabattverträge zu einer verstärkten Konzentration unter den Arzneimittelherstellern führen. An Oligopolen kann aber auch die Politik kein Interesse haben. Die würden den Wettbewerb wieder ersticken. Das Wettbewerbsrecht muss deshalb volle Anwendung finden. Alternativen, wie die Zielpreisvereinbarungen, sind ergebnisoffen zu prüfen.
Bunge: Rabattverträge sind ein Instrument zur Kostendämpfung. Allerdings sieht Die Linke mit Sorge, dass es für Patientinnen und Patienten immer schwieriger wird, das richtige Medikament zu erkennen. Häufiger Wechsel des Präparats bei gleichem Wirkstoff birgt die Gefahr der falschen Medikamenteneinnahme. Aus unserer Sicht wäre daher die beste Lösung, eine Positivliste einzuführen. Nur wirkungsvolle und preisgünstige Medikamente sollen verschrieben und für die Versicherten kostenfrei abgegeben werden. Neue Präparate würden erst dann gelistet, wenn eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen worden wäre. So könnten Scheininnovationen endlich vom Markt, Rabattverträge würden überflüssig.
Mehrwertsteuer
AZ: Treten Sie dafür ein, den Mehrwertsteuersatz bei Arzneimitteln zu senken?
Widmann-Mauz: Wir wollen eine strukturelle Überprüfung der Vorschriften zur Mehrwertsteuerbelastung mit dem Ziel, nicht mehr zeitgemäße und für die Bürger nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen zu korrigieren und insbesondere die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Bereiche zu berücksichtigen.
Söder: Mit einer bürgerlichen Mehrheit wollen wir im Herbst im Zuge einer großen Steuerreform auch das bestehende System der Mehrwertsteuer kritisch durchleuchten. Nicht mehr zeitgemäße und für die Bürger nicht nachvollziehbare Mehrwertsteuersätze müssen korrigiert werden.
Schmidt: Eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel wäre aus gesundheitspolitischer Sicht wünschenswert, da dies unter bestimmten weiteren Voraussetzungen zu einer Ausgabenminderung durch Preissenkung im Gesundheitswesen beitragen könnte. Voraussetzung dafür ist eine seriöse Gegenfinanzierung der mit dieser Maßnahme verbundenen Steuerausfälle. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Steuerersparnis über niedrigere Preise tatsächlich in voller Höhe an die GKV bzw. die Patienten weitergegeben wird. Unbedingt vermieden werden muss, dass die Pharmaindustrie den Steuervorteil für sich behält und die Preise für Medikamente nicht im vollen Umfang der Ermäßigung absenkt.
Bahr: Ja. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wird in Deutschland der höhere Mehrwertsteuersatz verlangt. Das ist ein Nachteil. Die FDP befürwortet daher einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel. Es ist absurd und auch niemandem erklärbar, dass Hundefutter mit 7%, aber notwendige Medikamente mit 19% MwSt. versteuert werden. Darüber hinaus würde diese Maßnahme einen niedrigeren Beitragssatz in der GKV ermöglichen.
Bender: Die Preise für die Arzneimittel werden durch die Pharmaunternehmen und nicht durch den Staat festgelegt. Es stünde deshalb zu befürchten, dass der mit der Mehrwertsteuerreduzierung entstehende Spielraum von den Arzneimittelherstellern zu Preiserhöhungen genutzt würde. In der Folge hätten die Patientinnen und Patienten doppelt zu zahlen: für die nach wie vor hohen Arzneimittelpreise und über höhere Steuern für die entstandenen Steuerausfälle.
Bunge: Die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes ist überfällig. Die Linke hat dazu entsprechende Anträge im Bundestag gestellt. Wir wollen die Mehrwertsteuer für apothekenpflichtige Arzneimittel auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent reduzieren. Patientinnen und Patienten sowie die Krankenkassen könnten so um mehr als 3 Mrd. Euro entlastet werden.
Apothekenbetriebsordnung
AZ: Die Apothekenbetriebsordnung soll novelliert werden. Wo sehen Sie Änderungsbedarf?
Widmann-Mauz: Eine Neufassung der Apothekenbetriebsordnung muss unseren unverzichtbaren Anforderungen an die Arzneimittelversorgung der unabhängigen Information, Beratung und Betreuung, Sicherheit und Verfügbarkeit sowie Innovation, Vielfalt und Wirtschaftlichkeit genügen. Ebenso muss sie gewährleisten, dass die Apothekerschaft als freier Beruf weiter eine der tragenden Säulen erstklassiger Patientenversorgung bleibt. Es darf nicht zu Wettbewerbsverzerrungen und nicht zur Apotheke light kommen.
Söder: Die öffentliche Apotheke muss mit ihren Aufgaben und Pflichten unverändert erhalten bleiben. Die Apothekenbetriebsordnung hat sich in ihrer jetzigen Form bewährt. Änderungen sind nur in ganz wenigen Bereichen zum Beispiel bei der Anpassung an den aktuellen Stand der Wissenschaft erforderlich. So könnten Einzelheiten der Ausstattung des Apothekenlabors neu geregelt werden.
Schmidt: Insbesondere für die patientenindividuelle Verblisterung und die Möglichkeit der Rücknahme von Arzneimitteln, aber auch z. B. für die Beratungstätigkeit – deren Bedeutung im Vergleich zu den anderen traditionellen Tätigkeiten der Apotheke stark angestiegen ist – fehlen derzeit konkretisierende Regelungen. Auch bedürfen die in den Anlagen der Apothekenbetriebsordnung enthaltenen Listen der Prüfgeräte und Prüfmittel sowie der kurzfristig zu beschaffenden Notfallarzneimittel einer Überarbeitung.
Bahr: Versuche über eine Novellierung der Apothekenbetriebsordnung die Apothekenpflicht und/oder das Fremd- und Mehrbesitzverbot aufzuweichen lehnt die FDP ab. Eventuelle Änderungswünsche der Apothekerschaft sollten nach der Wahl umgehend diskutiert werden.
Bender: Wie Krankenhäuser und vertragsärztliche Praxen sollten auch die Apotheken auf ein Qualitätsmanagement verpflichtet werden.
Bunge: Wichtig ist für mich, dass bei einer Novellierung der Apothekenbetriebsordnung die Arzneimittelsicherheit auch künftig gewährleistet bleibt. Einen Verzicht auf Mindestgrößen, die Abschaffung der Laborpflicht sowie eine freie Wahl des Sortiments wird es mit den Linken deshalb nicht geben. Uns geht es um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten, in diesem Sinne sollte auch die Apothekenbetriebsordnung weiterentwickelt werden. Zu prüfen wäre, wie die Beratung in den Apotheken weiter gestärkt und die Vertraulichkeit in jedem Fall sichergestellt werden könnte.
Gesundheitsfonds
AZ: Welche Zukunft hat der Gesundheitsfonds mit Ihrer Partei?
Widmann-Mauz: Der Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung war der Einstieg in eine nachhaltige Finanzierungsstruktur. Wir müssen weiter daran arbeiten, die Finanzierbarkeit der gesundheitlichen Versorgung zu sichern und die GKV auch im Hinblick auf mehr Generationengerechtigkeit weiterzuentwickeln. Die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen ist dabei ein wichtiges Element. Hohe Qualitätsstandards müssen auch in Zukunft in allen Versorgungsbereichen gewährleistet bleiben. Hinzukommen müssen mehr Transparenz und echte Wahlfreiheit für Versicherte.
Söder: Wir wollen einen Neustart im Gesundheitswesen. Mit einer bürgerlichen Mehrheit wollen wir uns mit aller Kraft für die nötigen Kurskorrekturen einsetzen. Wir wollen wieder mehr Regionalität statt Zentralismus. Auf dieser konzeptionellen Grundlage müssen alle Instrumente kritisch überprüft werden – auch der Gesundheitsfonds. Denn der Fonds hat kein Problem gelöst und kein Versprechen erfüllt.
Schmidt: Der Gesundheitsfonds hat sich bereits in seinem ersten Jahr bewährt. Er sorgt für eine gerechtere Verteilung der Mittel zwischen den einzelnen Kassen und hat eine neue Qualität des Wettbewerbs ausgelöst, die sich nicht mehr an der Höhe des Beitragssatzes, sondern an dem von den Kassen angebotenen Service bemisst. Außerdem wirkt er in der Finanz- und Wirtschaftskrise wie ein Schutzschirm – der Fonds garantiert den Kassen die zugesagten Einnahmen und sichert so die Gesundheitsversorgung vor konjunkturellen Einflüssen. Davon profitieren nicht nur die Versicherten, sondern auch die Leistungserbringer und die Beschäftigten.
Bahr: Keine! Der Gesundheitsfonds muss rückabgewickelt und die Beitragsautonomie der Krankenkassen wiederhergestellt werden.
Bender: Keine. Der Gesundheitsfonds hat kein wesentliches Problem des Gesundheitswesens gelöst. Dafür hat er viele neue geschaffen. Wir wollen ihn deshalb abschaffen. Der mit ihm eingeführte Ausgleich der unterschiedlichen Krankheitsrisiken zwischen den Krankenkassen ist notwendig, er ließe sich aber auch ohne Fonds organisieren.
Bunge: Die Finanzierung des Gesundheitsfonds ist sozial ungerecht. Beschäftigte und Rentnerinnen und Rentner müssen einen immer höheren Anteil zahlen, während die Arbeitgeber weiter entlastet werden. Durch die Beitragsbemessungsgrenze zahlen Gutverdiener prozentual im Verhältnis zum Einkommen weniger Beitrag als Geringverdiener. Es bleibt bei den Privilegien der Privatversicherten. Das muss geändert werden. Deshalb will Die Linke die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung einführen, in die alle von allen Einkommensarten den gleichen prozentualen Beitrag zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze fällt perspektivisch weg. Damit kann eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle bereits mit einem Beitragssatz von 10 Prozent finanziert werden. Praxisgebühr und Zuzahlungen werden abgeschafft.
Gesundheitspolitische Agenda
AZ: Was steht in der nächsten Legislaturperiode ganz oben auf der gesundheitspolitischen Agenda Ihrer Partei?
Widmann-Mauz: Im konstruktiven Dialog mit den im Gesundheitswesen Tätigen werden wir die erforderlichen Kurskorrekturen, beispielsweise beim ärztlichen Honorarsystem und beim Risikostrukturausgleich, festlegen, damit unser Gesundheitswesen zukunfts- und tragfähig bleibt. Dies gilt auch für eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit, die von uns am Beginn der Legislaturperiode in Angriff genommen wird.
Söder: An erster Stelle steht für uns das Wohl der Patienten. Wir wollen eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung erhalten. Dafür brauchen wir einen Neuanfang. Das Gesundheitswesen muss entideologisiert werden. Als CSU wollen wir ein bürgerlich-förderales Modell als goldene Mitte zwischen Bürgerversicherung und Kopfpauschale. Wir wollen mehr Regionalität statt Zentralismus und mehr Therapie statt Bürokratie. Zudem geht es wieder um mehr Freiberuflichkeit statt Staatsmedizin. Wir bekennen uns zum Arztberuf als freien Beruf. Denn freie Ärzte und Patienten sind die Basis der medizinischen Versorgung. Außerdem setzen wir uns für eine freie Gebührenordnung anstelle der intransparenten und ungerechten Honorarreform ein.
Schmidt: Die Bürgerversicherung. Es ist gerecht und sinnvoll, alle Menschen in Deutschland in die Finanzierung des Gesundheitsfonds einzubeziehen und die Beitragsgrundlage durch die Einbeziehung aller Einkommensarten zu verbreitern. Die Bürgerversicherung ist die Antwort auf die Ungerechtigkeiten zwischen privat und gesetzlich Versicherten, weil hier Menschen für Menschen zahlen und alle Beteiligten für alle Risiken einstehen. Und sie ist die einzige richtige Antwort auf die Gesellschaft des längeren Lebens.
Bahr: Die FDP will einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik: Wir wollen den weiteren Weg in Richtung Staatsmedizin und Einheitskasse verhindern und eine Rückbesinnung auf die Vorteile der Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen erreichen. Viel zu oft wurde die Freiberuflichkeit in der Vergangenheit infrage gestellt, dabei sind es gerade unabhängige und freiberuflich Tätige, die im Gesundheitswesen wohnortnah den Bedürfnissen der Versicherten und Patienten gerecht werden. Die Menschen sollen ihren Versicherungsschutz weitgehend selbst gestalten können und gleichzeitig im Hinblick auf den demografischen Wandel vorsorgen. Vielfalt und Gestaltungsmöglichkeiten statt einer Einheitsversicherung bieten nach unserer Vorstellung für eine an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Versorgung die besten Voraussetzungen. Die staatliche Regulierung muss auf eine Rahmensetzung begrenzt werden, die sicherstellt, dass jeder Bürger im Krankheitsfall eine qualitativ gute medizinische Versorgung hat, auch wenn er über wenig Geld verfügt.
Bender: Die Finanzreform der Krankenversicherung. Wir streben die Ausweitung des Solidarausgleichs auf alle Bürgerinnen und Bürger durch eine Bürgerversicherung an.
Bunge: Die Linke steht für ein solidarisches und demokratisches Gesundheitssystem. Alle Menschen sollen nach Bedarf sämtliche erforderlichen medizinischen Hilfen und Leistungen erhalten. Praxisgebühr und Zuzahlungen wollen wir abschaffen und Leistungskürzungen rückgängig machen. Gesundheitsförderung und Prävention sind für eine moderne Gesundheitspolitik flächendeckend und dauerhaft zu verankern. Deshalb werden wir weiter für ein Präventionsgesetz streiten, das die lebensweltorientierte Prävention stärkt. Die Integrierte Versorgung ist für eine patientenorientierte Versorgung zukunftsweisend. Für eine stabile Finanzierung des Gesundheitssystems brauchen wir die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, in die alle von allen Einkommen den gleichen prozentualen Beitragssatz zahlen.
Apotheker und die Parteien
AZ: Warum sollten Apothekerinnen und Apotheker Ihre Partei wählen?
Widmann-Mauz: Die Apothekerinnen und Apotheker sollten sich vor Augen führen, was SPD, Grüne und Linke im Gesundheitswesen vorhaben: Sie wollen eine staatliche Einheitsversicherung einführen. Dies lehnt die Union ebenso ab wie reine Kassenmedizin. Wir treten für ein freiheitliches Gesundheitswesen ein. Therapiefreiheit, freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie freie Gesundheitsberufe gehören für uns zum Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens. Niedergelassene freiberuflich tätige Haus-, Fach- und Zahnärzte, Apotheker, selbstständige Gesundheitshandwerker und Heilmittelerbringer sind für uns auch in Zukunft Garanten für eine qualitativ hochwertige, patientennahe Versorgung. Diese Strukturen gilt es zu bewahren und geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Eigentümer-geführte Apotheken und strikte Grenzen für den Arzneimittelversandhandel sind unverzichtbare Stützen für die Arzneimittelsicherheit. Dafür waren wir auch in dieser Legislaturperiode Garant.
Söder: Wir haben uns schon immer für die Interessen der Apothekerinnen und Apotheker eingesetzt. Die öffentlichen Vor-Ort-Apotheken sind für uns ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitssystems, an dem wir festhalten werden. Wir sind für die Abschaffung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten und somit auch für die Abschaffung der sogenannten Pick-up-Stellen. Wir wollen das bestehende Fremd- und Mehrbesitzverbot beibehalten und sind gegen von Kapitalgesellschaften betriebene Kettenapotheken. Weiter setzen wir uns dafür ein, dass das Pharmaziestudium als Hochschulstudium erhalten bleibt.
Schmidt: Ich habe Vertrauen in die Apothekerinnen und Apotheker, dass sie ihre Wahlentscheidung sorgfältig abwägen. Ich rate lediglich zur Vorsicht bei Parteien, die einzelnen Berufs- oder Wirtschaftszweigen große Versprechungen machen. Erstens ist nicht zu erwarten, dass diese eingelöst werden, und zweitens ist es meine tiefste Überzeugung, dass allen am meisten gedient ist, wenn Einzelinteressen zugunsten des Gemeinwohls zum Ausgleich gebracht werden.
Bahr: Die FDP sieht in der Freiberuflichkeit den besten Garanten für eine gute Versorgung. Sie kämpft deshalb dafür, dass diese erhalten bleibt. Nur eine starke FDP in der Regierung gewährleistet, dass Versuche von Heckenschützen aus anderen Parteien, das Fremd- und Mehrbesitzverbot infrage zu stellen, keinen Erfolg haben werden. Die FDP setzt sich zudem dafür ein, dass das Übermaß an Regulierung und Reglementierung auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt wird und die Apotheker sich um ihre ureigenste Aufgabe kümmern können, die Patienten umfassend pharmakologisch zu beraten.
Bender: Weil wir bereit sind, uns auch schwierigen Fragen zu stellen und weil wir das Gesundheitssystem zuerst vom Patienten her denken. Und das sollte für jeden Heilberufler ein Anliegen sein.
Bunge: Für Apothekerinnen und Apotheker sind Fremd- und Mehrbesitz, Versandhandel und Pick-up-Stellen sicherlich zentrale Themen. Hierzu hat sich Die Linke eindeutig positioniert. Wir wollen den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten verbieten und das Fremd- und Mehrbesitzverbot erhalten. Die Linke ist die einzige Partei, die die "Eintrittsgebühr" und die Zuzahlungen abschaffen sowie Leistungskürzungen rückgängig machen will. Allein wir wollen die paritätische Finanzierung wiederherstellen und die private Krankenversicherung auf die Rolle von Zusatzversicherungen beschränken. Zudem treten wir konsequent gegen Zwei-Klassen-Medizin und Kommerzialisierung im Gesundheitswesen ein, damit wir das Gesundheitssystem ausschließlich an den Interessen der Patientinnen und Patienten orientieren können.
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