Gesundheitspolitik

Jedes dritte Festbetragsarzneimittel ist zuzahlungsfrei

Anteil zuzahlungsfreier Arzneimittel nimmt deutlich zu

Berlin (ks). Für mehr als ein Drittel aller Medikamentenpackungen, für die ein Festbetrag gilt, müssen Patienten keine gesetzliche Zuzahlung leisten. Von den Arzneimitteln, die unter Rabattvertrag stehen, wird sogar bei knapp zwei Dritteln nicht die volle Zuzahlung fällig. Abhängig von der jeweiligen Krankenkasse gelten hier ebenfalls Befreiungen oder aber eine Ermäßigung auf die Hälfte der gesetzlichen Zuzahlung. Dies geht aus aktuellen Berechnungen der ABDA hervor.

Im Kalenderjahr 2008 haben die Apotheken fast 1,7 Milliarden Euro Zuzahlungen für die Kassen eingesammelt. Möglicherweise wird diese Summe 2009 geringer ausfallen. Denn im Juli 2008 war der Anteil zuzahlungsbefreiter Arzneimittel noch deutlich geringer als derzeit. So sind es mittlerweile 36,1 Prozent aller Festbetragspackungen, deren Preis mindestens 30 Prozent unter Festbetrag liegt – vor einem Jahr waren es noch 31,3 Prozent der Medikamente in diesem Segment, die auf diese Weise die Zuzahlungsbefreiung erreicht haben. Kassen, die Arzneimittel-Rabattverträge geschlossen haben, können ihre Versicherten zu 100 oder 50 Prozent von der Zuzahlung befreien – sie können es aber auch lassen. Diese Art der Befreiung oder Ermäßigung trifft laut ABDA derzeit für 59,5 Prozent aller Rabattarzneimittel zu. Vor einem Jahr waren es nur 44,5 Prozent gewesen.

Alle Angaben beziehen sich auf die Zahl der Pharmazentralnummern.

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