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Gesundheitspolitik
Freiberuflichkeit als Erfolgsfaktor
"Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise nehmen die Freiberufler als klein- und mittelständische Unternehmer ihre volle gesellschaftliche Verantwortung wahr. Sie sind Arbeitgeber, Ausbilder und nicht zuletzt engagierte Bürger im lokalen Umfeld", betonte Wolf.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1958 konnten die Apotheker bereits im vergangenen Jahr "50 Jahre Niederlassungsfreiheit" feiern. Dieses Apothekenurteil gilt zudem als Grundsatzurteil zum Grundrecht auf Berufsfreiheit. Damals hatte das höchste deutsche Gericht erklärt, dass ein Apotheker eine Apotheke an einem beliebigen Ort eröffnen kann, sofern er die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, wie z. B. die Approbation und die Apothekenbetriebsordnung. ABDA-Präsident Wolf dazu: "Die inhabergeführte Apotheke ist und bleibt ein gutes Beispiel für ein Höchstmaß an persönlicher Verantwortung gegenüber den Patienten."
Die ABDA ist Mitglied im Bundesverband der Freien Berufe (BFB). ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt gehört dem BFB-Präsidium als Mitglied an.
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