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DAZ aktuell
Zuschlagsverbot für fast zwei Drittel aller Wirkstoffe
Für Peter Schmidt, Geschäftsführer von Pro Generika kommen die vorläufigen Vergabeverbote nicht unerwartet: "Sowohl die gesamte Branche als auch die AOK selbst sind wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der aktuellen AOK-Ausschreibung von Anfang an davon ausgegangen, dass im Verfahren nicht berücksichtigte Unternehmen Nachprüfungsanträge stellen würden. Immerhin geht es um die ‚generischen Blockbuster‘, auf die im Jahr 2007 ein Umsatz von 1,1 Milliarden Euro zu Herstellerabgabepreisen entfallen ist. Hersteller, die bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt worden sind, verlieren für die Laufzeit der Rabattverträge (zwei Jahre) den Zugang zum AOK-Markt. Denn sie unterliegen in dieser Zeit faktisch einem Verkaufsverbot für die ausgeschriebenen Substanzen."
Für Pro Generika ist nunmehr auch das Inkrafttreten der Rabattverträge zum 1. März 2009 in Frage gestellt. Denn selbst wenn die Vergabeverbote aufgehoben werden sollten, könnten es wohl nur wenige Hersteller riskieren, bereits vor dem rechtskräftigen Zuschlag die Dispositionen zu treffen, die notwendig sind, um die Arzneimittel bis zum Vertragsbeginn für alle AOK-Versicherten verfügbar zu haben. "Nach den Pannen der beiden Vorjahre kann und darf es sich die AOK aber nicht noch einmal leisten, ihren Versicherten zusätzlich zur Umstellung auf neue und ungewohnte Arzneimittel auch wieder Lieferengpässe zuzumuten", erklärte Schmidt.
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