Pharmazeutisches Recht

Weiterbildungsordnung der LAK

Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Weiterbildungsordnung

Vom 11.12.2008

Auf Grund von § 4 Abs. 1 Nr. 5, §§ 9 und 38 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 2007 (GBl. S. 473), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 26. November 2008 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg vom 13. Mai 1992 (PZ 27/92, S.75; DAZ 27/92, S.1460), zuletzt geändert durch Satzung vom 13.12.2007 (PZ 21-52/07, S. 94; DAZ 1-2/08, S. 123), wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort "Gesundheitsberatung" durch die Worte "Prävention und Gesundheitsförderung" ersetzt.

2. In der Anlage zur Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird im Abschnitt "Bereiche" der Unterabschnitt "1. Gesundheitsberatung" wie folgt neu gefasst:

"1. Prävention und Gesundheitsförderung

Die Zusatzbezeichnung "Prävention und Gesundheitsförderung" umfasst den Bereich der Aufklärung, Information und Beratung der Bevölkerung in Fragen der Prävention und Gesundheitserhaltung. Der Apotheker soll durch die Weiterbildung befähigt werden, in der Prävention und Gesundheitsförderung als sachkundiger und unabhängiger Berater des Bürgers aufzutreten. Der Bereich befasst sich mit Maßnahmen, um Krankheiten, Gesundheitsprobleme oder ungewollte gesundheitliche Entwicklungen zu verhindern sowie individuelle Kompetenzen und gesundheitsfördernde Strukturen aufzubauen, um Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen und damit zur Stärkung Ihrer Gesundheit zu befähigen.

Weiterbildungsziele:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, der Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere

– über gesundheitliche Ressourcen und Risiken sowie Einflussfaktoren auf die Gesundheit

– über die Ziele, Ansätze und Strategien der Prävention und Gesundheitsförderung

– über Theorien und Modellen zur Beeinflussung des Gesundheitsverhaltens

– in der Umsetzung der Theorien und Modelle zur Verhaltensbeeinflussung und die Planung von Interventionen

– über gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen

Gleichzeitig sind rhetorische, didaktische und pädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben:

– in der Gesprächs- und Diskussionsführung

– in der Gestaltung von Vorträgen und Referaten

– in der adressatengerechten Vermittlung von Informationen

Weiterbildungszeit und -ort:

Der Besuch der von der Kammer zugelassenen Seminare ist nachzuweisen (80 Stunden). Im Rahmen der Seminarreihe ist eine theoretische Aufgabe zu bearbeiten."

§ 2

Präsident und Schriftführer werden ermächtigt, den Wortlaut der Weiterbildungsordnung in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.

AZ: 55-5415.2-3.5.4

Vorstehende Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes genehmigt.

Stuttgart, den 03.12.2008 Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Schmidts

Vorstehende Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird nach Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales vom 03.12.2008 (AZ: 55-5415.2-3.5.4) hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

Stuttgart, den 11. Dezember 2008 Landesapothekerkammer Baden-Württemberg Dr. Günther Hanke, Präsident Michael Hofheinz, Schriftführer

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