Pharmazeutisches Recht

QMS-Satzung

Änderung der Satzung für das Qualitätsmanagement-system der hessischen Apotheken – QMS Satzung –

gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen vom 31. März 2004, veröffentlicht in der PZ Nr. 17/2004, S. 1391 ff. und in der DAZ Nr. 17/2004, S. 2006 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 19.11.2008, zuletzt genehmigt vom Hessischen Sozialministerium am 09. Dezember 2008.

1. Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 wird der Punkt gestrichen und folgende Worte eingefügt:

"und möglich für Apotheken mit Hauptapotheken in Hessen. Zertifizierungen im Rahmen von Kooperationen mit anderen Apothekerkammern bleiben hiervon unberührt."

2. Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:

"Die Auditoren dürfen nicht dem Vorstand der Landesapothekerkammer Hessen angehören und nicht gleichzeitig im Bereich der Landesapothekerkammer Hessen im QMS beratend tätig sein."

3. In § 4 Abs. 2 werden nach den Worten "Der Antrag auf Zertifizierung ist schriftlich unter Beifügung einer Kopie des Handbuches" die Worte

"(gedruckt und elektronisch)"

eingefügt.

4. Nach § 4 Abs. 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

"Liegt ein Apothekenverbund aus Haupt- und Filialpaotheke(n) vor, muss die Zertifizierung des Verbundes vorgenommen werden. Dabei sind die Besonderheiten der einzelnen Betriebsstätten zu berücksichtigen. Wird der Apothekenverbund um eine neue Betriebsstätte erweitert, muss diese innerhalb von 18 Monaten in die Verbundszertifizierung einbezogen werden."

5. Nach § 4 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 eingefügt:

"Für Zertifizierungen, die vor dem 01.01.2009 begonnen haben, gilt die Satzung für das Qualitätsmanagement der hessischen Apotheken – QMS Satzung – in der Fassung vom 31.03.2004."

6. In § 5 Abs. 3 wird folgende Nr. 3 eingefügt:

"die Apothekenleitung einmal jährlich eine QMS-Bewertung erstellt hat, diese der Zertifizierungsstelle eingereicht und damit die Angemessenheit und Wirksamkeit ihres Systems nachgewiesen hat."

7. § 8 wird wie folgt gefasst:

"Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft."

Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 11. Dezember 2008 Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R. gez. Erika Fink – Präsidentin –

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