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Politiker: Klares Votum für die inhabergeführten Apotheken
Bahr: Nicht daran rütteln
Bahr betonte, dass die FDP stets gute Gründe für das Fremd- und Mehrbesitzverbot in Deutschland gesehen habe. Es erkläre sich aus der heilberuflichen Komponente des Apothekerberufs. "Es wäre gut für die Patientinnen und Patienten, wenn sich das Gericht der Auffassung des EU-Generalanwaltes anschließen würde", meint Bahr. "Die inhabergeführte Apotheke ist und bleibt ein Garant für eine flächendeckende, qualitätsorientierte und zeitnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Medikamenten. Daran sollte niemand ohne Not rütteln". Dazu gehöre aber auch, dass Abholstellen z. B. in Drogeriemärkten unterbunden werden, wie es die FDP fordert.
Volkmer: Etappensieg
"Das eindeutige Votum des Generalanwaltes bestätigt, dass nur die inhabergeführte Apotheke eine unabhängige Arzneimittelversorgung garantieren kann", meinte Marlies Volkmer. Zugleich sei das Votum vor dem Hintergrund der Aushöhlung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitssysteme von Bedeutung: Einmal mehr sei bestätigt worden, dass eine Einschränkung europäischen Rechts – hier: der Niederlassungsfreiheit – durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sein kann. Volkmer verwies darauf, dass der Generalanwalt betont habe, dass der Mitgliedstaat allein bestimmen könne, auf welchem Niveau er den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten will. Volkmer: "Auch wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten bleibt: Der Schlussantrag ist ein wichtiger Etappensieg für den Fortbestand der Grundpfeiler der deutschen Arzneimittelversorgung, der Arzneimittelsicherheit und der hohen Beratungsqualität".
Spieth: Absage an Aldisierung
"Eine Abkehr vom Fremdbesitzverbot würde der Aldisierung der Apotheken, also der Bildung von Apothekenketten im Eigentum von Kapitalgesellschaften, Tür und Tor öffnen", sagte Frank Spieth. Er betonte, dass nur entsprechend qualifizierte Apotheker im notwendigen Umfang beraten könnten. "Apotheken-Discounter bergen ein erhebliches Gefährdungspotenzial – von den dadurch entstehenden Folgekosten ganz zu schweigen", warnte Spieth. Im Interesse der Patientinnen und Patienten sei daher zu hoffen, dass der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts folgen wird. "Wer glaubt, durch die Aldisierung Kosten reduzieren zu können, ist auf dem Holzweg", sagte Spieth. Die Gesetzgebung habe mit den Festzuschlagsregelungen Preistreiberei durch Apotheken beendet. Für die Kostenexplosion seien nunmehr ausschließlich die Pharmakonzerne verantwortlich.
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