- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 51/2008
- Industrie: Etappensieg f...
DAZ spezial
Industrie: Etappensieg für die Apotheker
"Die Generikahersteller sehen sich in ihrer Überzeugung bestätigt, ohne Wenn und Aber auf die inhabergeführte Apotheke zu setzen", erklärte Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt. Nur sie biete die unabhängige Beratung, die ihre Kunden im Zusammenhang mit dem besonderen Gut Arzneimittel dringend benötigten. Während die Arzneimittelhersteller für die Produktqualität garantierten, sorgten die Apotheker mit ihrer hohen Beratungskompetenz für die Einsatzqualität, betonte Schmidt. Nur so könne eine Arzneimitteltherapie zu einem optimalen Ergebnis führen.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), der sich schon, seitdem der Streit um das Fremd- und Mehrbesitzverbot schwelt, für das System der freiberuflich-inhabergeführten Apotheke eingesetzt hat, hofft nun ebenfalls, dass der EuGH dem Votum des Generalanwalts folgen wird. Sollte dies der Fall sein, besteht nach Auffassung des BAH erst recht nicht die Notwendigkeit, angesichts der bloßen Behauptung, die Arzneimittelversorgung sei außerhalb von Apotheken effizienter und kostengünstiger, das Apothekensystem zu ändern. Nur der Grundsatz der Apothekenpflicht und die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gewährleisteten ein hohes Sicherheitsniveau bei der Abgabe von Arzneimitteln. Daher forderte der BAH erneut, für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel die grundsätzliche Apothekenpflicht beizubehalten – mitsamt den bisherigen Ausnahmemöglichkeiten und der in der ApBetrO geregelten Anforderungen an den Betrieb und die Einrichtung von Apotheken.
Zuspruch gab es auch seitens des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI): "Wir begrüßen das Votum des Generalanwalts. Der BPI steht hinter dem System der inhabergeführten Apotheke als Garant für unabhängige Beratung und Therapiequalität und tritt daher auch für die Beibehaltung des Grundsatzes der Apothekenpflicht für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel ein", erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Und so hofft man beim BPI, dass sich der EuGH der Position des Generalanwalts anschließen wird. "Denn seine Feststellungen belegen, welchen Stellenwert die inhabergeführte Apotheke für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung hat", so Fahrenkamp.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.