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Fast jedes zweite Arzneimittel unter Rabattvertrag
Im Oktober bestanden 4929 Rabattverträge, an denen 216 Krankenkassen und 108 pharmazeutische Unternehmen beteiligt waren. Ein Jahr zuvor existierten erst 2791 Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V, deren Partner 241 Krankenkassen und 59 pharmazeutische Unternehmer waren. Gegenstand der im Oktober bestehenden Rabattverträge waren 27.789 aktive Handelsformen, deren Anzahl sich im Vergleich zum Oktober 2007 um 6745 Produkte (32,1 Prozent) erhöht hat. Auf der Basis der Pharmazentralnummer (PZN) waren im Oktober 2008 sogar 1.935.969 Rabatte zu verzeichnen, was einem Plus von 72,6 Prozent entspricht.
Obwohl die Preisnachlässe aus den Verträgen die Erlöse der Unternehmen empfindlich schmälerten und zahlreiche Hersteller deshalb bereits mit Personalabbau reagiert hätten, bliebe ihnen betriebswirtschaftlich keine andere Wahl als solche Rabattverträge abzuschließen, hieß es bei Pro Generika. Nur so können sie ihre Marktposition im Schlüsselmarkt GKV halten oder ausbauen. Tatsächlich werden die Rabattverträge fast ausschließlich von Generikaunternehmen geschultert. Deren Anteil an den Vertragspartnern auf Industrieseite betrug im Oktober 97,3 Prozent, dies ist ein Prozentpunkt weniger als ein Jahr zuvor. Der Anteil rabattierter patentgeschützter Arzneimittel im gesamten Rabattvertrags-Markt betrug 0,6 Prozent. Ein Anteil von 0,9 Prozent fiel auf Rabatte für patentfreie Erstanbieterprodukte. Die übrigen 1,2 Prozent des Kuchens wurden auf "sonstige Arzneimittel" gewährt.
Aus den Marktdaten geht zudem hervor, dass im vergangenen Oktober 10.145 Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt waren. Die Anzahl dieser Produkte hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 2007 Präparate (16,5 Prozent) verringert. Für diese Arzneimittel müssen die Patienten bereits seit Juni 2008 wieder eine Zuzahlung leisten. Pro Generika betont, dass die Verantwortung hierfür allein die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen tragen, die zum 1. Juni 2008 die Festbeträge für 59 und die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 47 Festbetragsgruppen im Mittel um 30 Prozent gesenkt haben. Die jetzt wirksam gewordenen Festbeträge bewegten sich daher vielfach auf dem Level der bis Mai 2008 geltenden Zuzahlungsfreistellungsgrenzen. Die neuen Zuzahlungsfreistellungslinien unterschritten die neuen Festbeträge nochmals um mindestens 30 Prozent.
Die Daten basieren auf Berechnungen der Marktforschungsinstitute IMS Health und Insight Health.
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