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ABDA: Fremd- und Mehrbesitzverbot haben sich bewährt
Die ABDA sieht sich durch den Generalanwalt auf ihrer Linie bestätigt: Die Regelung, wonach nur ein Apotheker eine Apotheke besitzen darf, sei kein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht; die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Ausdrücklich teilen die deutschen Apothekerinnen und Apotheker auch die Einschätzung Bots, wonach das Verbot für Nichtapotheker, eine Apotheke zu besitzen und zu betreiben, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstelle.
Besonders erfreulich ist für Wolf, dass Bot den Grundgedanken vertritt, die Qualität der Arzneimittelabgabe stehe in engem Zusammenhang mit der Unabhängigkeit, die ein Apotheker bei der Erfüllung seiner Aufgabe wahren müsse. "Fremd- und Mehrbesitzverbot haben sich in Deutschland bewährt. Das deutsche Apothekensystem zählt auch deshalb zu den weltweit besten", betonte der ABDA-Präsident.
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