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Ärzte und Kassen planen für 2009
"Wir empfehlen den Kassenärztlichen Vereinigungen Regelungen zu treffen, die den Arzt in den von den Zielvereinbarungen erfassten Arzneimittelverordnungen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreien", sagte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller bei der Vorstellung der Rahmenvorgaben am 7. Oktober in Berlin. Grundlage der gemeinsamen Empfehlung von Kassen und KBV ist eine Neuregelung des § 106 SGB V, nach der unter anderem Auffälligkeitsprüfungen in der Regel für nicht mehr als fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe durchgeführt werden sollen.
Bei dem beschlossenen Ausgabenplus von 6,6 Prozent für Arzneimittel berücksichtigten sie verschiedene Anpassungsfaktoren: die Zahl und Altersstruktur der Versicherten, Preisveränderungen, Innovationen sowie die Verlagerung von Leistungen aus der stationären in die ambulante Versorgung. Zugleich erhöhten KBV und GKV-Spitzenverband den gebilligten Zuwachs für das Jahr 2008 um 1,1 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent. Dies werde durch die Ausgabenentwicklung von Januar bis August 2008 bestätigt, die ebenfalls bei 5,2 Prozent liege, so die KBV. Überdies einigten sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Liste von 14 Arzneimittelgruppen für verordnungsstarke Gebiete. Über die Festlegung von Zielquoten für Leitsubstanzen in diesen 14 Gruppen sollen weitere Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden. KBV und Spitzenverband empfehlen, auf regionaler Ebene fachgruppenspezifische Vereinbarungen, zum Beispiel zur Festlegung einer Generika- oder Analogpräparatequote, zu schließen.
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