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DAZ aktuell
BVDVA-Siegel auf gerichtlichem Prüfstand
Die Wettbewerbszentrale beanstandet, die betreffende Versandapotheke suggeriere, dass sie einen höheren Qualitätsstandard einhalte als andere deutsche Versandapotheken, die dieses Gütesiegel nicht führen. Das sei aber nicht der Fall. Denn Kernstück der Verleihung des Gütesiegels sei eine Selbstverpflichtungserklärung des Apothekers, bestimmte Standards einzuhalten, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind. Zum Beispiel versichere die Apotheke, sie stelle "eine telefonische Beratung durch pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache sicher, und zwar von Montag bis Freitag zumindest in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr." Dies, so die Wettbewerbszentrale, entspreche aber den üblichen Öffnungszeiten von Apotheken sowie den ohnehin einzuhaltenden Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung. Auch bei den weiteren Punkten der Selbstverpflichtungserklärung werde die Einhaltung des gesetzlichen Standards versprochen, was eine Selbstverständlichkeit für alle deutschen Versandapotheken darstellen dürfte und keineswegs auf einen höheren Qualitätsstandard schließen lasse. Die Wettbewerbshüter weisen darauf hin, dass die Werbung mit Gütesiegeln, die aufgrund eigener Angaben "verliehen" werden, kein Einzelfall ist. Im Jahr 2006 hatte sie bereits eine ähnliche Auszeichnung im Bereich der Augenoptik gerichtlich untersagen lassen.
Gelassenheit beim BVDVA
Der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse steht dem Gerichtsverfahren gelassen gegenüber. Der DAZ erklärte er, der BVDVA verfolge mit seinem Siegel vor allem das Ziel, Transparenz für die Verbraucher zu schaffen. Selbst wenn die Standards gesetzlich festgelegt seien, so seien sie dem Verbraucher nicht zwingend bewusst. Zudem habe der BVDVA seine Kriterien für das Führen des Siegels bereits weiterentwickelt und werde dies auch weiterhin tun. So gebe es mittlerweile beispielsweise Bestimmungen für ein Besichtigungs- und Inspektionsrecht der Apotheken durch den BVDVA. Buse geht davon aus, dass dies auch das Gericht erkennen und die Klage abweisen wird. Sollte das Urteil anders ausfallen, wäre dies für den BVDVA dennoch zu verwinden: "Dann werden wir eben andere Kriterien aufstellen", sagte Buse.
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