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- DAZ 36/2008
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Ernährung aktuell
Unsichtbar, kaum geprüft, gesetzlich ungeregelt
Künstlich hergestellte Nanomaterialien werden seit einiger Zeit auch Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmittelverpackungen und Küchenutensilien hinzugefügt und gelangen so unbemerkt auf unsere Teller. Gründe für den Einsatz gibt es viele: Milch soll mittels Nanosensoren ihre Farbe wechseln, wenn diese sauer ist. Eine gesprühte hauchdünne Nanoschicht auf Produkten soll Aromaverluste verhindern – Kartoffelchips könnten so länger knusprig bleiben. Bei der Wurstherstellung sollen Geschmacks-, Farb- und Konservierungsstoffe in Nanokapseln dafür sorgen, dass der Aufschnitt besser aussieht und schmeckt.
Bestimmte Farbgebungen, Geschmacksrichtungen, Konsistenz, die Zuweisung bestimmter Verhaltensformen bis hin zur Erzeugung völlig neuer Lebensmittel – alles wird durch die Nanotechnologie möglich. Große Lebensmittelkonzerne forschen z. B. an so genannten Nanotransportern, die mit Vitaminen, Aromastoffen oder Farbpartikeln gefüllt werden und ihren Inhalt auf Kommando freisetzen können, etwa bei Anregung durch bestimmte Mikrowellenlängen. So könnte etwa eine Tiefkühlpizza nach Margherita, Quattro Stagioni oder Funghi schmecken, je nachdem, bei wie viel Watt sie in der Mikrowelle erwärmt wird.
Bei derartigen Möglichkeiten ist es kein Wunder, dass die Nanotechnologie für Lebensmittelhersteller verlockend ist. Weltweit sind derzeit schätzungsweise 150 bis 600 Nano-Lebensmittel und 400 bis 500 Lebensmittelverpackungen mit Nanozusätzen auf dem Markt, Tendenz steigend.
Beispiele für bereits zum Einsatz kommende Nanotechnologien im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständebereich sind:
- Bessere Aufnahme aktiver Inhaltsstoffe (unter anderem die Vitamin A und E, Omega 3, Coenzym Q 10) in Zellen und Organe durch Einschluss in Nanokapseln.
- Riesel- und Fließhilfe für pulverförmige Inhaltsstoffe z. B. durch Nano-Siliziumdioxid.
- Synthetisches Lycopin als Antioxidationsmittel.
- Nano-Silberpartikel in Nahrungsergänzungsmitteln, antibakterielle Breitbandwirkung durch verstärkte Abgabe von Silberionen aus den Nano-Silberpartikeln.
- Eisenpartikel als Nahrungsergänzungsmittel, sind reaktiver und besser biologisch verfügbar.
- Verpackungsmaterialien (Nano-Siliziumdioxid in einem Nanokomposit auf Polymerbasis; Nano-Ton-Komposit) – längere Produkthaltbarkeit durch Verminderung des Gastaustauschs.
- Antibakterielle Ausstattung von Küchenutensilien mit Nano-Silberpartikeln.
- Verkapselte Geschmacks-, Farb- und Konservierungsmittel bei der Wurstherstellung.
- Verbesserung von Farbe und Festigkeit.
- Verlängerung der Haltbarkeit durch essbare Nanobeschichtungen von Lebensmitteln.
- Nano-Sensoren in Verpackungen zur Kontrolle der Beschaffenheit von Lebensmitteln – Erleichterung der Lagerverwaltung in Supermärkten.
- Antihaftbeschichtung für Mayonnaisen- und Ketchupflaschen, damit weniger Reste in der Flasche verbleiben.
Definition NanomaterialienDer Begriff Nanomaterialien bezeichnet einen Verbund von wenigen bis einigen tausend Atomen oder Molekülen. Der Name bezieht sich auf ihre Größe, die typischerweise bei 1 bis 100 Nanometern liegt, manchmal auch bis 300 nm. Ein Nanometer entspricht 10−9 = 0,000000001 Meter. Im Verhältnis zu ihrem Volumen haben Materialen aus Nanopartikeln eine riesige Oberfläche. Das heißt, dass bei ihnen weit mehr Atome an der Oberfläche liegen als bei größeren Körpern. Daher treten sie mit ihrer Umgebung wesentlich stärker in chemische und physikalische Wechselwirkung. Nanopartikel, Nanoschichten und Nanopulver vermitteln Werkstoffen deshalb völlig neue Anwendungsmöglichkeiten. Die Palette erstreckt sich über Fassadenfarben, Glasreiniger, Lacke, Dachziegel, Textilschutz über medizinische Produkte, Kosmetika sowie Lebensmittelverpackungen oder Lebensmittel selbst. |
Risiken für die Gesundheit unklar
Die Zahl wissenschaftlicher Studien, die auf mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken hinweisen, wächst allerdings ebenso wie die Verbreitung der Nanopartikel. Verpflichtende Sicherheitsstandards gibt es bislang keine. Auch haben die Verbraucher keine Wahlmöglichkeit, denn es gibt keine Kennzeichnungspflicht und die Lebensmittelindustrie macht ein Geheimnis um die Verwendung nanotechnologischer Verfahren.
Das toxische Potenzial von Nanopartikeln ist belang nur unzureichend bekannt. Wir wissen nicht, in welchem Maß wir derzeit Nanomaterialien ausgesetzt sind, welche Aufnahmemenge und -art bereits Gesundheitsschäden hervorruft oder ob es überhaupt einen sicheren Grenzwert zum Schutz vor gesundheitlichen Schäden gibt. Infolge ihrer großen Oberfläche und der daraus resultierenden höheren Reaktivität können Nanopartikel viel leichter als größere Partikel in den menschlichen Körper gelangen oder im Organismus schützende Schranken (Plazenta, Blut-Hirn-Schranke) überwinden, sie können sich leichter an Zelloberflächen anlagern, in Zellen, Gewebe und Organe eindringen und lassen sich durch das Abwehrsystem schwer aus dem Körper entfernen.
Es gibt bisher noch wenige Untersuchungen, aber es mehren sich die Hinweise, dass viele synthetische Nanomaterialien toxischer sind als die gleichen Substanzen in größerer Form – sowohl für den Menschen als auch in der Umwelt. So wurde z. B. gefunden, dass Titandioxid als Nanopartikel zu Leber- und Nierenschäden führen kann, dass es die DNA und Zellfunktionen schädigen und den Abwehrmechanismus von Immunzellen beeinträchtigen kann. Zink-Nanopartikel verursachen in vivo schwere Organschäden und Blutarmut.
Keine Sicherheit durch bestehende Gesetze
Die Lebensmittelwirtschaft hält die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für ausreichend zur Bewertung und Überwachung des künftigen Einsatzes von Nanomaterialien und befürwortet eine sachorientierte Information der Verbraucher.
Die Umweltschutzorganisation BUND betont dagegen, dass die bestehenden Gesetze keine Sicherheit gewähren und daher verbessert werden müssen. Sie verweist beispielsweise auf die Vorschläge der britischen United Kingdom’s Royal Society, die schon 2004 gemeinsam mit der Royal Academy for Engineering empfohlen hatte,
- Chemikalien in Form von Nanopartikeln oder Nanoröhrchen als neue Substanzen entsprechend der REACH-Verordnung zu behandeln,
- dass sie eine vollständige Sicherheitsbewertung durchlaufen müssen,
- die Freisetzung von synthetischen Nanopartikeln und Nanoröhrchen soweit wie möglich zu verhindern, solange nicht mehr über ihre Umwelteinflüsse bekannt ist,
- derartige Materialien auf der Zutatenliste von Verbraucherprodukten hinzuzufügen.
Bisher hat sich nicht viel getan. Die Zulassung einer Substanz in ihrer Makroform gilt auch für ihre Nano-Form, ohne zu berücksichtigen, dass diese neue Eigenschaften und Risiken haben können. Es gibt bisher weder neue Auflagen zur Sicherheitsprüfung oder Kennzeichnung, noch Arbeitsschutzvorschriften oder Umweltschutzbestimmungen.
In der EU dürfen Nanopartikel in Lebensmitteln oder Verpackungen zum Einsatz kommen, ohne dass bisher neue Sicherheitsbewertungen gefordert werden. Auch in der deutschen Gesetzgebung werden die spezifischen Eigenschaften von Nanomaterialien bisher nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung diskutiert zur Zeit im Rahmen des Nanodialogs über den verantwortungsvollen Umgang mit der Nanotechnologie, sieht aber gegenwärtig keinen Veränderungsbedarf bei bestehenden Gesetzen und Verordnungen.
Neue Risiken durch Nanopartikel
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Moratorium gefordert
Der BUND fordert ein Moratorium für den Einsatz von Nanomaterialien im Lebensmittelsektor für die nachfolgend aufgeführten Produkte:
- Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Nahrungsergänzungsmittel, die synthetische Nanomaterialien enthalten.
- Lebensmittelverpackungen, die Nanomaterialien enthalten und die Lebensmittel kontaminieren können.
- Küchenutensilien und -geräte, die Nanomaterialien enthalten und die Lebensmittel kontaminieren können.
- Agrochemikalien, die synthetische Nanomaterialien enthalten können.
Das Moratorium muss laut BUND-Forderung so lange bestehen, bis
- wirksame nano-spezifische Regelungen in Kraft sind, die mögliche Risiken hinreichend sicher ausschließen.
- Daten zur Risikobewertung vorliegen, die die Sicherheit der verwendeten Nanomaterialien vor gesundheits- und umweltschädlichen Wirkungen belegen, und eine ausreichende Vorsorge ermöglichen.
- für Verbraucher Wahlfreiheit zwischen Nanoprodukten und nanofreien Produkten gewährleistet ist.
Nicht ohne Zulassung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält den Einsatz von Nanotechnologien für eine gesunde Ernährung insgesamt für nicht notwendig. Sie erbringe keinen zusätzlichen Nutzen und sei daher in Lebensmitteln abzulehnen. Dennoch auf den Markt kommende Lebensmittel mit zugesetzten Nanopartikeln müssten unter die Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe fallen und der Zulassungspflicht unterliegen. Außerdem müssten sie gekennzeichnet sein, damit der Verbraucher die Wahl habe.
Für Lebensmittelverpackungen könnten Nanobeschichtungen nach Ansicht des vzbv unter Umständen sinnvoll sein. Da Übergänge in die Lebensmittel aber nicht ausgeschlossen werden könnten, müssten zunächst Risiken und Gefahren erforscht werden.
Quellen:
BUND. Aus dem Labor auf den Teller. Die Nutzung der Nanotechnologie im Lebensmittelsektor.
Nanotechnologien – neue Herausforderungen für den Verbraucherschutz. vzbv Berlin Mai 2008
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Sachstands- und Positionspapier "Nanotechnologie im Lebensmittelbereich", März 2008
Dr. Sabine Wenzel
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