Geschichte

Apotheken gegen Drogerien – eigentlich nichts Neues

Historische Anmerkungen zum Verhältnis zweier Berufsfelder
Von Constanze Schäfer
Rezeptsammelstellen bei dm und vielleicht demnächst auch bei Rossmann – das sind die aktuellen Aspekte eines seit 1872 bestehenden Konkurrenzverhältnisses zwischen Inhabern von Apotheken und Drogerien. 1872? Tatsächlich: Ein Blick in vergilbte Ausgaben von Apotheker- und Drogistenzeitschriften sowie Gesetzes- und Verordnungstexte zeigt die historische Dimension der aktuellen Konflikte zwischen beiden Berufs- und Geschäftsfeldern.

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wuchsen die Apotheken-Verkaufswerte ins Unermessliche, sodass das Schlagwort des Apothekenschachers geprägt wurde. Zum Betrieb einer Apotheke war ein staatliches Privileg oder eine Realkonzession erforderlich, und die Anzahl der Apotheken stieg viel langsamer als der Umsatz mit Drogen und Arzneimitteln. Junge Apotheker hatten keine Chance, sich selbstständig zu machen. Teils weil sie nicht das nötige Kapital hatten, teils weil die Medizinalbehörden bei der Vergabe von Konzessionen das Anciennitätsprinzip befolgten. Dabei beurteilten sie einen Anwärter auf eine Konzession anhand folgender Kriterien:

  • Wie führt er sich und was leistet er?
  • Welches Ergebnis hatte er bei der Staatsprüfung?
  • Wann hat er die Approbation erhalten?
  • War er ununterbrochen im Apothekengewerbe tätig?
  • Wie war sein Verhalten nach Erteilung der Approbation?
  • Hat er darüber hinaus besondere Leistungen und Verdienste?

Drogerie: eine clevere Geschäftsidee

Junge Apotheker, die ein Leben als schlecht bezahlte Angestellte scheuten, erkannten in der Gewerbefreiheit außerhalb des Apothekenwesens ihre Chance und eröffneten Drogenhandlungen oder Medizinalwarengeschäfte, manchmal auch "wilde Apotheken" genannt. Dort boten sie Arzneidrogen und Chemikalien, Gesundheits- und Hygieneartikel feil. In den durch die Industrialisierung schnell wachsenden Städten nahmen die Kunden das neue Angebot gerne an. Zur selben Zeit drängten die Geheimmittel – Fertigarzneimittel unbekannter Zusammensetzung – in den Markt. Schließlich durfte damals jeder, der sich dazu berufen fühlte, dank der Gewerbefreiheit eine pharmazeutische Fabrik gründen, jedwedes Präparat herstellen und vertreiben. Der Medienmarkt entwickelte sich ebenfalls rasant: Zeitungsannoncen, Plakate und Litfaßsäulen ermöglichten eine kostengünstige, effektive Werbung. Die Hersteller verstanden es, ihre Produkte als probate Vorbeugemittel darzustellen, und nutzten, da die Apotheker diesen Produkten sehr kritisch gegenüberstanden, Drogerien und Medizinalwarenhandlungen als bevorzugten Vertriebsweg.

Glückliche Apothekenbesitzer

Schon bald nach der Gründung des Deutschen Reiches sah sich die Regierung veranlasst, den Handel mit Geheimmitteln sowie den Verkauf von Arzneidrogen außerhalb von Apotheken zu regeln und eine "Kaiserliche Verordnung zum Handel mit Arzneiwaren" zu erlassen (s. Kasten).

1872, 1875, 1890 …

Die "Kaiserliche Verordnung betreffend den Verkehr mit Apothekerwaaren" wurde 1872 von Kaiser Wilhelms Gnaden in Kraft gesetzt, 1875 als "Kaiserliche Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln" novelliert, 1890 geändert, 1901 überarbeitet, 1911 leicht modifiziert, 1920 und 1933 wurden die Anlagen der – ohne Kaisers Gnaden – "Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln" der geänderten politischen Lage angepasst, und 1969 wurde sie durch die "Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel" abgelöst. Diese Verordnung wurde 1988 und 2005 aktualisiert.



Zum Glück für die Apothekenbesitzer wurde damals nicht, wie von manchen Politikern gefordert, die Gewerbefreiheit im Apothekenwesen eingeführt.

Nach der Reichsgründung hatten sich auch die beiden Apothekervereine in Nord- und Süddeutschland zum Deutschen Apothekerverein vereinigt, der nun seine Hauptaufgaben darin erblickte, die neue Verordnung zu bekämpfen und die Niederlassungsbeschränkung aufrecht zu erhalten – mit Erfolg, denn zur Niederlassungsfreiheit für Apotheker kam es erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1958.

Was die Apothekeninhaber konnten …

… das konnten die als Drogisten tätigen Apotheker allemal. Im Jahr 1873 gründeten sie den Deutschen Drogistenverband. Und auch ihre erste Maßnahme war, einen Antrag auf Nachbesserung der Kaiserlichen Verordnung zu stellen. Sie forderten vor allem eine Freigabe weiterer Drogen und bemängelten die zahlreichen Beschränkungen. Aber nicht nur die Lockerung des Arzneimittelmonopols der Apotheken, sondern auch die Anerkennung des Berufsbildes "Drogist" und des entsprechenden Ausbildungsberufs waren politische Ziele der Drogisten. Schon früh erkannten sie, dass neben dem naturwissenschaftlich-technischen Wissen auch fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse für das erfolgreiche Führen einer Drogerie wichtig sind. In eigenen Fachschulen qualifizierten und examinierten sie ihren Nachwuchs. Obwohl schon seit Ende des 19. Jahrhunderts ein attraktiver Ausbildungsberuf, erlangte der Drogist erst 1953 die staatliche Anerkennung.

Durch die Ausbildung des Nachwuchses verringerte sich mit der Zeit die Zahl der Quereinsteiger. Waren 1873 die meisten Drogeriebesitzer Apotheker, sank deren Anteil 1886 auf gut die Hälfte, 1895 auf ein Drittel und 1925 auf sechs Prozent. Ihr Einfluss im Drogistenstand verringerte sich also kontinuierlich. Das hatte zur Folge, dass sich 1910 etwa 1000 "Apotheker im Drogenfach" zu einer eigenständigen Organisation zusammenschlossen, um u. a. für die Niederlassungsfreiheit im Apothekenwesen zu kämpfen.

Das Arzneimittelsortiment der Drogerien wurde später wieder eingeschränkt. Seit 1957 dürfen Drogerien keine Schmerzmittel mehr verkaufen, 1969 wurden weitere Wirkstoffe apothekenpflichtig, später kamen noch die anthrachinonhaltigen Laxanzien hinzu. Was den Drogistenstand nachhaltig erschütterte, waren jedoch nicht solche Beschränkungen, sondern ein neues Geschäftsmodell: die Gründung und schnelle Ausbreitung von Drogeriemarktketten seit 1972. Während in jenem Jahr rund 17.000 (in Westdeutschland) inhabergeführte Drogerien existierten, sind es heute nur noch gut 3000 (in ganz Deutschland).

Die Meinung der Kunden

Seit 1997 wächst das Angebot an freiverkäuflichen Arzneimitteln in Drogeriemärkten und Lebensmitteldiscountern. Im Vordergrund standen hierbei zunächst Eigenmarken der Discounter. Diese Entwicklung veranlasste den Deutschen Apothekerverband im November 1997 zu der "Freisinger Erklärung", um die Dienstleistungsmarke "Apotheke" auch bei den nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln stärker im Markt zu implementieren (s. Kasten) und der zunehmenden Konkurrenz der Drogeriemarktketten in diesem Segment entgegen zu treten.

Freisinger Erklärung

Der Bereich Selbstmedikation bleibt derzeit von negativen Entwicklungen im Verordnungsmarkt nicht unberührt. Dennoch hat er für die Zukunft eine wachsende Bedeutung.

Das Auftauchen neuer Wettbewerber im Bereich der nicht-apothekenpflichtigen Arzneimittel ist für die Apotheker kein Anlass, Preisdumping zu betreiben. Dies würde zu einer auch für die Volksgesundheit insgesamt gefährlichen Trivialisierung des Arzneimittels führen. Deshalb wird die Einführung "weißer Ware" als nicht sinnvoll erachtet.

Die Apotheken haben das überlegene Produkt-Portfolio, eine hervorragende Beratungs- und Dienstleistungskompetenz und garantieren eine flächendeckende "Rund-um-die-Uhr-Präsenz".

Die Mitgliederversammlung unterstützt ausdrücklich die neue MGDA-Konzeption, mit der die Beratungskompetenz verstärkt herausgestellt werden soll.

Der DAV begrüßt ausdrücklich, dass die ABDA die Dienstleistungsmarke "Apotheke" mit Mitteln der Werbung, Aktionen in der Apotheke und Pressearbeit in den Vordergrund stellt. Eine starke Marke hat die Treue der Verwender und ist dadurch besser geschützt vor Konkurrenz. Dazu gehört es auch, den Nutzen der Marke für den Kunden erlebbar zu machen.

Deutscher Apothekerverband (DAV), 1997


Allerdings hatten sich schon viele Kunden von der Apotheke abgewandt: Einer Emnid-Umfrage aus dem Jahr 1998 zufolge meinten

  • 20 Prozent der Kunden, dass die Qualität der Arzneimittel aus Apotheke und Drogerie identisch sei,
  • rund 45 Prozent benötigen nach eigener Einschätzung keine Beratung, und
  • für rund ein Drittel war der Preis das einzige Kriterium dafür, wo sie ihre (nicht apothekenpflichtigen) Arzneimittel kauften.

Geht es allerdings um die Dienstleistung, so rangieren die Apotheker und ihre Mitarbeiter, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Studie des Allensbach Instituts zeigt, an erster Stelle. Drogeriemärkte zeichnen sich hingegen keineswegs durch eine hohe Dienstleistungsbereitschaft aus; damit unterscheiden sie sich auch grundlegend von den Drogerien um 1900, die es sogar besser als die Apotheken verstanden, sich dem Publikum aktiv, offen und freundlich zuzuwenden.

"Abrechnung" mit untreuen Herstellern

Dass die Apotheker es Herstellern verübeln, wenn sie ein nicht apothekenpflichtiges, aber "apothekenexklusives" Präparat auf einmal in alternative Vertriebswege lancieren, zeigte sich eindrucksvoll vor zehn Jahren. Ab September 1998 vermarktete die Firma Lichtwer ihr bislang apothekenexklusives Knoblauchpräparat auch über Drogeriemärkte. Die Apotheker reagierten schnell: Das Knoblauchpräparat und darüber hinaus auch alle anderen OTC-Produkte des Herstellers wurden nicht mehr empfohlen. Nach wenigen Monaten zog Lichtwer wegen massiver Umsatzeinbrüche sein Knoblauchpräparat aus den Drogeriemärkten wieder zurück, konnte aber den entstandenen wirtschaftlichen Schaden nicht mehr auffangen.

Liberalisierung zulasten der Sicherheit?

Bereits 1998 mahnte Joachim Zentes während der Frankfurter Wirtschaftstage, dass es der Lobby des Lebensmittelhandels nicht gelingen dürfe, apothekenpflichtige Arzneimittel in der Freiwahl anzubieten. Die Befürchtung wurde von einer neuen Geschäftsidee überholt: Seitdem der Versandhandel mit Arzneimitteln erlaubt ist, können Drogeriemärkte mit Versandhandelsapotheken kooperieren; 2004 hatte die dm-Drogeriemarktkette in acht Niederlassungen in Nordrhein die ersten Sammelstellen für Rezepte eingerichtet, und eine von den Apothekern dagegen erhobene Anklage wurde abgewiesen.

Die dem Bundeswirtschaftsministerium zuarbeitende Monopolkommission hat in ihrem Anfang 2006 vorgelegten 16. Hauptgutachten zur Wettbewerbssituation im Dienstleistungssektor vorgeschlagen, die Apothekenpflicht von OTC-Präparaten aufzuheben. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber mit dem Vorschlag umgeht. Während früher die Arzneimittelsicherheit oberste Priorität hatte, fokussiert das politische Handeln heute auf die Liberalisierung der Märkte – auch des Apothekenmarktes. Die inhabergeführte Drogerie ist heute keinesfalls ein Konkurrent der Apotheken, eher ein mahnendes Beispiel, welches Schicksal den Apotheken blühen könnte, wenn die Errichtung von Ketten gesetzlich erlaubt würde.


Dr. Constanze Schäfer

c.schaefer@aknr.de

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.