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Pro Generika fordert Rechtssicherheit
Der BGH widersprach damit der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts, das im April seinerseits die Sozialgerichtsbarkeit für zuständig erklärt hatte. Hierzu machte Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt deutlich: "Da es nun amtlich ist, dass sich selbst die höchsten Gerichte dieses Landes nicht darüber einigen können, wer für Streitigkeiten aus Rabattverträgen zuständig ist, muss der Gesetzgeber endlich handeln und für die dringend notwendige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgen." Schmidt erklärte, dass es sich dabei um mehr als bloße Zuständigkeiten handelt. "In der Zivilgerichtsbarkeit gilt das Vergaberecht in vollem Umfang", erklärte er. "Dagegen wird in Sozialgerichtsverfahren nur die Einhaltung der materiellen Grundzüge des Vergaberechts überprüft. Dadurch kann es zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen des gleichen Sachverhaltes kommen."
Derzeit schreibt die AOK Rabattverträge für das kommende Jahr aus, die Arzneimittel mit einem Umsatz im Milliarden-Bereich betreffen und damit erhebliche Auswirkungen auf die teilnehmenden Unternehmen haben. "Da nicht auszuschließen ist, dass es auch um diese Ausschreibung rechtliche Auseinandersetzungen gibt, muss der Gesetzgeber schnellstmöglich und eindeutig den Rechtsweg festlegen. Kassen und Industrie brauchen verlässliche Spielregeln."
Beide Seiten hatten in der Vergangenheit die Politik bereits mehrfach zu einer gesetzlichen Klarstellung aufgerufen. "Der Gesetzgeber ist am Zuge und muss jetzt endlich handeln. Sonst dauert die Rechtsunsicherheit fort und wird erneut die Gerichte beschäftigen. Denn dann müsste eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes abgewartet werden. Diesen erneuten Zeitverlust darf sich der Gesetzgeber nicht leisten!"
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