DAZ aktuell

Nur wenige Johanniskraut-Präparate sind betroffen

(du). Laut Bundesratsbeschluss vom 13. Juni 2008 werden alle Johanniskraut-haltigen Präparate, die zur Behandlung von mittelschweren Depressionen zugelassen sind, zum 1. April 2009 verschreibungspflichtig. Nach dem derzeitigen Rote-Liste-Stand sind davon jedoch nur vier Präparate von drei Herstellern betroffen. Die meisten Johanniskraut-Präparate sind nur bei leichten vorübergehenden depressiven Zuständen und depressiven Verstimmungszuständen indiziert und unterliegen daher weiterhin nur der Apothekenpflicht.

Im Windschatten der Diskussion um die Verschreibungspflicht von Paracetamol stand auch die Verschreibungspflicht von Johanniskraut-haltigen Präparaten bei mittelschweren Depressionen zur Debatte. Mitte Januar 2008 hatte sich der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht in diesem Fall zwar gegen die Verschreibungspflicht ausgesprochen. Der Gesetzgeber ist jedoch den Empfehlungen nicht gefolgt. Die Auffassung vertretend, dass die Behandlung mittelschwerer Depressionen eine genaue Diagnose- und Indikationsstellung erfordert, wurde jetzt die Verschreibungspflicht für diese Indikation verfügt. Sie ist an keine Dosierung gebunden. Danach wird nach derzeitigem Stand beispielsweise das zur Behandlung mittelschwerer Depressionen zugelassene Jarsin® 300 mg zum 1. April 2009 der Verschreibungspflicht unterliegen, die höher dosierten Präparate Jarsin® 450 mg und 750 mg unterliegen weiterhin nur der Apothekenpflicht, da sie diese Indikation nicht beanspruchen. Weitere Johanniskraut-Präparate mit der Indikation mittelschwere Depression sind Neuroplant® 300 mg, Neuroplant® Aktiv und Laif® 900.

Firmen hüllen sich in Schweigen

Offen ist allerdings, wie die betroffenen Hersteller auf die neue Gesetzeslage reagieren werden. Cassella-med, Hersteller von Jarsin® ließ auf eine entsprechende Anfrage der DAZ erklären, dass er hierzu generell keine Angaben machen würde. Die Firma Schwabe, von der sowohl Neuroplant® 300 und Neuroplant® Aktiv von der neuen Regelung betroffen sind, will eine Entscheidung erst Ende 2008 fällen. Der Firma Steigerwald ist daran gelegen, zu kommunizieren, dass Laif® 900 auch in Zukunft für die Selbstmedikation zur Verfügung stehen wird. Wie das erreicht werden soll, wollte man allerdings nicht näher erläutern.

Die Verschreibungspflicht bietet allerdings auch Vorteile. Die zur Behandlung der mittelschweren Depression zugelassenen Präparate werden dann automatisch erstattungsfähig. Bislang übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur, wenn eine entsprechende ärztliche Begründung vorliegt.


JOHANNISKRAUT-VERSCHREIBUNGSPFLICHT

Betroffene Präparate

Folgende Johanniskraut-Präparate sind bei mittelschwerer Depression indiziert und werden zum 1. April 2009 verschreibungspflichtig, wenn diese Indikation beibehalten wird:
Jarsin 300 mg (Cassella-med)
Neuroplant 300 mg (Schwabe)
Neuroplant Aktiv (Schwabe)
Laif 900 (Steigerwald)

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