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Klarer Fall von Missbrauch: PTA-Praktikanten zum Nulltarif

Unter Apothekenleitern verbreitet sich eine "Geiz-ist-geil"-Mentalität, die auch vor dem beruflichen Nachwuchs nicht halt macht: Insbesondere in ostdeutschen Kammerbezirken wie Thüringen häufen sich die Fälle von unbezahlten PTA-Praktika. Wer aber nicht in die Mitarbeiter der Zukunft investiert, darf sich über trübe Aussichten der eigenen Apotheke und der Branche generell nicht beklagen. Mit den unbezahlten PTA-Praktika verstoßen die Arbeitgeber im Übrigen gegen das Berufsbildungsgesetz.

Für die PTA-Praktikanten nach dem ersten Prüfungsabschnitt, die in der Regel schon rund 5000 Euro für die eigene Ausbildung bezahlt haben, ist dies ein erster Vorgeschmack auf die aktuelle Haltung der Arbeitgebervertreter ihrem Personal gegenüber: Hier wird auf der einen Seite immer mehr Einsatz gefordert und andererseits immer weniger an Gehalt, Urlaub und Zuschlägen geboten. "Sollen froh sein, dass sie diese gesellschaftlich wichtige Aufgabe machen dürfen und nebenbei im Aufräumen und Kaffeekochen ausgebildet werden", mögen sich die betreffenden Apothekenleiter denken.

Sechs Monate in der Apotheke "für lau" sind für die Praktikanten ein demotivierender und abschreckender Einstieg in den beruflichen Alltag. Und für die Arbeitgeber ist dies kein Kavaliersdelikt! Denn das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass ein Praktikum als Lernverhältnis "angemessen" vergütet werden muss.

ADEXA weist alle Apothekenleiter und Betroffenen auf den geltenden (und ab 1.7.2008 in Nachwirkung befindlichen) Gehaltstarifvertrag hin, der eine monatliche Ausbildungsvergütung von 501,00 Euro für das sechsmonatige Praktikum festschreibt. Dies muss als Orientierung auch für nicht tarifgebundene Ausbildungsverhältnisse gelten!

Die Apothekerverbände müssen dafür Sorge tragen, dass alle ihre Mitglieder die vom Gros der Apothekenleiter für angemessen angesehene Ausbildungsvergütung auch bezahlen. Mit Bundesarbeitsminister Olaf Scholz weiß ADEXA hier einen einflussreichen Politiker auf ihrer Seite. Andernfalls müssen sich die Arbeitgeber nicht wundern, wenn die im März angekündigte gesetzliche Festschreibung einer Praktikumsvergütung im BGB bald umgesetzt wird.


Barbara Neusetzer
ADEXA, Erste Vorsitzende

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