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- AZ 23/2008
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Ein Jahr "mit"
Sektkorken knallten nicht bei den Krankenkassen, sie feierten im April nicht das Einjährige der Rabattverträge. Dafür haben diese Verträge selbst den Krankenkassen zu viel Unsicherheit, gerichtlichen Ärger, Mitgliederwechsel und letztlich auch zu wenig an Einsparungen gebracht. Feiern wollten auch die Pharmahersteller nicht und schon gar keine Feierlaune stellt sich bei den Apotheken ein. Denn hier hat man mit den Rabattverträgen von Anfang an nur draufgezahlt. Finanziell und nervlich. Ein Jahr Rabattverträge bedeutet ein Jahr Mehraufwand bei der Rezeptabgabe, mit Patientengesprächen, Arzneibeschaffung, Lagerhaltung und jetzt noch Verluste durch Retaxationen. Also, was haben die Rabattverträge gebracht? Um den Bericht der Bundesregierung dazu auf einen Nenner zu bringen: Nichts Genaues weiß man nicht: Die Rabattverträge könnten zum jetzigen Zeitpunkt "nicht als geeignet betrachtet werden, die vorhandenen kollektivvertraglichen Steuerungsinstrumente zu ersetzen". Allenfalls sei, so der Bericht, das Ziel erreicht worden, Rabattvereinbarungen zu fördern und die Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung zu erhöhen. Doch da sind Zweifel angebracht. Würde man in einer Vollkostenrechnung den Wert der Rabattverträge fürs System berechnen, also die erhöhten Apothekenkosten, die Gerichtskosten, die Non-Compliance der Patienten, die Nervenkosten gegenrechnen, ergäbe sich wohl bestenfalls eine Null wenn nicht sogar eine negative Zahl.
Außerdem: wie viel haben sie denn eingebracht? Auch das weiß man nicht so genau. Daher wurden die Krankenkassen – endlich – dazu verpflichtet, ab dem 1. Juli 2008 die Einsparungen durch die Rabattverträge detailliert auszuweisen.
Und Rabattverträge in der Apotheke: Sind sie schon zur (lästigen) Gewohnheit geworden oder kann man ihnen auch etwas Positives abgewinnen? Euphemistisch werden sie uns Apothekern ja so verkauft: Der Apotheker ist eingebunden in die Arzneimittelauswahl, er darf seinen pharmazeutischen Sachverstand walten lassen. Klingt gut, stimmt aber nicht. Denn wehe, er bringt seinen Sachverstand ein und gibt statt eines Rabattarzneimittels ein anderes Präparat ab: Die Folge wäre die Retaxation auf Null: die Kasse freut sich, sie zahlt nichts, die Apotheke muss für den pharmazeutischen Sachverstand lange Schriftwechsel durchstehen oder schaut in die Röhre. Mein Fazit zum Einjährigen: Rabattverträge – nein danke.
Peter Ditzel
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