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Studentenjobs – was Sie beachten sollten
Beim akademischen Nachwuchs sind die Gesetze weniger streng als oft vermutet. Es wird allerdings unterschieden zwischen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf der einen sowie der Rentenversicherung auf der anderen Seite.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung: Studenten können ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Verdienstes sozialabgabenfrei verdienen, wenn sie
- während der Semesterferien arbeiten (normalerweise drei Monate) oder
- zwar laufend, aber in der Woche nicht mehr als 20 Stunden.
- Viel (jeweils bis zu zwei Monate befristet) beschäftigte Studenten haben ferner eine Sechs-Monats-Frist zu beachten: Gehen sie innerhalb eines Jahres mehr als 26 Wochen einer bezahlten Arbeit nach (und wöchentlich mehr als 20 Stunden), so verlangt die Sozialversicherung rund 20 Prozent vom Verdienst. Das Gesetz unterstellt, dass das Studium zum "Nebenjob" wurde, der Job zur "Hauptsache".
Allerdings: Die Arbeitgeber der Studenten haben im Regelfall eine 13-prozentige Pauschale zur Kranken- und eine 15-prozentige Pauschale zur Rentenversicherung zu entrichten, wenn ein von ihnen beschäftigter Student auf "400-Euro-Basis" tätig ist. Daneben können sie eine zweiprozentige Steuerpauschale ans Finanzamt abführen (wenn nicht, was bei Studenten in der Steuerklasse I im Regelfall günstiger ist, "auf Steuerkarte" gearbeitet wird).
Rentenversicherung. Studenten können nur eingeschränkt Geld verdienen, wollen sie abgabenfrei bleiben. Das heißt: Sie arbeiten
- entweder innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als zwei Monate – dies ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsverdienstes und auch ohne Rücksicht darauf, ob der Job während oder außerhalb der Semesterferien ausgeübt wird; oder sie sind
- zwar laufend tätig, aber nur gegen einen Verdienst von maximal 400 Euro pro Monat.
Auf die Versicherungsfreiheit kann verzichtet werden. Das hat zur Folge, dass der Student 4,5 Prozent Beitrag zur Rentenversicherung abführt. Das kann Vorteile haben – zum Beispiel mit Blick darauf, dass ein Studium nur noch in geringem Umfang beitragsfrei die Rente steigert, bei Rentenbeginn nach 2008 gar nicht mehr. Mit dem Zusatzbeitrag können Lücken im Rentenverlauf für dieses Jahr vermieden oder reduziert werden..
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