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Aus Kammern und Verbänden
Landesapothekerkammer Thüringen
Wahl der Kammerversammlung
2. Bekanntmachung zur Wahl der Kammerversammlung 2007:
Das Wählerverzeichnis lag in der Zeit vom 3. Januar 2007 bis 19. Januar 2007 in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Thüringen aus. Nach Abschluss des Wählerverzeichnisses am 22. Januar 2007 ergab sich die Zahl der Wahlberechtigten mit 1249. Unabhängig von dieser Zahl sind 35 Mitglieder der Kammerversammlung zu wählen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung sind vom 15. Februar 2007 bis 1. März 2007, beide Tage eingeschlossen, bei dem Landeswahlleiter, Landesapothekerkammer Thüringen, Thälmannstraße 6, 99085 Erfurt einzureichen. Nach dem 1. März 2007 eingereichte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Jeder Wahlberechtigte kann Kandidaten aus dem amtlichen Wählerverzeichnis unter Angabe von Name, Vorname und Anschrift vorschlagen. Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmungserklärung des Kandidaten beizufügen. Nicht wählbar ist, wem das Wahlrecht nach § 48 Abs. 1 des Thüringer Heilberufegesetzes aberkannt wurde. Die Kandidaten dürfen nicht dem Wahlausschuss angehören.
Auf Grund der eingereichten und zugelassenen Wahlvorschläge stellt der Landeswahlausschuss den Stimmzettel auf. Die Wahlvorschläge werden nach Losentscheid platziert und enthalten Namen, Vornamen und Anschrift.
Jeder Wahlberechtigte kann bis zu 7 Kandidaten ankreuzen, wobei jedem Kandidaten nur eine Stimme gegeben werden darf.
Der Wahlzeitraum wird festgesetzt vom 19. März 2007 bis 28. März 2007, 15.00 Uhr. Gewählt werden kann ab Zugang der Wahlunterlagen. Die Stimmzettel müssen im Wahlbüro, Thälmannstraße 6, 99085 Erfurt bis zum Ende des Wahlzeitraumes eingegangen sein.
W. Aschenbrenner, Landeswahlleiter
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